Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat die seit September 2009 laufenden Verhandlungen mit Google über dessen Analysedienst Google Analytics abgebrochen. "Leider mussten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Google unseren Datenschutzanforderungen nicht entsprochen hat", sagte Caspar laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Ein von Google vorgelegter Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung genüge nicht den rechtlichen Vorgaben. Das Unternehmen nutze laut Caspar den Umstand aus, dass die rechtliche Verantwortung für den Einsatz des Tracking-Dienstes nicht bei Google, sondern bei den Betreibern der Websites liege. Die Hamburger Datenschutzbehörde bestätigte den FAZ-Bericht gegenüber heise online. Mit den Konsequenzen, die aus eventuellen Rechtsverstößen durch Google Analytics entstehen, sind also die jeweiligen Website-Betreiber konfrontiert, nicht etwa Google.

Google offeriert seit Ende 2005 das kostenlose Tool zur Analyse der Besucherströme auf Websites. Die im "Düsseldorfer Kreis" versammelten Datenschützer – darunter Caspar – befürchten, es könnten Profile von Internetsurfern mit ihren Interessen, Lebensgewohnheiten, Konsumverhalten und Präferenzen erstellt werden. Nutzungsprofile dürften nur bei Verwendung von Pseudonymen angelegt werden, die IP-Adresse sei jedoch kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes. Das sieht Google anders und berief sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts München. Es gibt aber auch gegenteilige Urteile – etwa vom Amtsgericht Berlin. Unter Juristen wird heftig darüber gestritten, ob eine IP-Adressen als personenbeziehbare Daten anzusehen sind.

Google hatte zugesagt, die gesammelten IP-Adressen zu verkürzen und damit zu anonymisieren. Auch wurden Erweiterungsmodule für verschiedene Internetbrowser angeboten, mit denen Internetnutzer verhindern können sollen, dass ihre Daten an Google übertragen werden. Caspar hat laut dem Bericht kritisiert, dass es insbesondere für die Web-Browser Safari und Opera aber keine Erweiterungen gebe, dadurch würden rund 10 Prozent der Internetnutzer in Deutschland von der Widerspruchsmöglichkeit ausgeschlossen. Caspar habe auch moniert, dass selbst bei Nutzern, die Widerspruch eingelegt haben, IP-Adressen ungekürzt an Google übertragen werden.

Nach dem Willen von Caspar soll sich der Düsseldorfer Kreis demnächst erneut mit Google Analytics befassen. Da die Aufsichtsbehörden nicht Google selbst belangen können, wollen sie laut dem Bericht prüfen, ob und wie sie gemeinsam gegen Betreiber von Websites vorgehen können, die weiterhin Google Analytics einsetzen. Sie könnten laut Caspar mit einem Bußgeld belegt werden. Auch werde ein Musterprozess gegen ein größeres Unternehmen erwogen. Der Datenschutzbeauftragte von Google Deutschland, Per Meyerdierks, sagte laut FAZ, Google Analytics habe in seiner ursprünglichen Version dem EU-Datenschutzrecht entsprochen. Mit den Veränderungen sei Google den Wünschen deutscher Kunden entgegengekommen. Ein Abbruch der Gespräche mit den Datenschutzbehörden sei ihm nicht bekannt. (anw)

Quelle: Heise.de