Das Oberlandesgericht Wien hat in zweiter Instanz eine Entscheidung vom April bestätigt, nach der das Internetauktionshaus eBay ein österreichisches Betrugsopfer entschädigen muss (OLG Wien, 1 R 182/10g, hier als PDF-Datei). Das Gericht hat die Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes für zulässig erklärt, wovon eBay aber keinen Gebrauch machen will. Der Kläger hatte über die Plattform 1 kg Gold bestellt, im Voraus bezahlt aber nie erhalten. eBay hatte den Händler als "Platin-Power-Seller" ausgezeichnet und trotz mehrerer Warnungen nicht gesperrt.

Der Händler wurde inzwischen wegen Betrugs verurteilt. Er hatte eine Art Pyramidensystem betrieben und Gold laufend unter dem Einstandspreis verkauft. Aus Sicht des OLG Wien hat eBay durch "das Ignorieren der Warnungen und der Hinweise über die Verstöße durch den Verkäufer" beim Käufer "zu Unrecht die anhaltende Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers suggeriert". Dies sei für die Kaufentscheidung und damit den Schaden kausal gewesen. eBay muss außerdem die rund 9400 Euro Verfahrenskosten tragen. (Daniel AJ Sokolov) / (anw)

Quelle: Heise.de