Derzeit sorgt eine Passage im FAQ auf der O2-Website für Aufregung bei vielen Kunden von O2 o. Denn allem Anschein nach handelt es sich bei O2 o wohl doch nicht um eine echte Flatrate, zumindest nicht für Vielnutzer.
So stand noch bis heute im FAQ-Bereich auf der Website von O2 geschrieben, dass sich O2 ""bei einer über das üblichen Maß hinausgehenden, unangemessenen hohen Nutzung der ab 50 Euro gewährten Flatrate im Tarif o2 o vorbehält, den Kunden zu informieren und ggf. das Vertragsverhältnis fristgemäß zu beenden." Und weiter: "Von einer unangemessenen hohen Nutzung geht o2 aus, wenn innerhalb eines Abrechnungszeitraums das 10-fache der normalen Nutzung im Hinblick auf nationale Standard-Inlandsgespräche überschritten wird." Dabei bezieht sich O2 auf einen Richtwert der Stiftung Warentest für Normalnutzer von 90 Gesprächsminuten und 50 SMS. Ein ähnliches Nutzerprofil gibt auch CHIP Online für den typischen Normaltelefonierer bei Tarif-Tests an.
Dies würde bedeuten, dass eine unangemessene Nutzung im Tarif O2 o bei Erreichen von 900 Gesprächsminuten und 500 SMS im Monat vorliegt. Im schlimmsten Fall müssten O2-Kunden dann mit einer Kündigung rechnen, obwohl der Tarif sich nach Greifen des Kosten-Airbags bei einem Rechnungsbetrag von 50 Euro im Monat theoretisch in eine Flatrate verwandelt. Bei anderen Anbietern wie Vodafone oder 1&1 greift ein außerordentliches Kündigungsrecht erst ab einem Volumen von über 15.000 Telefonieminuten.
Bislang sollen seitens O2 jedoch keine Kündigungen aufgrund unangemessener Nutzung im Tarif O2 o ausgesprochen worden sein. Aufgrund des Medien-Echos und der Kundendiskussionen im Internet scheint der Münchner Mobilfunkanbieter bereits reagiert zu haben. Denn die entsprechende Passage im FAQ-Bereich von O2 ist mittlerweile nicht mehr zu finden. (sg)
Quelle: Chip.de