Seit Anfang Mai konnten Kunden des Online-Videorecorder-Dienstes Save.TV (ohne vorherige Ankündigung) auch das Programm von RTL mitschneiden, nachdem entsprechende Versuche in der Vergangenheit stets erfolglos mit einer (kryptischen) Fehlermeldung endeten. Nun ist damit wieder überraschend Schluss, Save.TV hat die Aufnahmefunktion für das Programm des Privatsenders wieder gesperrt.

Immerhin liefert der Dienst seinen Kunden diesmal eine Erklärung: Demnach sehe sich ein nicht näher genannter technischer Dienstleister von Save.TV durch vom Landgericht München am 28.7.2010 erlassene und am 2.8.2010 zugegangene einstweilige Verfügung gezwungen, die technische Unterstützung dahingehend einzustellen, dass RTL vorerst nicht weiter aufgenommen werden kann.

Das wäre tatsächlich eine neue Variante im juristischen Clinch zwischen dem Privatsender und dem Online-Videorecorder-Dienst. Die Aufnahmesperre hatten die Betreiber von Save.TV ursprünglich aufgrund einer Klage des Kölner Privatsenders eingerichtet, der in solchen Online-Angeboten sein Urheberrecht verletzt sah. RTL nimmt in einem seit mehreren Jahren andauernden Verfahren Save.TV und dessen Konkurrenten Shift.TV auf Unterlassung und – zur Vorbereitung einer Schadensersatzklage – auf Auskunft in Anspruch. Als die Klagen in der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landeten, gingen viele Rechtsexperten von einer klaren Entscheidung gegen die Online-Videorecorder-Dienste aus. Stattdessen hob der BGH im April 2009 das Berufungsurteil jedoch auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zurück. Dieses sollte feststellen, wie genau die Sendungen aufgezeichnet werden.

Nachdem Save.TV nach eigenen Angaben als Anspruchsgegner nicht mehr vor dem Landgericht München belangt werden konnte, habe RTL dessen technischen Dienstleister ins Visier genommen. Der Dienstleister von Save.TV wird nach Angaben des Online-Videorecoder-Dienstes "umgehend Berufung vor dem OLG München einlegen, um eine Aufhebung des Urteils zu erwirken". Parallel will die Save.TV Ltd. vor dem OLG Dresden auf eine weitere Beschleunigung des Verfahrens drängen, um dort final eine Entscheidung in der Hauptsache zu erreichen. "So kann verhindert werden, dass RTL weiterhin einstweilige Verfügungen gegen von Save.TV beauftragte Dienstleister bei nicht involvierten Landgerichten einreicht, um das in unseren Augen rechtmäßige Angebot von Save.TV zu unterbinden", erklärte Save.TV abschließend. (nij)

Quelle: Heise.de