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Thema: KJM rügt Jugendschutzverstöße in den Medien

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    KJM rügt Jugendschutzverstöße in den Medien

    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im vierten Quartal 2010 insgesamt 45 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt, davon 34 aus dem Telemedienbereich. Das teilte die KJM, die mit den Landesmedienanstalten und der Jugendschutzorganisation Jugendschutz.net zusammenarbeitet, am Dienstag in München mit.

    Ein Netzangebot, das Handlungen und Vorgänge im Nationalsozialismus leugne oder verharmlose, verstößt nach Ansicht der KJM gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und sei deshalb unzulässig, heißt es in der Mitteilung. Bei weiteren sieben Websites deutscher Anbieter verzeichneten die Jugendschützer Verstöße wegen frei zugänglicher Pornografie. Die KJM berichtet über Verstöße im Netz jeweils ohne die betroffenen Angebote zu nennen.

    26 Angebote stellen aufgrund entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV dar, darunter auch ein Browser-Spiel. Unter anderem beanstandete die KJM 14 Erotik-Teletextangebote, für die eine Sendezeitbeschränkung von 22 bis 6 Uhr verfügt wurde. Auch bei den übrigen Angeboten ging es um erotische Bilder oder explizite Schilderungen mitunter "bizarrer Sexualpraktiken unterhalb der Pornografieschwelle".

    Abhängig von Art und Schwere der Verstöße sprach die KJM Beanstandungen aus, untersagte die Angebote oder verhängte Bußgelder. In 22 Fällen konnte das Verfahren eingestellt werden, da die jugendschutzrelevanten Inhalte entfernt worden und auch die weiteren Voraussetzungen für eine Einstellung (kein absolut unzulässiges Angebot, kein Wiederholungstäter) gegeben waren. In mehr als 40 Fällen beantragte die KJM im vierten Quartal 2010 die Indizierung eines Telemedienangebots.

    Im Rundfunkbereich stellten die Jugendschützer elf Verstöße fest, darunter die Kampfsportsendungen "UFC Unleashed" und "UFC Fight Night # 109" des zum Ausstrahlungszeitpunkt (Anfang 2010) noch DSF genannten TV-Senders Sport1. Auch bei der Pilotfolge von "Die Mädchen Gang" bei RTL2 verzeichnete die KJM einen Verstoß. Bei der Date-Show "Sido Sexposed" von MTV bemängelte die KJM "frauenfeindliche und anzügliche Sprüche" und "problematisierte, dass die jungen Frauen ausschließlich als Sexualobjekt dargestellt werden". Die eher unverdächtige Pro7-Sendung "Galileo History" zog sich den Zorn der Jugendschützer wegen eines Beitrags zum Thema Hexenverfolgung zu. (vbr)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    KJM will Jugendschutzprogramme nach altem Recht anerkennen

    "Die Kommission für Jugendmedienschutz will nach dem Scheitern der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) Jugendschutzprogramme auf der Grundlage des bestehenden Rechts anerkennen. Das sagte der Präsident der KJM, Wolf Dieter Ring, bei der dritten Veranstaltung zum neuen JMStV gestern in München."

    mehr dazu:

    Quelle: heise online - KJM will Jugendschutzprogramme nach altem Recht anerkennen

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