Der Vertriebsleiter einer Computerfirma aus Wuppertal ist am Donnerstag wegen Vorteilsgewährung zu neun Monaten Haft auf Bewährung und Zahlung von 50.000 Euro an gemeinnützige Vereine verurteilt worden. Er hatte dafür gesorgt, dass einem Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln Erotikbar- und Restaurantbesuche sowie die VIP-Loge bei einem Fußball-Länderspiel bezahlen wurden. Die GEZ hatte der Firma wiederum Aufträge für Computeranlagen mit sechsstelligem Volumen erteilt.

Der 51-jährige ehemalige GEZ-Mitarbeiter, der früher für das Beschaffungswesen zuständig war, wurde einem dpa-Bericht zufolge zu 7200 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen einen Kollegen, der über die Aufträge mitentschieden hatte, wurde gegen Zahlung von 3000 Euro eingestellt. Der Chef der Computerfirma, der die Ausgaben als Spesen abgezeichnet hatte, muss 40.000 Euro Strafe zahlen. Einen Schaden stellte das Wuppertaler Amtsgericht allerdings nicht fest. (pmz)

Quelle: Heise.de