Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, befürwortet die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) initiierten anonymen Bewerbungen. Sie könnten nicht nur die Diskriminierung von Bewerbern verhindern, sondern auch den Datenschutz in Bewerbungsverfahren stärken. Die anonyme Bewerbung sei ein geeignetes Instrument, "um die zum Teil weitreichenden Recherchen von Arbeitgebern im Internet und in sozialen Netzwerken einzuschränken", teilte Schaar mit.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales sowie fünf große Unternehmen wollen an der ADS-Initiative teilnehmen. Die Bewerbungsunterlagen sollen kein Bild, Namen und Altersangabe enthalten, aus ihnen sollen keine Hinweise auf Geschlecht, den ethnischen und familiären Hintergrund hervorgehen. Welche Erfahrungen andere Länder mit dieser Form der Bewerbung gesammelt haben, lässt die ADS zurzeit wissenschaftlich untersuchen.

Nach Meinung Schaars enthalten anonyme Bewerbungen alle Angaben, die der Arbeitgeber in einem ersten Auswahlverfahren benötigt. Auch entsprächen sie dem zentralen Grundsatz des Datenschutzes, nämlich der Datensparsamkeit. Der besagt, dass so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet oder genutzt werden sollen.

Die anonyme Bewerbung wird auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund befürwortet. Kritik kommt hingegen von der Deutschen Industrie- und Handelskammer, wie die Badische Zeitung berichtet. "Wenn wir erst beim Vorstellungsgespräch wissen, mit wem wir es zu tun haben, müssten wir quasi jeden Bewerber einladen", sagte demnach DIHK-Geschäftsführer Achim Dercks. Der Verband der Familienunternehmer beklagt, dass Bewerbungsmappen, die Arbeitssuchende unkenntlich machten, die Personalsuche und Einstellungen erheblich verteuerten. Anonyme Bewerbungen führten zu einem großen Arbeitsbeschaffungsprogramm für Headhunter und Zeitarbeitsagenturen. (anw)

Quelle: Heise.de