Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat dringend vor Missbrauch bei der Ortung von Mobiltelefonen gewarnt. Bei der großen Zahl der Nutzer von Ortungssystemen könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Menschen geortet würden, "die weder davon wissen, noch damit einverstanden wären", sagte Schaar. "Diese heimliche Ortung muss gesetzlich und technisch soweit wie möglich unterbunden werden."
Paragraf 98 des Telekommunikationsgesetzes verlange eine schriftliche Einwilligung, geortet zu werden. Zudem müsse der Handy-Nutzer bei jeder fünften Ortung per Textmitteilung (SMS) darüber informiert werden. Unseriöse Anbieter umgingen diese Regelung aber, so Schaar. "Wenn jemand fälschlicherweise für mich eine solche Erklärung abgibt, habe ich als Betroffener kaum eine Möglichkeit herauszufinden, ob mein Handy geortet wird. Hier ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet."
Bedenklich sei, dass die Bundesnetzagentur akzeptiere, dass die Einwilligungserklärungen an die Ortungsdienste gehen, die nicht wüssten, wem das zu ortende Handy wirklich gehört. Besser wäre es, wenn die Einwilligung dem Mobilfunkunternehmen erteilt würde, das über die Kundendaten verfüge und diese zuordnen könne.
Mobile Geräte können sehr genaue Standortdaten liefern, etwa durch Feststellung der Funkzelle im Mobilfunknetz, eingebaute Satellitenortung (GPS) oder Auswertung von Informationen über lokale Funknetze (WLAN). In manchen Geräten und Diensten werden nach Angaben von Datenschützern die verschiedenen Ortungsmethoden miteinander kombiniert. Im Ergebnis lässt sich damit jeder Schritt des Nutzers nachvollziehen.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) erneuerte indes ihre Forderung an die Internet-Dienste Google und Facebook, den Datenschutz ihrer Nutzer besser zu gewährleisten. Wegen des besonders umstrittenen Straßenfoto-Dienstes StreetView rechnet die Ministerin mit einer Flut von Klagen gegen Google: "Wenn die Welle an Widersprüchen anhält, vermuten wir, dass es bis Jahresende mehr als 50 000 werden könnten."
Quelle: Heise.de