"Betreiber von HotSpots dürfen nicht belangt, werden, wenn ihr Angebot für illegale Zwecke missbraucht wird. Das hat das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-6 S 19/09) entschieden. Es gibt demnach keine generelle Haftung für kommerzielle HotSpot-Betreiber."

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Quelle: WiFi-HotSpots: Betreiber haften nicht bei Hacks - Business News - CHIP Online