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Thema: Bewährungsstrafe für Vater des Winnenden-Amokläufers

  1. #1
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    Bewährungsstrafe für Vater des Winnenden-Amokläufers

    Bewährungsstrafe für Vater des Winnenden-Amokläufers

    Am Ende eines fünfmonatigen Prozesses sprach das Gericht den Vater der 15-fachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig; außerdem habe er gegen das Waffengesetz verstoßen. Das Urteil entspricht ungefähr der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre auf Bewährung beantragt hatte. Die Verteidiger hatten sich gegen eine Strafe ausgesprochen. Sie verwiesen darauf, dass der Angeklagte und seine Familie selber schwer unter den Folgen des Amoklaufs litten. Die meisten vor Gericht als Nebenkläger vertretenen Hinterbliebenen hatten eine Haftstrafe für den Angeklagten verlangt.


    15 mal fahrlässige tötung, 14 mal fahrlässige körperverletzung und der mann muss nicht ein tag ins gefängnis ???????
    man kann das gefühl bekommen das unsere richter immer weicher werden.
    es wird nicht mehr lange dauern und verbrecher werden von unseren richtern und politikern mit orden behängt.

  2. #2
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    Ich finds gerechtfertigt. Wieso soll man den ins Gefängnis stecken, weil sein Sohn so eine Scheiße baut? Verstoß gegen das Waffengesetz ist das Einzige, was ich ihm anlasten würde.

  3. #3
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    Das Urteil steht im Einklang mit dem StGB und dem WaffG, auch wenn für einzelne Parteien dies nicht nachvollziehbar ist. Jedoch sollte auch die Signalwirkung hier beachtet werden, denn zum ersten Mal wurde ein Waffenbesitzer ohne direkte Tateinwirkung, und nur auf Grundlage einer fahrlässigen Handlung (Aufbewahrungspflicht nach WaffG) verurteilt. In der Substanz als auch in der Zurechnung des Strafmaßes wurde für Recht geurteilt, soweit das Strafverfahren. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, können zivilrechtliche Ansprüche vorgetragen werden. Dies wird auch in der Regel erfolgen.

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