Google verschärft seine Gangart gegenüber Facebook. Der Suchmaschinenanbieter hat die Nutzungsbedingungen für seine Importschnittstellen für Kontaktdaten (Contacts Data API, Portable Contacts API) um ein entscheidendes Detail ergänzt: Google erlaubt die Nutzung der Kontaktdaten nur noch auf Gegenseitigkeit. Wer die Daten von Google-Kunden abruft, willigt damit ein, die Daten seiner Kunden auf vergleichbare Weise zur Verfügung zu stellen.
Dass es dabei um Facebook geht, verhehlt der Suchmaschinenriese nicht. "Viele andere Seiten erlauben ihren Nutzern, Informationen wie Kontaktdaten schnell und einfach zu ex- oder importieren", teilte das Unternehmen gegenüber TechCrunch mit. "Websites, die das nicht machen – wie etwa Facebook – lassen die Nutzer in einer Daten-Sackgasse zurück."
Nutzer können ihre Adressbücher bei E-Mail-Anbietern wie Google oder Yahoo für Facebook öffnen, um eigene Kontakte in dem sozialen Netzwerk zu finden. Facebook nutzt die Daten darüber hinaus, um die Inhaber der übermittelten Adressen zu vernetzen. So kann das Portal auch neuen Nutzern, die sich mit einer bereits bekannten E-Mail-Adresse anmelden, sehr präzise Kontaktvorschläge machen.
Die Zuspitzung im Streit zwischen Google und Facebook hatte sich bereits abgezeichnet. Google-Chef Eric Schmidt hatte das Online-Netzwerk bereits im September aufgefordert, den Zugang zu seinen Nutzerlisten zu öffnen, damit sich Facebook-Freunde auch in der Google-Welt leichter finden könnten. "Kommt es nicht dazu, gibt es auch andere Wege, an diese Informationen heranzukommen", wurde der Konzernchef damals vom Wall Street Journal zitiert.
Facebook kann mit seinen 500 Millionen Mitgliedern langfristig zu einem mächtigen Konkurrenten für Google heranwachsen. Das soziale Netzwerk hat sich kürzlich mit Microsoft bei der Internet-Suche zusammengetan. Ihr Konzept: Eine "soziale Suche", bei der die Vorlieben der Freunde eines Nutzers mit ins Gewicht fallen. Schmidt hatte angekündigt, Google wolle seine wichtigsten Dienste ebenfalls mit einer "sozialen Komponente" versehen. (vbr)
Quelle: Heise.de