Beim Verein Musikpiraten sind in den vergangenen zwei Wochen Notenblätter für 26 Weihnachtslieder eingegangen, die unter einer Creativ-Commons-Lizenz stehen. Darunter sind Stücke wie "Alle Jahre wieder", "Leise rieselt der Schnee" und "Oh Tannenbaum". Damit können Kindergärten und Vorschulen die Abgabe umgehen, die fällig würde, wenn sie Kopien von urheberrechtlich geschützten Notenblättern anfertigen. Die Musikverwertungsgesellschaft Gema verlangt im Auftrag der VG Musikedition für eine Lizenz von 500 Notenkopien 56 Euro.
Notenkopien dürfen in Deutschland nur mit Einwilligung der Rechteinhaber angefertigt werden, erläutert die Gema. Kindergärten, -tagesstätten und ähnliche Einrichtungen hätten daher mit der Beschaffung der Unterrichtsmaterialien in ausreichender Menge oft Probleme. Gerade in der Vorweihnachtszeit müssten Eltern oder die Einrichtungen selbst viel Geld für Liederbücher aufbringen, von denen nur wenige Stücke verwendet werden.
Die Musikpiraten hatten zum Start ihrer Aktion vor 14 Tagen als Ziel ausgegeben, ein gutes Dutzend gemeinfreie Lieder für die Advents- und Weihnachtszeit neu zu setzen, damit sie kostenfrei und legal von jedem kopiert werden dürfen. Das Ziel sei nun mehr als erfüllt. Neun Helfer haben nach Angaben des Vereins die Noten für das Projekt gesetzt. Das Liedbuch steht als PDF-Datei, OpenOffice-Textdokument, im LilyPond-Format oder als PNG-Datei bereit. Laut Lizenzbedingungen darf das Werk vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes dürften angefertigt werden. Dabei muss der Rechteinhaber beziehungsweise Autor genannt werden. Die Weitergabe ist nur unter gleichen Bedingungen erlaubt.
Viele Lieder sind zwar bereits online verfügbar, wurden aber nicht explizit freigegeben, erläutern die Musikpiraten. Freigegebene Notenblätter wie bei Cantorion.org oder dem Choral Wiki hätten meist englische Texte. Einige Liedtexte und Melodien wurden im Laufe des vorigen Jahrhunderts verändert. Diese überarbeiteten Versionen sind abermals bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt und konnten darum nicht aufgenommen werden. (anw)
Quelle: Heise.de