"Auch das Kammergericht Berlin hat jetzt entschieden, dass die verbreitete Verwendung der Facebook-Schaltfläche mit der Bekundung "Gefällt mir" keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt. Die Richter (Aktenzeichen 5 W 88/11, Beschluss vom 29. April) bestätigten damit die Auffassung des Landgerichts Berlin."
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Quelle: heise online - Bestätigt: "Gefällt-mir"-Button kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht