Amazon rüstet sich fürs Weihnachtsgeschäft. Dazu gehört aber offenbar nicht nur, dass man die Lager füllt, sondern auch, dass man dem Kunden durch erweiterten Service einen zusätzlichen Kaufanreiz bietet.
Auch wenn Online-Einkäufe im Rahmen des Weihnachts-Shoppings in den letzten Jahren eine immer stärkere Rolle eingenommen haben, gibt es immer noch zahlreiche Deutsche, die ihre Geschenke lieber erst im Laden in Augenschein nehmen und dann kaufen. Da diese Option bei Einkäufen über das Internet bekanntlich nicht besteht, gibt es hierzulande das Fernabsatzgesetz, dass dem Käufer ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt, falls der Artikel nicht den Erwartungen entsprechen sollte.
Amazon geht nun sogar einen Schritt weiter, um die Hemmschwelle noch weiter abzusenken: Alle Artikel, die zwischen dem 1. November und 31. Dezember 2010 gekauft werden, können bis 31. Januar ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden, sofern sie die üblichen Rückgabe-Kriterien (Ware unversehrt, Software originalverpackt usw.) erfüllen. (cel)
Quelle: Chip.de