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Thema: GVU fordert Maßnahmenpaket gegen Urheberrechtsverletzer

  1. #1
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    GVU fordert Maßnahmenpaket gegen Urheberrechtsverletzer

    Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) konnte im vergangenen Jahr deutlich weniger Verfahrensabschlüsse bei Copyright-Verstößen erreichen als 2008. 2009 wurden insgesamt 410 Strafverfahren erfolgreich abgeschlossen, während es im Vorjahr noch 921 waren. Die Zahl der abgeschlossenen Zivilverfahren ging von 170 auf 91 zurück. Dies geht aus dem Jahresbericht 2009 der vor allem für die Filmwirtschaft tätigen Organisation hervor, den diese vor einem Branchenforum am heutigen Donnerstag in Berlin präsentierte. 2007 lag der Anteil der erfolgreich abgeschlossenen Strafverfahren noch bei 1873, die der Zivilverfahren bei 380 Fällen.

    GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy erklärte den drastischen Rückgang mit "enorm aufgeblasenen Fallzahlen" in den Vorjahren. Damals seien die Ermittlungsbehörden auch benutzt worden, "um an IP-Adressen heranzukommen" und die Nutzer dahinter zu identifizieren. Dafür gebe es inzwischen das Instrument des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs, das die Strafjustiz entlastet habe. Übrig geblieben seien "die größeren Fälle", die "schwerwiegender geworden sind". Als Beispiele nannte der GVU-Vertreter "neun Pay-Server-Ringe mit Filmen, TV-Serien und Games", die ausgehoben worden seien, sowie ein "führendes Portal mit Download-Links" für rund 64.000 Titel. Dieses Verfahren sei aber noch am Laufen. Generell habe sich die GVU eigentlich dem Vorgehen gegen die "wesentlichen Verteilerköpfe" verschrieben und auf Massenabmahnungen von Endkunden im Gegensatz zur Musikindustrie verzichtet. "Einzelne Unternehmen" aus der Branche gingen inzwischen aber auch direkt gegen Nutzer vor.


    Plakatkampagne der GVU Vergrößern
    Bild: Stefan Krempl Erstmals seien "First Seeder" verurteilt worden, die als erste Material in Tauschbörsen eingespeist hätten, freute sich Leonardy. Einer davon sei mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen belegt worden. 22 Prozent der Fälle seien wegen anderweitiger Verurteilungen etwa aufgrund von Computerkriminalität eingestellt worden. Dies zeige, dass "Raubkopierer" nicht nur aus "sportlichem Ehrgeiz" unterwegs seien, sondern etliche damit im Internet ihr Geld verdienten.

    Insgesamt sind laut Leonardy 2009 neue Ermittlungen gegen Urheberrechtsverletzungen in 686 Fällen aufgenommen und 826 neue Verfahren eingeleitet worden. Der Großteil davon sei von Vorermittlungen der GVU angestoßen worden. Deren Zahl sei von 221 Vorgängen im Vorjahr auf 232 angestiegen. Zwei Drittel davon hätten einen Internetbezug mit "Schnittstellen zum Massenmarkt" bei "Release-Gruppen", 22 Prozent hätten sich gegen "digitale Hehler" gerichtet. Neu erfasst worden seien "Kinoabfilmer", die bereits auf 6 Prozent kämen. Der Rest beziehe sich "auf den Verkauf von Raubkopien auf Märkten" online wie offline und auf Nachahmungen von Hartgütern wie DVDs oder Controllern. Hier seien oft "organisierte internationale arbeitsteilige Banden" am Werk, in die man schwierig reinkomme.

    Die Tauschbörsennutzung hat laut Leonardy "in absoluten Zahlen" zugenommen, auch wenn ihr Anteil am gesamten Internetverkehr abnehme. Auch Direkt-Downloads über Filehoster nähmen weiter großen Raum ein. Betroffen seien "alle Genres, bis hin zum Bollywood-Film ganz intensiv". Ein besonderes Dorn im Auge ist der GVU, dass sich auch die "komfortablen" illegalen Streaming-Angebote weiter auf dem Vormarsch befinden. Dieser Bereich "explodiert", schlug Leonardy Alarm. Die Seite Kino.to etwa, die zu den 50 beliebtesten Seiten hierzulande gehöre, sei seit Jahren das "Top-Ziel" der Filmindustrie. "Wir glauben, dass letzten Endes Deutsche dahinterstehen", mutmaßte der GVU-Mann. Die Plattform sei aber "professionell abgeschirmt, die Täter unerreichbar". Man habe den Betreiber in den Niederlanden auf dem Radar gehabt, vom Provider aber "nur aber Mickey-Mouse-Daten erhalten" Inzwischen hätten sich die Macher Russland als Host ausgesucht. Da die Seite von dort aus aber gar nicht aufrufbar sei, würden die dortigen Behörden die Sache "nicht als ihr Bier" ansehen.

    Um gegen entsprechende Streaming-Seiten und Urheberrechtsverletzer allgemein besser vorgehen zu können, forderte Leonardy ein umfangreiches Maßnahmenpaket von der Politik, die ihn in den vergangenen Jahren "enttäuscht" habe. Registrare von Domains sollten verpflichtet werden, "Realdaten von Anbietern zu erheben". Damit könne die Anonymität von Betreibern aufgehoben werden. Dazu wünschte er sich ein System der "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße, um zunächst Warnungen an die Nutzer zu schicken. Die Provider müssten zudem "reingucken, was im Netz passiert". Beim Einsatz von Techniken zur Deep Packet Inspection könne der Datenschutz gewahrt bleiben, wenn ohne Bezug auf einzelne Nutzer gefiltert würde. "Unzweifelhaft illegale Seiten" sollten ferner auf eine "Schwarze Liste" gesetzt werden.

    Jan Oesterlin, Berater der Zukunft Kino Marketing GmbH, stellte parallel neue Motive mit dem Slogan "Ohne Dich gibt's keine neuen Filme" im Rahmen der Kampagne Respe©t Copyrights vor, die aus der umstrittenen Aktion "Raubkopierer sind Verbrecher" hervorging. "Damit machen wir darauf aufmerksam, dass unsere ehrlichen, zahlenden Kunden" die Erstellung von Werken ermöglichten. Die Plakate sollen von November an bundesweit in Videotheken und Kinos hängen. (Stefan Krempl) / (anw)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    Gewerkschaft ver.di fordert Warnhinweise für Copyright-Sünder

    Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will im Interesse der von ihr mit vertretenen Kreativen gegen die "Alles-umsonst-Mentalität" im Internet vorgehen. Viele Nutzer würden den "freien" Zugang zu einem "reichhaltigen Angebot an Wissens- und Kulturgütern" im Netz mit "kostenfreien" Zugriffsmöglichkeiten gleichsetzen, schreibt der Bundesvorstand der Arbeitnehmervereinigung in einem jetzt vom Blog Netzpolitik.org veröffentlichten Positionspapier (PDF-Datei) über "Herausforderungen für die Zukunft des Urheberrechts". In der kürzlich verabschiedeten Stellungnahme heißt es weiter, dass dem Treiben der Nutzer etwa in Peer-2-Peer-Netzen vor allem "durch Aufklärung und Transparenz" begegnet werden solle. Im Zweifelsfall müssten aber auch Sanktionen greifen.

    Der Bundesvorstand tut sich in Folge sichtlich schwer, ein System zur Erwiderung auf vielfältige Urheberrechtsverstöße im Internet und für Hinweise auf entsprechende Gefahren unter der Maßgabe zu entwickeln, "jede Form von anlassloser Kontrolle, Vorratsdatenspeicherung und Zugangsbeschränkungen" für die Bürger auszuschließen. "Ziel ist technische Instrumente zu finden, die es ermöglichen, dass beim Aufruf einer Seite mit illegalen Angeboten ohne Registrierung der Nutzer/innenn-IP auf dem Monitor eine * von dazu legitimierten Institutionen vorgeschalteter * Information über die Rechtswidrigkeit des Angebots und dessen Nutzung erscheint", umschreibt die ver.di-Spitze in einem Schachtelsatz ihre gewundene Haltung.

    Weiter hält es der Bundesvorstand für angemessen, "nach anlassbezogener Kontrolle durch eine nicht gewinnorientiert und im Interesse der Urheber und Urheberinnen handelnde Einrichtung" Copyright-Sünder "nach einer richterlich angeordneten Herausgabe der entsprechenden Zugangsdaten mit einem maßvollen Ordnungsgeld zu belegen". Bei der Bemessung der Sanktionshöhe sei zwischen "gewerblichen und nichtgewerblichen Verstößen zu differenzieren". Die Strafzahlungen "sollten den Verwertungsgesellschaften zufließen" und an die Urheber ausgeschüttet werden. Insgesamt verfolgten diese Überlegungen das Ziel, "Auswüchse im derzeitigen Abmahnwesen einzudämmen".

    Im Prinzip wünschen sich die Gewerkschaftler eine "HADOPI light", eine Aufsichtsbehörde fürs Netz, die im Gegensatz zu ihrer großen Schwester in Frankreich die Netzbürger aber nicht allzu sehr überwacht und vor allem keine Internetsperren nach dem "Three Strikes"-Modell verhängt. Stoppschilder ja, so die verkürzte Position, aber kein Zensursystem. Doch Experten melden Bedenken gegen die Durchführbarkeit dieses Ansatzes an. Um zu erkennen, dass jemand bestimmte Webseiten oder andere inkriminierte Internetangebote aufrufe, müsse trotz aller guten Wünsche der gesamte Datenverkehr überwacht werden, erklärte Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur gegenüber dem Urheberrechtsportal iRights.info. Nur so könne festgestellt werden, "dass ein Nutzer tatsächlich eine Website aufruft, auf der rechtswidrige Inhalte angeboten werden". Auch eine Speicherung von Verbindungsdaten scheint nicht vermeidbar, falls auch festgestellt werden soll, dass einmal Ertappte Warnhinweise ignorieren und Urheberrechte wiederholt verletzten.

    Generell wertet das Papier die "harmlos klingende" Bezeichnung "Tauschbörsen" als "grob irreführenden Begriff", da dort vervielfältigt werde. Die dafür nötige technische Infrastruktur stehe für ein "weltweites Vertriebssystem", dessen Betreiber Urheberrechte of "konsequent und vorsätzlich" verletzten, weil die Zahl der darüber verfügbaren Werkexemplare die der entgeltlich erworbenen deutlich übersteige. Die Konstruktion "dieser Einrichtungen" sei "nachgerade perfide": Betreiber selbst würden "nur" auf die Rechner Dritter verweisen, auf denen die gewünschten Dateien lägen. Damit werde die Verantwortung für das Ziehen und Anbieten von Kopien auf die "oft jugendlichen" Nutzer verlagert. Diese ahnten oft nicht, dass sie so zu "Schwarzhändlern" gemacht würden.

    Skeptisch beäugen die Gewerkschaftler, die bereits im Frühjahr den Schulterschluss mit der Unterhaltungsindustrie übten, nicht zuletzt Modelle kostenloser Lizenzen wie Open Source oder Creative Commons. "Unentgeltliches gemeinwohlorientiertes Arbeiten, das nur in Ausnahmefällen neue existenzsichernde Einnahmequellen erschließt", könne für ver.di "keine Richtschnur" in der Tarif-, Vergütungs- und Netzpolitik sein, lautet die Ansage. Die genannten Lizenzvarianten basierten zwar im Prinzip auf einem "funktionierenden Urheberrecht". Letzteres sichere in seiner Reinform aber auch ab, "dass kein Dritter" sich ein geschütztes Werk "wild aneignen kann". In diesem Sinne lehnt die Gewerkschaft auch die Kulturflatrate als "untaugliches Instrument" ab. Mit der Einführung einer solchen Pauschalabgabe im Gegenzug für die "unbegrenzte private Nutzung von Werken" würde ihrer Ansicht nach "das Kernstück des Urheberrechts" vollständig ausgehebelt. Dieses besage, dass der Schöpfer allein bestimmen könne, "ob, wann und wie sein Werk veröffentlich wird". (Stefan Krempl) / (jo)

    Quelle: Heise.de

  3. #3
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    Experten für mehr Freiheiten beim Urheberrecht

    Sachverständige haben bei einer Anhörung der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Bundestags am Montag umfassende Korrekturen am System zum Schutz von Kreativen und Verwertern gefordert. Die Vorschläge der Experten reichten von der der Einführung von Lizenzpools über eine allgemeine "Fair Use"-Klausel nach US-Vorbild bis hin zur Kulturflatrate und der Verkürzung von Schutzfristen

    "Wir können uns auch buchstäblich zu Tode schützen", warnte Thomas Dreier vom Karlsruher Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft vor weiteren Verschärfungen des Urheberrechts. Dieses befinde sich "mitten in einer Legitimationskrise", ergänzte der Jurist Gerald Spindler von der Universität Göttingen. Die Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern müssten "in einen Gleichklang" gebracht werden. Dreier und Spindler setzten sich für einen flexibleren Ansatz gemäß dem "Fair Use"-Prinzip auf EU-Ebene ein. Eine solche Regelung sei "schneller an neue Technologien anzupassen", erläuterte Spindler. Dreier konnte sich gar ein Urheberrecht im Netz vorstellen, dass nur Plattformbetreiber in die Haftung und die Vergütungspflicht nehme, den Endnutzer aber davon freistelle.

    Den größten Änderungsbedarf meldete Peter Tschmuck von der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien mit einem "Plädoyer für ein kreativitäts- und innovationsförderndes Urheberrecht" an. Die einst "passiven Konsumenten" wollen nach Darstellung des Ökonomen heute digitale Inhalte vervielfältigen, sie mit anderen kombinieren und verändern, was das gegenwärtige Urheberrecht unmöglich mache. Zugleich habe eine "kalte Enteignung der Urheber" etwa durch exklusive Nutzungsverträge der Verwerter stattgefunden.

    Tschmuck sprach sich daher für einen "Systemwechsel" aus, den die Politik auf EU-Ebene und bei Verhandlungen über internationale Abkommen vorantreiben müsse. So sei das Ausschließlichkeitsdenken im Vertragsrecht aufzugeben und etwa über "Creative Commons"-Lizenzen eine größere Palette an Nutzungsformen zu ermöglichen. Unerlässlich sei die Stärkung von Pauschalvergütungsmodellen für Privatkopien, wobei die Kulturflatrate für einzelne Sektoren wie den Musik- oder Filmbereich Vorteile haben könne. Ein kommerzielles Angebot werde durch diese Entkriminalisierung von Filesharing-Aktivitäten nicht behindert.

    Sacha Wunsch-Vincent, Wirtschaftsexperte bei der Weltgesellschaft für geistiges Eigentum (WIPO), wunderte sich, warum die Unterhaltungsindustrie den mit einer Kulturflatrate zustande kommenden "großen Kuchen" nicht haben wolle. Er könne sich dies nur damit erklären, dass "dominante" Sparten "wohl noch bestehende Geschäftsmodelle aufrechterhalten wollen". Der WIPO-Vertreter monierte, dass momentan in vielen Ländern Gesetzgebungsverfahren im Copyright-Bereich durchgezogen würden, die die wenigen belastbaren Forschungsergebnisse nicht ausreichend berücksichtigten und die Potenziale des Internets abtöteten.

    Medienrechtler Karl-Nikolaus Peifer von der Uni Köln mahnte, ein übergeordnetes Prinzip, wonach "jede faire Nutzung erlaubt sein muss", schaffe "enorme Rechtsunsicherheiten" und wäre "der Überzeugungskraft des Urheberrechts sehr abträglich". Ihm ging es darum, über umfassendere Lizenzierungssysteme einen einfacheren Zugang zu Rechten zu schaffen. Mit diesem Appell rannte er bei Wolfgang Kopf von der Telekom offene Türen ein. Der Regulierungsexperte beklagte, dass das Unternehmen bei neuen Angeboten, die einen persönlichen Zugriff und die Ablage von Inhalten erlaubten, immer wieder an urheberrechtliche Grenzen stieße und "Unsummen für Rechteklärung" ausgebe.

    Der Kölner Medien- und Verfassungsrechtler Rolf Schwartmann hielt dagegen nichts von der Devise, dass "die Eigentumsordnung aufgrund ungezügelten Mediennutzungsverhaltens zur Disposition steht". Eine weitere Stärkung der Privatkopie oder eine Kulturflatrate verglich er mit der Legalisierung der Steuerhinterziehung, was nicht vertretbar sei. Eine Schwächung der Stellung des Urhebers würde ihm zufolge auch "die Achtung des körperlichen Eigentums" verringern. Als "größtes Problem" von Künstlern machte Ronald Schild, Geschäftsführer des Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels, nicht Schwierigkeiten aus, "Mashups" zu erstellen. Auch die Branche sei nicht mehr der Hemmschuh. Die "Einkommensverhinderungsmaschine" sei die illegale Nutzung geschützter Werke etwa über Tauschbörsen. (Stefan Krempl) / (vbr)

    Quelle: Heise.de

  4. #4
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    Internetsperren gegen Urheberrechtsverletzer: Hadopi wünscht "Happy Surfing"

    Die französische "Haute Autorité pour la diffusion des œuvres et la protection des droits sur Internet" (Hadopi) präsentiert sich auf der Musikmesse Midem/Midemnet mit einer ersten Umfrage, was Frankreichs Nutzer von ihr halten.

    Die Behörde wurde mit dem lange umkämpften "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" etabliert, mit dem wiederholte Copyright-Verstöße geahndet werden können. Urheberrechtsverletzern drohen damit nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief bis zu einjährige Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe. Die französische Regierung setzt damit das von ihrem Chef Nicolas Sarkozy und der Unterhaltungsindustrie seit Langem geforderte Modell der "abgestuften Erwiderung" mit dem "Three Strikes"-Ansatz um ("drei Urheberrechtsverletzungen, und du bist raus"). Bis zuletzt umstritten war bei dem Gesetz die Rolle der Aufsichtsbehörde Hadopi, die zunächst nicht nur Mahnungen verschicken, sondern das Kappen von Internetzugängen verhängen können sollte. Dagegen hatten die oppositionellen Sozialisten erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nun hat ein Gericht über die konkreten Sanktionen gegen Rechtsverletzer beim illegalen Download geschützter Werke wie Filme, Musik oder Software zu entscheiden, allerdings im Schnellverfahren.

    Jetzt hat die Hadopi über 2600 Nutzer in einer repräsentativen dazu befragt, ob sie die Behörde kennen und was sie von deren Aufgaben halten. 42 Prozent gaben dabei an, sie würden sich durch Hadopi abgehalten fühlen, "illegal erworbene Kulturgüter zu konsumieren." Hadopis Erfolg sei nun messbar, hatte der französische Kulturminister Frédéric Mitterand zum Auftakt der Midem verkündet.

    Die Hadopi, für deren Start im Jahr 2010 noch einmal ganze acht Einzelverordnungen gemacht werden mussten – zwei stehen noch für dieses Jahr aus – hat bislang nach eigenen Angaben 70.000 erste Mahnungen verschickt. Diese Rate will die Agentur in den kommenden Monaten aber noch deutlich steigern. Bis Juni 2011, so heißt es am Hadopi-Stand auf der Midem, soll die Agentur 10.000 erste Mahnungen täglich verschicken, später dann "so viele wie nötig". Für die zweite Abmahnrunde sollen schon in den kommenden Tagen 1800 Zweitmahnungen versandt werden.

    Auslöser für die Mahnungen sind von den Rechteinhabern gemeldete IP-Adressen, über die aus Sicht der Rechteinhaber illegale Aktivitäten stattgefunden haben. Die Daten werden laut Hadopi vor dem Versand einer Mahnung überprüft. Runde zwei wird in den "nächsten Tagen" für alle diejenigen Nutzer gestartet, die ein zweites Mal im Netz der Rechteinhaber hängengeblieben seien. Auf Forderung der französischen Datenschutzbehörde wurde innerhalb der Hadopi die Commission de Protection des Droits (CPD) geschaffen, eine eigene Abteilung, die keinerlei Daten nach außen gebe. Immerhin habe man es beim Hin-und-Her-Schieben der IP-Adressen zwischen Rechteinhabern, Providern und Hadopi mit privaten Daten zu tun, erläutern die Hadopi-Experten. Eine technische Schwierigkeit habe darin bestanden, die Systeme der fünf Provider, der Rechteinhaber und der CPD zu verknüpfen.

    Zentrale Ergebnisse der Hadopi-Umfrage aus Sicht der Behörde selbst sind zum einen das Bewusstsein von über zwei Dritteln der Bürger, dass sie ihre Internetanschlüsse zu sichern haben. Ungesicherte Anschlüsse sind es, wegen denen die Hadopi die Nutzer am Ende belangen werde, wenn über diese illegal Musik heruntergeladen wurde, erläutern die Hadopi-Mitarbeiter. Außerdem klafften Verbreitung und Wahrnehmung von Piraterie weit auseinander, konstatiert der Hadopi-Bericht. 49 Prozent gaben an, dass sie sich illegal Musik oder Filme verschaffen, aber fast alle, nämlich 95 Prozent, gehen davon aus, dass alle Nutzer dies tun.

    Die von knapp der Hälfte aller Befragten geäußerte Meinung, Hadopi erlaube eine gerechte Entlohnung von Künstlern (43 Prozent) oder nutze sogar der Verbreitung legaler Musikangebote (48 Prozent) widersprach auf der Midem entschieden die Verwertungsgesellschaft der darstellenden Künstler, SPEDIDAM. Deren Justiziar, Xavier Blanc, kritisierte entschieden den Verzicht auf eine Aufteilung von Online-Lizenzgebühren zwischen Autoren, Produzenten und Darstellern. Die sogenannten legalen Dienste würden aktuell von großen Musikverlegern und multi-nationalen Unternehmen dominiert, die große Zahl der Darsteller gehe aber leer aus. In Zeiten, in denen Hadopi zwischen legalem und illegalem Angebot unterscheiden soll – dafür soll sogar ein eigenes Hadopi-Label geschaffen werden – sei dies das falsche Signal, resümierte die SPEDIDAM.

    Dass französische Nutzer ebenfalls einen Sack von Vorbehalten gegen das Hadopi-Gesetz haben, zeigt die aktuelle Umfrage übrigens auch. Über 40 Prozent befürchten Einschränkungen im Datenschutz und bei den Bürgerrechten. 46 Prozent sind überzeugt, dass Hadopi an illegalen Nutzungsformen im Netz nichts ändern wird. 47 Prozent aller Befragten finden, der Hadopi-Ansatz ist nicht ganz auf der Höhe der Zeit und der Webkultur; 51 Prozent sind der Ansicht, Hadopi diene nur den Interessen einiger weniger. All diese Vorbehalte fielen bei der Gruppe von Nutzern, die angaben, dass sie auch mal Musik im Netz klauen – diese Gruppe gibt übrigens laut der Umfrage überdurchschnittlich viel für Musik im Netz aus – noch deutlich höher aus. Die Hadopi wünscht laut ihrem Informationsmaterial allen zunächst mal: "Happy Surfing". (Monika Ermert) / (jk)

    Quelle: Heise.de

  5. #5
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    Klarheit für die digitale Langzeitarchivierung im Urheberrecht gefordert

    "Allein die Übernahme eines digitalen Dokuments in den Bestand von Bibliotheken, Museen, Archiven und Hochschulen stellt nach gängiger Rechtslage bereits einen Akt der urheberrechtlichen Vervielfältigung dar, der Urheber prinzipiell zustimmen müssten. Bei "verwaisten" Dokumenten, deren Urheber nicht bekannt sind, wird das schwierig, aber auch die Bereithaltung wissenschaftlicher Forschungsdaten oder das Web-Harvesting – das maschinelle Sammeln digitaler Inhalte aus dem Internet – ist ohne die explizite Zustimmung der Rechteinhaber nicht zulässig."

    mehr dazu hier:

    Quelle: heise online - Klarheit für die digitale Langzeitarchivierung im Urheberrecht gefordert

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