Mit VZlog.de zieht das erste größere Web-Angebot Konzequenzen aus den neuen Jugendschutzregelungen, die voraussichtlich im Januar in Kraft treten werden. Die Betreiber des beliebten Blogs haben angekündigt, ihr Angebot ab 1. Januar dicht zu machen: "Da alle durch den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag möglichen Optionen für uns keine Optionen sind, werden wir VZlog.de am 31. Dezember 2010 schließen. Dies bedeutet, dass keine neuen Artikel erscheinen und auch kein Archiv verfügbar sein wird." [Update: Auch der Berliner IT-Experte Kristian Köhntopp, der unter anderem zur Debatte um Netzneutralität in seinem Blog wichtige Beiträge lieferte, hat mittlerweile bekanntgegeben, wegen der Auswirkungen von Regelungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag sein Blog zu schließen. "Meine bisherigen Inhalte nehme ich morgen offline, und falls ich noch einmal irgendwas mache, dann für ein Land, das Zukunft hat. Nicht Deutschland."]

Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten. Für die meisten Betreiber von Websites wird aus rein praktischen Gründen weder die mögliche Verwendung einer technischen Altersprüfung noch eine "Sendezeitbeschränkung" in Frage kommen. Ihnen bleibt dann nur die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe. [Update: Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) beantwortet einige Fragen zu dem neuen Verfahren in einem FAQ auf ihrer Website.]

Egal ob es sich um ein kleines Blog oder eine große Konzern-Site handelt: Jeder Anbieter im Web wird sich aller Voraussicht nach mit der neuen Regelung beschäftigen müssen, denn der JMStV sieht Bußgelder für Verstöße vor. Zumindest kommerziellen Betreibern droht außerdem Ungemach aus Richtung des Mitbewerbs: Wer ab Januar 2011 nicht kennzeichnet oder den Zugang beschränkt, kann von der Konkurrenz eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. Schließlich verschafft er sich einen Vorteil, indem er sich nicht an bestehende Regelungen hält. Rechtsexperten befürchten bereits Abmahnwellen, die insbesondere kleinere geschäftliche Anbieter im Web überschwemmen könnten.

Mit dem novellierten JMStV wollen die Bundesländer nach eigener Darstellung der "fortschreitenden Medienkonvergenz Rechnung tragen" und den Jugendschutz im Netz stärken. Dies setzen sie nun um, indem sie die bislang für den Offline-Bereich geltenden Regelungen auf Internetangebote übertragen haben. Formal betrachtet sind Staatsverträge Übereinkünfte der Bundesländer mit Gesetzescharakter. Änderungen wie die beim JMStV müssen zunächst von den Regierungschefs der Länder und anschließend von jedem einzelnen Länderparlament gebilligt werden.

Der JMStV hat diese Hürden fast vollständig passiert. Bis Mitte Dezember werden die letzten fehlenden Länderparlamente ab- und höchstwahrscheinlich zugestimmt haben. Unklar war bislang insbesondere, wie sich die rot-grüne Minderheitenregierung in Nordrhein-Westfalen verhalten wird. Am gestrigen Montag nun haben sich die Landtagsfraktionen von SPD und den Grünen per Antrag entschlossen, dem Vertrag zuzustimmen. Dies sorgt am heutigen Dienstag für Verwunderung, weil sich die Grünen bislang stets gegen die neue Jugenschutzregelung ausgesprochen haben. Per Twitter hatten die Grünen aus NRW gestern vermeldet: "Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen." [Update: Inzwischen hat die grüne Landtagsfraktion den Fraktionsvorstand gebeten, noch einmal mit der SPD über die Ablehnung des Staatsvertrags zu sprechen.]

Diese Gemengelage sorgt für Unsicherheit, aus der die Macher von VZlog.de offenbar die Konsequenzen gezogen haben. Die Alterskennzeichnung wäre "zwar technisch leicht umzusetzen" gewesen, schreiben sie, "jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden und juristisch sehr unsicher. Wir müssten diese Einschätzung selbst vornehmen und können uns keine Experten auf diesem Gebiet leisten, die alle 845 Artikel, 1218 Medieninhalte und 15797 Kommentare bewerten. Wenn wir diese Bewertung selbst vornehmen und diese falsch ist, kann dies zu hohen Geldstrafen führen. Die einzige sinnvolle Möglichkeit für VZlog wäre es also, das gesamte Blog mit 'Ab 18' zu bewerten, was für uns aus keinen Sinn macht."

Damit bestätigen die Betreiber von VZlog.de erstmals, worauf Kritiker am neuen JMStV seit Monaten hinweisen: Die Kennzeichnungsregelung könnte dazu führen, dass viele Betreiber aus Unsicherheit ihre Angebote aus dem Netz nehmen. Alvar Freude vom Arbeitskreis Internetsperren und Zensur etwa befürchtete bereits im Mai 2010 in einer ausführlichen Stellungnahme "irreversible Schäden an einem sich entwickelnden kulturellen und sozialen Raum". Ohnehin bestehe "derzeit keine Schutzlücke". Deutschland habe bereits "die strengsten Online-Jugendschutz-Regelungen aller demokratischen Staaten weltweit."

Eine Analyse der verworrenen Situation um den neuen JMStV sowie eine Einschätzung der sich daraus ergebenden praktischen Konsequenzen bringt die c't in ihrer Ausgabe 26/10, die am 6. Dezember erscheint. (hob)

Quelle: Heise.de