Finanzämter und Sozialbehörden in Deutschland überprüfen immer öfter Bankkonten von Bürgern. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar hervor. Im vergangenen Jahr haben die Behörden nach Angaben von Schaar gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung in rund 58.000 Fällen Kontostammdaten von Bürgern abgefragt – rund ein Drittel mehr als noch im Jahr 2009, als 44.000 Abfragen durchgeführt wurden.

Ursache für diese Steigerung sei, dass die Ämter inzwischen auch schon beim Anfangsverdacht auf eine Straftat vertrauliche Daten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse von Bankkunden abrufen dürften. Nun sei es notwendig, die Befugnisse der Behörden deutlich zu beschränken, meinte Schaar; Abfragen sollten nur möglich sein, wenn es Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder erhebliche Straftaten gebe. Alles andere widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (jk)

Quelle: Heise.de