Darf man sich eigentlich mit seinem Notebook oder Smartphone in ein unverschlüsseltes, also ungeschütztes WLAN begeben? Darf man so ein WLAN nutzen?

Keine einfache Frage - und eine, die die Gemüter zu erhitzen in der Lage ist. Die einen argumentieren: Natürlich darf man das. Wer ein WLAN ungeschützt betreibt, lädt geradezu dazu ein, dass sich andere dort einklinken und den offenen Zugang zum Surfen nutzen. Da nahezu alle Internetanschlüsse heute mit Flatrate betrieben werden, entstehen schließlich nicht mal Kosten.

Es gibt aber auch eine komplett andere Ansicht: Niemand dürfe sich ungefragt in ein fremdes WLAN einklinken. So wie man auch nicht einfach in ein Haus geht, bloß weil die Haustüre offen steht... Ein WLAN ist ein privater Bereich, der Diskretion verlangt, selbst wenn der Betreiber eines WLAN nicht für ausreichenden Schutz sorgt.

Wer nicht allzu verbohrt ist, der kann zweifellos beiden Ansichten zumindest grundsätzlich folgen. Ich persönlich finde: Ein ungeschütztes WLAN sollte man nutzen dürfen. In der Regel entstehen dem Betreiber dadurch keine Kosten. Allerdings muss er mit der Haftung leben, denn deutsche Gerichte haben festgestellt: Wer ein WLAN betreibt, haftet auch für möglichen Missbrauch. Was dann aber auch bedeutet: Wenn ich ein offenes WLAN nutze, muss ich das auch verantwortungsvoll tun.

Aber wie sieht das Ganze juristisch aus? Diese Frage musste nun das Landgericht Wuppertal beantworten und ist in einem aktuellen Fall zu dem WWW: Schluss gekommen, dass die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLANs nicht strafbar ist. Bedeutet: Wer ein offenes, unverschlüsselt betriebenes WLAN findet, kann es bedenkenlos nutzen. Jedenfalls ohne juristische Konsequenzen fürchten zu müssen.

In letzter Zeit entscheiden deutsche Gerichte immer öfter mit Augenmaß und technischem Sachverstand. Ermutigend.

Quelle: WDR.de