Die Transparenz des politischen Handelns muss nach Ansicht der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) in Deutschland einen deutlich höheren Stellenwert bekommen. Deshalb solle der Zugang zu staatlichen Informationen verbessert werden, heißt es in einer Entschließung der IFK, die am gestrigen Montag im brandenburgischen Kleinmachnow tagte.

Die Informationsfreiheitsbeauftragten hätten schon vor vier Jahren die Verwaltungen aufgefordert, Informationen nicht erst auf Anfrage herauszugeben, sondern auch von sich aus im Internet zu veröffentlichen. Nun zeige die WikiLeaks-Debatte beispielhaft das wachsende Bedürfnis der Öffentlichkeit nach verbesserter Information und mehr Transparenz staatlichen Handelns sowie nach einem wirksamen rechtsstaatlichen Rahmen für den Zugang zu öffentlichen Informationen.

Im Internet seien zwar immer mehr Informationen wie Gerichtsentscheidungen, Parlamentsdokumente, amtliche Statistiken oder Vorlagen kommunaler Vertretungen frei zugänglich, heißt es in der Entschließung. Es fehle aber ein Wegweiser durch die meist dezentral veröffentlichten Informationen ebenso wie ein einheitlicher technischer Standard, der die Weiterverwendung der Informationen erleichtern würde. Dabei zeigten Beispiele aus den USA und Großbritannien, dass es möglich sei, auch viele Informationen übersichtlich und über eine einheitliche Plattform zur Verfügung zu stellen.

Die IFK appellierte an die Gesetzgeber, eine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Verträgen zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen zu schaffen. Bislang müsse ein Großteil dieser Daten wegen zu weit reichender gesetzlicher Ausnahmeklauseln geheim gehalten werden. Dabei sei aber das Interesse der Öffentlichkeit an den Inhalten von Verträgen groß, die zum Outsourcing von öffentlichen Aufgaben geschlossen werden. Dabei gehe es um Haushaltstransparenz und der Verhinderung von Korruption. (anw)

Quelle: Heise.de