Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Kunden beim Online-Einkauf gestärkt: Wer über das Internet Waren bestellt hat nach einem Urteil des BGH das Recht, diese Waren zu testen und zurückzusenden - selbst wenn der Test bedeutet, dass die Waren danach nicht mehr als neuwertig verkauft werden können.

Web-Besteller müssen dem Händler laut BGH auch nicht den Wertverlust der Ware erstatten, so sie den bestellten Artikel nur prüfen und dann von ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen.

Laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags wird angeblich jeder siebte über das Web erstandenen Artikel von den Käufern zurückgegeben. (mas)

Quelle: Chip.de