"Die Netzsicherheit kann eine mehrtägige Speicherung von IP-Adressen rechtfertigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 13. Januar 2011 (Az. BGH III ZR 146/10). Er bestätigte in diesem Punkt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt, welches der Telekom die Speicherung von IP-Adressen für bis zu sieben Tage erlaubt hatte. Da der BGH das Urteil jedoch aus anderen Gründen aufhob, muss sich das OLG nun erneut mit dem Rechtsstreit befassen. "

mehr dazu:

Quelle: heise online - BGH: Netzsicherheit kann IP-Speicherung beim Provider rechtfertigen