Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner von der CSU, hat nach Facebook und Google StreetView einen weiteren Angriff auf die Privatsphäre ausgemacht: Sie warnt vor den zu Weihnachten vielfach verschenkten Kamera-Drohnen.

Flugobjekte wie die AR.Drone von Parrot sind die ferngesteuerten Helikopter des 21. Jahrhunderts und trotz eines Preises von mehreren Hundert Euro regelrechte Verkaufshits. Die integrierten Kameras, die teilweise nach vorne, vielfach aber auch senkrecht nach unten filmen, sind Verbraucherministerin Aigner allerdings ein Dorn im Auge.

Sie wies pünktlich zu Weihnachten darauf hin, dass die Benutzung solcher Drohnen oftmals in einer rechtlichen Grauzone stattfindet. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte sie: „Ein Kamera-Ausflug in Nachbars Garten wäre zumindest problematisch.“ Sollten mit der Kamera ohne deren Wissen Aufnahmen von Personen in Gebäuden gemacht werden, so sei dies auf jeden Fall strafbar.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar teilt Aigners Bedenken, ist aber machtlos: Die Regelungen zum Datenschutz enthalten den Fall der Bespitzelung von Privatperson zu Privatperson bislang nicht, sondern regeln lediglich das Verhältnis zwischen Privatpersonen und Unternehmen oder Behörden. So bleibt die Benutzung von privaten Drohnen vorerst völlig legal. Solange man die Kameras nicht auf die Fenster der Nachbarswohnung richtet. (cel)

Quelle: Chip.de