Die Innenminister von Bund und Ländern wollen aus der Sicherungsverwahrung entlassene Gewaltstraftäter künftig möglicherweise durch elektronische Fußfesseln überwachen. Das rechtliche Instrumentarium der Sicherungsverwahrung müsse nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überprüft und ergänzt werden, sagte Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD) am Freitag zum Abschluss der Innenministerkonferenz in Hamburg. Mit Blick auf die Überwachung entlassener Gewalttäter sagte er: "Wir haben uns dazu durchgerungen zu sagen, dass dazu auch elektronische Maßnahmen gehören können."
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) forderte das Bundesjustizministerium auf, möglichst rasch einen Gesetzentwurf vorzulegen. Gleichzeitig kritisierte er erneut das Urteil des Europäischen Gerichtshofs: "Ich halte dieses Urteil (...) für völlig inakzeptabel. Es beschäftigt sich nur mit den Menschenrechten der Täter und überhaupt nicht mit den Menschenrechten der Opfer."
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Deutschland wegen einer nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers verurteilt. Die Straßburger Richter gaben einem mehrfach verurteilten Mann Recht, der seit 18 Jahren in einem hessischen Gefängnis in Sicherungsverwahrung untergebracht ist. Der Gerichtshof rügte, dass er trotz der zur Tatzeit geltenden Höchstdauer von zehn Jahren Sicherungsverwahrung so lange festgehalten wird – die Höchstfrist war erst später aufgehoben worden. (dpa) / (vbr)
Quelle: Heise.de