Die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften und die Verwertungsgesellschaften "Wort" und "Bild Kunst" haben im Bundesanzeiger Tarife über die Vergütung für private Vervielfältigung für Mobiltelefone veröffentlicht. Für Mobiltelefone mit Touchscreen sollen laut Mitteilung 11 Euro und für Mobiltelefone ohne Touchscreen 4 Euro bezahlt werden. Dazu kommen 7 Prozent Umsatzsteuer. Die Tarife gelten ab dem 1. Januar 2008. Seinerzeit trat die zweite Reformstufe des Urheberrechts in Kraft.
Die Tarife sollen der unterschiedlichen Nutzung von Mobiltelefonen mit und ohne Touchscreen zum Zwecke der privaten Vervielfältigung gerecht werden, teilt die Verwertungsgesellschaft Gema mit. Sie seien durch eine von den Verwertungsgesellschaften durchgeführte empirische Untersuchung belegt. Verhandlungen mit Herstellerverbänden über einen Vertrag waren ohne Ergebnis geblieben. Auch gibt es keinen Tarif-Vorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts.
Für die Zeit vor dem 1. Januar 2008 sollen Tarife nach der bis dahin geltenden Rechtslage berechnet werden, also je nach Konfiguration der Mobiltelefone 2,56 Euro oder 1,28 Euro pro Gerät beziehungsweise 1,02 Euro je GByte Speicherkapazität. Die Schiedsstelle habe am 15. Oktober diese Vergütungsforderung als angemessen bestätigt. Um die Forderung durchzusetzen, ist die ZPÜ vor das Oberlandesgericht München gezogen. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.
Die Verwertungsgesellschaften hatten sich mit den Herstellerverbänden ebenso nicht über eine Urheberrechtsabgabe auf PCs einigen können. Daraufhin haben sie auch in diesem Fall Ende April ihre Forderungen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der IT-Branchenverband Bitkom zog die Tarife in Zweifel. (anw)
Quelle: Heise.de