Nach dem Datenskandal um gespeicherte Krankheitsakten der Mitarbeiter droht der Deutschen Post nun erneut Ungemach: Nach Medienberichten sollen Mitarbeiter der Post demnächst Briefe, die an die Bundesagentur für Arbeit gerichtet sind, öffnen, einscannen und dann als sogenannte "Elektronische Akte" in digitaler Form an die Behörde weiterleiten. Zunächst soll das Pilotprojekt in Thüringen und Sachsen-Anhalt anlaufen.

Die Bundesagentur für Arbeit wehrt die Vorwürfe auf Nachfrage von CHIP Online ab: "Daten von Arbeitslosen und Kindergeldempfängern sind sicher", behauptet die Behörde. Ziel des Projekts sei "eine schnellere, effizientere und wirtschaftlichere Bearbeitung", der Datenschutz würde jederzeit garantiert.

Hintergrund: Die Briefe werden in einem Scanzentrum digitalisiert. Dort arbeiten Mitarbeiter der Post und Angestellte der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Der Zugang zum Scanzentrum sei "hoch gesichert", alle Mitarbeiter hätten eine Sicherheitsüberprüfung des Bundes durchlaufen.

Uwe Bensien, Pressesprecher der Deutschen Post, bezeichnete die Vorwürfe im Gespräch mit CHIP Online als eine "unhaltbare Behauptung". "Niemand schaut in die Briefe, die Einhaltung des Briefgeheimnisses steckt uns in den Genen." Die digitale Weiterleitung von Briefen hätte die Deutsche Post schon bei der Abwrackprämie praktiziert, außerdem nutzen laut Bensin auch Banken und andere Unternehmen diesen Service.

Klassische Akten werden vernichtet, das BSI wird noch informiert
Vor gerade einmal einer Woche wurde eine haarsträubende Datenpanne des Münchner Kreisverwaltungsreferats bekannt: Die Behörde hatte tausende leere Briefumschläge von Briefwahl-Anträgen an vermeintliche Briefmarken-Sammler weitergegeben, die sich hinterher als Adress-Sammler entpuppten. Gegenüber CHIP Online versicherte die Bundesagentur für Arbeit, dass ein solch fahrlässiger Umgang mit Daten im aktuellen Fall ausgeschlossen sei.

Während des sechsmonatigen Pilotprojekts werden sämtliche Briefe und Briefumschläge auch nach der Digitalisierung noch aufbewahrt. Sollte der Pilotversuch scheitern, könnte man so problemlos wieder zum alten Akten-System zurückkehren. Im Erfolgsfall hingegen würden sämtliche Briefe und Briefumschläge vernichtet. Auch für den zukünftigen Regelbetrieb wurde bereits eine entsprechende Vorschrift erlassen: Sämtliche Originale der Schriftstücke sowie die Briefumschläge müssen binnen sechs Wochen nach der Digitalisierung vernichtet werden.

Diese und weitere Regelungen zum Datenschutz sollen laut Bundesagentur für Arbeit und Deutscher Post sowohl mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgesprochen, als auch vom Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft werden. Beide Maßnahmen sind bislang nur angekündigt, sollen aber bis zum Start im Herbst noch durchgeführt werden. (mas/cel)

Quelle: Chip.de