Ein US-Geschworenengericht in Minneapolis (Bundesstaat Minnesota) hat die 33-jährige Jammie Thomas-Rasset am Mittwoch im nunmehr dritten Verfahren wegen mutwilliger Urheberrechtsverletzung durch Filesharing zu Schadenersatz von insgesamt 1,5 Millionen US-Dollar verurteilt. Die Jury erkannte die Beklagte für schuldig und setzte den Schadensersatz für jeden der 24 von Thomas-Rasset verbreiteten Musiktitel auf 62.500 US-Dollar fest. Damit senkten die Geschworenen das Urteil aus dem zweiten Verfahren nur unwesentlich ab.
Im vergangenen Jahr hatte eine Jury die Summe auf 80.000 US-Dollar pro Song – insgesamt 1,92 Millionen US-Dollar – festgesetzt. Richter Michael Davis hatte den Geschworenenspruch allerdings als "monströs" bezeichnet und die Strafe anschließend auf 54.000 US-Dollar oder 2250 US-Dollar pro Titel reduziert. Gegen das Urteil waren Thomas-Rasset ebenso wie die Vertreter des klagenden Verbands der US-Musikindustrie (RIAA) in Berufung gegangen. Im ersten Verfahren war Thomas-Rasset zu vergleichsweise milden 222.000 US-Dollar verurteilt worden. Wegen eines Verfahrensfehlers hatte der Prozess dann aber neu aufgerollt werden müssen.
Auch das nunmehr dritte Geschworenen-Urteil dürfte kaum Bestand haben. Thomas-Rassets Anwälte haben gegenüber US-Medien bereits weitere Schritte angekündigt, sie stellen die Verfassungsmäßigkeit des Urteils in Frage. Schon der nach US-Copyright für mutwillige Urheberrechtsverletzung mindestens angesetzte Schadensersatz von 750 US-Dollar pro Verstoß gehe in diesem Fall weit über den tatsächlichen Schaden hinaus und sei damit verfassungswidrig, weil er die Grundsätze eines fairen Verfahrens und einer angemessenen Bestrafung verletze.
In dem Verfahren geht es längst um mehr als um die Frage, ob die Beklagte ein paar Songs über Kazaa verbreitet hat – davon waren die Geschworenen bisher durch die Bank überzeugt. Es geht um ein Signal: Wie hoch darf der Schadensersatz für eine illegal verbreitete Musikdatei sein? Thomas-Rassets Anwälte halten die Schadenersatzregelung im US-Copyright für grundsätzlich problematisch. Das Gesetz sieht bei mutwilliger Urheberrechtsverletzung einen Schadensersatz von 750 bis 150.000 US-Dollar pro Verstoß vor.
Dem Verband RIAA ist an einem möglichst abschreckenden Urteil gelegen, voll des Lobes waren die Lobbyisten am Mittwoch für die Geschworenen. Weniger einverstanden waren die RIAA-Anwälte mit der Entscheidung des Richters im zweiten Verfahren, den Schadensersatz drastisch abzusenken. Laut CNet News hatte die RIAA der Beklagten danach angeboten, den Fall für 25.000 US-Dollar beizulegen – unter der Bedingung, dass sie die Streichung der richterlichen Entscheidung aus den Akten beantragt.
In Deutschland hat die Frage des Schadensersatzes für illegal über Filesharing verbreitete Musikstücke kürzlich erstmals das Landgericht Hamburg beantwortet. In einem Verfahren, in dem es um zwei ältere Titel ging, die nach Überzeugung der Richter nur kurz online waren und nur rund 100 Mal heruntergeladen worden seien. Das Gericht legte in diesem Fall den Schadensersatz unter Berücksichtigung aktueller GEMA-Tarife auf 15 Euro pro Song fest. (vbr)
Quelle: Heise.de