Arbeitnehmer-Datenschutz: Bundesrat fordert viele Nachbesserungen
Ausschüsse des Bundesrats haben auf 46 Seiten zahlreiche Änderungsanträge (PDF-Datei) zum Regierungsentwurf für eine Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes vorgelegt. Sie begrüßen prinzipiell das Vorhaben, die Sicherung der Privatsphäre von Beschäftigten umfassender als bisher zu regeln; formal reiben sie sich aber bereits daran, dass die Bundesregierung kein eigenständiges Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz vorgelegt hat, sondern die Novellierung in einem "Unterabschnitt im Bundesdatenschutzgesetz" erfolgen soll. Inhaltlich drängen die Fachpolitiker der Länderkammer, die am Freitag im Plenum über die Empfehlungen abstimmt, unter anderem auf eine stärkere Einschränkung der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, auch die Möglichkeiten für verdachtslose Datenabgleiche zur Korruptionsbekämpfung sollen eingeschränkt werden.
Der Arbeitsausschuss setzt sich dafür ein, dass die Regelungen zur Beobachtung nicht öffentlich zugänglicher Betriebsstätten mit "optisch-elektronischen Einrichtungen" zum Zweck der Sicherung oder Qualitätskontrolle um das "ausdrückliche Verbot" zu ergänzen seien, "die dadurch erhobenen Daten zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Beschäftigten zu nutzen". Es erscheine zudem sinnvoll, über die vorgesehene berufliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten auch die Zulässigkeit und den Umfang der privaten Nutzung zu normieren. So könnten Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von vornherein verhindert werden. Auch die geplanten Möglichkeiten zur Datenerhebung vor Aufnahme eines Beschäftigtenverhältnisse ließen zu große Spielräume. Eine Nutzung von im Internet abrufbaren Informationen ohne Einbeziehung des Betroffenen müsse tabu sein.
Innen- und Rechtsausschuss machen sich dafür stark, dass ein "automatisierter Abgleich von Beschäftigtendaten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form" mit von Arbeitgebern geführten Informationsbeständen nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine im Betrieb begangene Straftat oder zur Erfüllung gesetzlicher Prüf- oder Kontrollpflichten durchgeführt werden darf. Dabei sei sicherzustellen, dass die Maßnahme im Hinblick auf den konkreten Anlass "verhältnismäßig ist". Ergebe sich ein konkreter Verdacht, dürften die Daten personalisiert werden. Damit soll im Unterschied zum Kabinettsbeschluss ein "flächendeckendes Screening" vermieden werden. Der Rechtsausschuss will ferner eine "dauerhafte" Videoüberwachung von Arbeitsplätzen grundsätzlich für unzulässig erklären lassen. Hier müsse das Interesse der Beschäftigten und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung regelmäßig gegenüber dem der Arbeitgeber überwiegen.
Vor allem der Gesundheitsausschuss plädiert für die Aufnahme einer Vorschrift über arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen. Diese solle der Abgrenzung und Verdeutlichung zweier unterschiedlicher Arten von ärztlichen Untersuchungen im Betrieb dienen. Eignungsuntersuchungen, die die Auswahl von Bewerbern für einen Arbeitsplatz zum Ziel haben, seien nicht mit arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gleichzusetzen.
Die Anträge der Ausschüsse decken sich in weiten Teilen mit Forderungen der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, die erheblichen Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf verlangen. In ihren Katalog aufgenommen haben die Datenschützer aber auch noch eine Änderung an der vorgesehenen Eingrenzung des Beschwerderechts von Beschäftigten. Gemäß Regierungspapier sollen Arbeitnehmer mutmaßliche Datenschutzverstöße des Arbeitgeber selbst bei unmittelbarer Betroffenheit nur melden dürfen, wenn Letzterer einer entsprechenden Beschwerde des Beschäftigten nicht unverzüglich abgeholfen hat. Diesen Umweg halten die Hüter der Privatsphäre nicht mit dem Petitionsrecht der EU-Datenschutzrichtlinie für vereinbar.
Der Hamburger Justizsenator Till Steffen warb im Vorfeld der Bundesratssitzung ebenfalls für umfassende Korrekturen am Vorstoß aus Berlin. "Die Bundesregierung hat aus den Datenskandalen offensichtlich nichts gelernt", monierte der Grüne im Hamburger Abendblatt. Einen anlasslosen Datenabgleich darf es seiner Ansicht nach nicht geben. Steffen will weiter eine dauerhafte Videoüberwachung am Arbeitsplatz verhindern. Arbeitnehmer sollten sich im Konfliktfall zudem direkt an Datenschutzbeauftragte wenden können. (Stefan Krempl) / (jk)
Quelle: Heise.de