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Thema: EU-Datenschützer fordern echte Anonymisierung von Suchanfragen

  1. #1
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    EU-Datenschützer fordern echte Anonymisierung von Suchanfragen

    EU-Datenschützer monieren, dass die Praktiken der führenden Suchmaschinenbetreiber Google, Microsoft und Yahoo zur Speicherung von Nutzerdaten trotz vorgenommener Verbesserungen nach wie vor nicht den EU-Vorgaben entsprechen. Vor allem die vermeintliche Anonymisierung von Suchanfragen nach einer gewissen Zeitspanne genüge nicht den Anforderungen der allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie, schreibt die "Artikel 29"-Arbeitsgruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten den drei US-Konzernen ins Stammbuch.

    Speziell Google fordern die Datenschützer in dem offenen Brief erneut auf, sämtliche nutzerbezogenen Informationen aus den Abfragen nach spätestens sechs Monaten zu löschen. Der Suchmaschinen-Primus hält Suchanfragen derzeit mit vollständigen IP-Adressen neun Monate lang vor. Dies hält er für nötig, um "Trends im Lauf der Zeit zu sehen und ein Gefühl für die Nutzer zu bekommen". Die Aufzeichnung individueller Nutzungsdaten gewinne weiter an Bedeutung, da die Betreiber immer mehr audiovisuelle Angaben und Standortdaten einbezögen, schreiben die Datenschützer. Deren Verarbeitung dürfe nur so lange erfolgen, wie dies für rechtmäßige Zwecke erforderlich sei. Insbesondere bei Google herrsche aber eine "offensichtliche mangelhafte" Erkenntnis über die Brisanz der Datenspeicherung.

    Auch die Maßnahmen Googles zur Anonymisierung von Suchanfragen nach neun Monaten reichen den Datenschützern nicht aus. Die allein durchgeführte Löschung der letzten acht Ziffern einer IP-Adresse verschleiere den Nutzerbezug nicht ausreichend, beklagt die Arbeitsgruppe in ihrem Brief (PDF-Datei) an die Kalifornier. Dazu komme, dass Google zugehörige Cookies 18 Monate aufbewahre. Damit sei die Zusammenführung individueller Suchanfragen weiter möglich. Auch einzelne IP-Adressen könnten während dieser anderthalb Jahre leicht wiedergefunden werden, sobald ein Nutzer eine erneute Suche durchführe. Google solle daher sein Anonymisierungsverfahren einem überprüfbaren Auditverfahren unterziehen.

    Bei Microsoft lobt die Gruppe zwar die Löschung von IP-Adressen von Nutzern der Suchmaschine Bing nach sechs Monaten und die sofortige Trennung von möglichen Account-Informationen. Aber auch Bing speichere Cookies unregistrierter Bing-User 18 Monate lang. Der "Anonymisierungsprozess" durch ein Hash-Verfahren sei nicht transparent genug und lasse offenbar doch eine Verknüpfung von Suchanfragen zu. Auch an Microsoft appellieren die Datenschützer, die verwendeten Verfahren offenzulegen und eine unabhängigen Prüfung zu unterziehen. Dieser Aufruf ergeht auch an Yahoo, obwohl die Gruppe die Ankündigung der Suchmaschinenfirma, IP-Adressen zu Suchanfragen bereits nach 90 Tagen zu löschen, sehr begrüßen.

    Parallel haben die Datenschutzbeauftragten die US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) um Unterstützung gebeten. Es müsse eine "konstruktive Lösung" zum Schutz der Privatsphäre der Suchmaschinen-Nutzer gefunden werden. Zudem hat dir Gruppe EU-Justizkommissarin Viviane Reding über ihr Vorgehen in Kenntnis gesetzt, um zur Entwicklung und Durchsetzung angemessener transatlantischer Datenschutzprinzipien beizutragen. (Stefan Krempl) / (vbr)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    EU-Datenschützer für mehr Transparenz bei Online-Werbung mit Cookies

    EU-Datenschützer treten dafür ein, Netzbürger besser über Datensammlungen durch Online-Werbenetzwerke und Web-Analysedienste aufzuklären. Laut einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme (PDF-Datei) der "Artikel-29-Arbeitsgruppe" der europäischen Datenschutzbeauftragten müssen Anbieter von "interessensbezogener" Online-Reklame Mechanismen zur klaren Einwilligung der Nutzer in die Aufzeichnung ihres Surfverhaltens erarbeiten. Dies beziehe sich vor allem auf Cookies und vergleichbare Techniken, mit denen auf dem Rechner eines Datenreisenden gespeicherte Informationen zugegriffen werden kann. Es reiche nicht aus, darauf hinzuweisen, dass die Annahme von Cookies über die allgemeinen Browser-Voreinstellungen verweigert werden könne.

    Hintergrund der Mitteilung ist die Novellierung der EU-Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation im Rahmen des Telecom-Pakets, das Ende vergangenen Jahres verabschiedet wurde. Demnach dürfe auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur zugegriffen oder sie dürften nur gespeichert werden, wenn der Betroffene umfassend klar informiert wurde und eingewilligt habe.

    Wenn der Nutzer ein Cookie ausdrücklich annehme, folge daraus das Auslesen der damit verknüpften Daten. Die EU-Datenschützer fordern aber von den Betreibern von Online-Werbenetzen, die Einwilligung zeitlich eingrenzen, einfache Widerrufsmöglichkeiten vorzusehen und mit "sichtbaren Hilfsmitteln" aufzuklären, welche Nutzerspuren aufgezeichnet werden. Bei der verhaltensbezogenen Werbung gehe es darum, "sehr detaillierte Nutzerprofile" zu erstellen, das müsse transparent gemacht werden. Eine spezielle Software zur Umsetzung der "E-Privacy-Direktive" schlagen die Datenschützer nicht vor. Vielmehr zeigen sie sich in diesem Bereich offen für einen Dialog mit Industrievertretern. (Stefan Krempl) / (anw)

    Quelle: Heise.de

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