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Thema: Medienaufsicht prüft RTL-II-Sendung "Tatort Internet"

  1. #1
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    Medienaufsicht prüft RTL-II-Sendung "Tatort Internet"

    Die umstrittene RTL-II-Sendung "Tatort Internet" über mutmaßliche Kinderschänder wird von der Medienaufsicht unter die Lupe genommen. Die für den Privatsender zuständige Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien überprüft, ob bei dem Format medienrechtliche Vorgaben eingehalten werden, wie eine Sprecherin am Donnerstag der dpa sagte. Dabei gehe es vor allem um den Jugendschutz sowie um die Persönlichkeitsrechte von Opfern und mutmaßlichen Tätern. Die Qualität der Sendung sei dagegen für die Überprüfung nicht relevant.

    Das Magazin, bei dessen Premiere am vergangenen Donnerstag unter anderem Minister-Ehefrau Stephanie zu Guttenberg als Präsentatorin zu sehen war, will vor Sexualstraftätern warnen, die im Internet auf Kinder lauern. Die Methoden sind allerdings umstritten: Kritiker bezweifeln, dass ein Fernsehpranger mit versteckten Kameras für Eltern und Kinder eine Hilfe beim Schutz vor Pädophilen sein kann. Außerdem wird kritisiert, dass sich die Serie reißerisch aufs Internet konzentriere.

    Die Landesanstalt sei aufgrund der Vorberichterstattung über die Sendung von sich aus aktiv geworden, sagte die Sprecherin. Es habe aber auch Beschwerden von Zuschauern gegeben. Die Beschwerden gingen vor allem über das gemeinsame Internetportal der Landesmedienanstalten Herzlich Willkommen bei Programmbeschwerde.de — LMS Programmbeschwerde ein. Die für das Portal zuständige saarländische Landesmedienanstalt nennt Beispiele: "Zuschauer sind der Auffassung, es würden in unverantwortlicher Weise minderjährige Opfer von sexueller Belästigung gezeigt und zu ihren Erlebnissen befragt, wobei auch vor intimen Fragen nicht Halt gemacht werde." Andere fürchteten eine Fernsehhetzjagd auf möglicherweise Unschuldige.

    Nach Ansicht des Direktors der Saar-Medienanstalt, Gerd Bauer, ist zu bedenken, ob durch ein solches Format Aufklärung und Hilfe für die Opfer erreicht werden könne oder nur die Sensationsgier mancher Zuschauer befriedigt werde. "Solche Sendungen, die ja durchaus ein aufklärerisches Ziel verfolgen, dürfen außerdem nicht zu einer pauschalen Verurteilung des Internets führen", erklärte Bauer. (dpa) / (pmz)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    RTL2-Sendereihe "Tatort Internet" sorgt weiter für Kritik

    Die RTL2-Sendereihe "Tatort Internet" gerät immer stärker in die Kritik. Nach Recherchen der Münchener Süddeutschen Zeitung ist ein 61-Jähriger, der in "Tatort Internet" beim Treffen mit einem vermeintlich 13-jährigen Mädchen gezeigt worden war, am vergangenen Freitag von seiner Familie als vermisst gemeldet worden. Der Caritas-Mitarbeiter und Kinderdorfleiter habe gegenüber seinem Arbeitgeber am Donnerstag zugegeben, in einem Internetchat mit anzüglichen Bemerkungen Kontakt zu dem Mädchen aufgenommen zu haben.

    "Die Familie ist in großer Sorge", sagte der unterfränkische Caritas-Vorsitzende Clemens Bieber zu sueddeutsche.de. Bieber sei empört, weil die Redaktion von "Tatort Internet" weder die Caritas noch die Behörden über das Fehlverhalten des Mannes informiert hatte – und das fünf Monate lang. Die belastenden Aufnahmen mit versteckter Kamera waren bereits im Mai beim Ökumenischen Kirchentag in München entstanden. "Es stellt sich die Frage, ob es dem Sender wirklich um den Schutz der Kinder geht oder doch nur um die Einschaltquote", sagte Bieber dem Bericht zufolge.

    In "Tatort Internet" gibt sich eine Journalistin in Chats als Mädchen aus und lockt vermeintliche Sexualstraftäter zu persönlichen Treffen. Dort werden die Männer dann vor laufender Kamera zur Rede gestellt. Die für den Privatsender zuständige Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien überprüft mittlerweile, ob bei dem Format medienrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dabei gehe es vor allem um den Jugendschutz sowie um die Persönlichkeitsrechte von Opfern und mutmaßlichen Tätern.

    Das Konzept der Sendereihe wird audrücklich von Stephanie zu Guttenberg, der Frau des Bundesverteidigungsministers, unterstützt. Man wolle auf die Gefahren des "Cyber-Groomings", also der sexuellen Kontaktanbahnung mit Kindern und Jugendlichen im Internet aufmerksam machen. Erklärtes Ziel der Sendungen ist es, "auf eine gesetzliche Neubewertung dieser Taten hinzuwirken."

    Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet in seiner am morgigen Montag erscheinenden Ausgabe, dass führende Strafrechtler einer Ausweitung der Strafvorschriften zur Kontaktanbahnung zwischen Pädophilen und Kindern im Internet skeptisch gegenüberstehen. "Von bestehenden Schutzlücken kann keine Rede sein", sagte demzufolge der Hallenser Strafrechtsprofessor Joachim Renzikowski. Das "Cyber-Grooming" sei bereits jetzt strafrechtlich erfasst; dabei drohten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

    Auch Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, halte "aus rechtlichen und praktischen Gründen" wenig von Verschärfungen. Zurückhaltung sei schon deshalb geboten, sagte laut Spiegel der Konstanzer Strafrechtler Jörg Eisele, weil es um bloße Vorbereitungshandlungen gehe; schon im geltenden Recht gebe es eine solche "extreme Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes" wie sonst nicht einmal bei Mord. Bereits jetzt sei "rational kaum nachvollziehbar", dass die versuchte Verabredung im Internet mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werde, die "tatsächliche Verabredung unter Anwesenden" in der wirklichen Welt aber straflos sei. Die von RTL2 angestiftete Diskussion gehe am eigentlichen Problem vorbei, sagte Eisele dem Spiegel: "Da hat man eine Sendung gemacht, ohne vernünftig juristisch zu recherchieren." (hob)

    Quelle: Heise.de

  3. #3
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    ich hab mir die sendung zufälligerweise angeschaut und ich fand es sehr interessant und sehr gut in punkto aufklärung vor den gefahren im internet

  4. #4
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    schwiergs thema, das rtl2 sehr fur aufbereitat hat!

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