Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat West Virginia hat sieben im Namen der Pornobranche erhobene Massenklagen gegen Tausende unbekannte P2P-Nutzer weitgehend abgewiesen. Der vorsitzende Richter nahm sieben Klagen gegen jeweils nur einen begeklagten "John Doe" an und gab dem Kläger die Möglichkeit, die über 5400 weiteren Klagen unter der Auflage neu einzureichen, dass die Beklagten auch im Zuständigkeitsbereich des Gerichts leben. Die Klagen führt der Rechtsanwalt Kenneth Ford im Namen verschiedener Porno-Produzenten.

Ford firmiert als Adult Copyright Company und bietet seine Dienste jenem eher instinktorientierten Teil der Unterhaltungsbranche an, der mit selten so zahmen DVD-Titeln wie "Batman XXX: A Porn Parody" auch nicht mehr so gut verdient wie früher. Der Anwalt soll im Namen seiner Auftraggeber bereits Klagen gegen über 20.000 unbekannte Bittorrent-Nutzer eingereicht haben – dabei geht es unter anderem um die Porno-Version der populären "Batman"-Serie aus den 1960er Jahren. Fords Geschäftsmodell der einträglichen Massenabmahnung kennt einschlägige Vorbilder in der Fim- und Musikindustrie – etwa die als "US Copyright Group" auftretende Kanzlei Dunlap, Grupp, Weaver.


Batman und Robin: Auch ohne Kostüm bei Bittorrent-Nutzern beliebt. Vergrößern
Bild: Vivid Doch treffen die Industrie-Juristen inzwischen auch vor Gericht auf Widerstand. Zuletzt hatte ein US-Bundesgericht eine Massenklage der Copyright Group teilweise abgewiesen. Auch hier wollte das Gericht nur Klagen anerkennen, die sich gegen Nutzer im Zuständigkeitsbereich der Kammer richteten. Die US-Bürgerrechtsorganisation EFF sieht in den Entscheidungen der beiden Gerichte einen Trend: "Das ist der nächste Nagel im Sarg der Copyright-Trolle", sagte EFF-Justiziarin Cindy Cohn zur Aufspaltung der Porno-Klagen. "Die Art der Massenklagen taugt nicht mehr länger als einträgliches Geschäftsmodell."

In einem der Porno-Verfahren hatte ein von seinem Provider über eine Vorladung informierter "John Doe" dem Vorwurf widersprochen und beantragt, die Klage wegen unzulässiger Verbindung abzuweisen. Der Richter folgte dieser Einschätzung, wies die Klagen aber nicht komplett ab. Die Aufspaltung der Klagen begründete er damit, dass mutmaßliche Urheberrechtsvergehen an einem bestimmten Titel noch kein Sammelverfahren rechtfertigten, zumal es nicht um gemeinsam begangene Verstöße gehe. Zudem könne der Fall bei jedem der beklagten "Does" höchst unterschiedlich liegen und damit die Verteidigung entsprechend anders ausfallen.

Zwar kann Ford die Klagen erneut einreichen. Doch um den Auflagen des Gerichts gerecht zu werden, muss er erst versuchen, Namen und Adressen zu den IP-Adressen zu ermitteln, über die verschiedene Pornos im Bittorrent-Netz getauscht worden waren. Selbst wenn ihm das gelingt, muss der Kläger für jede einzelne Klage die entsprechende Gebühr entrichten. Bei 350 US-Dollar pro Klage käme in diesem Fall ein hübsches Sümmchen zusammen: Rund 1,9 Millionen US-Dollar (1,45 Millionen Euro). (vbr)

Quelle: Heise.de