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Thema: Datenschützer kritisieren Handelsriesen Rewe - Fatale Unterschrift

  1. #1
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    Datenschützer kritisieren Handelsriesen Rewe - Fatale Unterschrift

    Der Handelskonzern Rewe verstößt nach Auffassung von Datenschützern massiv gegen Datenschutzauflagen. Demnach müssten Kunden beim Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift an der Kasse von Rewe und den ebenfalls zur Rewe-Gruppe gehörenden Penny-Märkten unter Zeitdruck eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung unterschreiben, berichete NDR Info am Montag (25.05.10). Rewe- und Penny-Kunden genehmigen mit ihrer Unterschrift unter anderem die Weitergabe ihrer Daten an ein Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen sowie zwei Wirtschaftsauskunfteien.

    Datenschützer mehrerer Bundesländer bemängeln, dass der Text der von Rewe verlangten Einwilligungserklärung nicht mit den Datenschutzbehörden abgestimmt sei. Die Kunden würden nach Angaben des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, "in einer Zwangssituation an der Kasse stehend zu einer Vielzahl von Erklärungen gezwungen, die sie überhaupt nicht abschätzen können". Zudem gibt es Weichert zufolge bei einem für Rewe und zahlreiche andere Unternehmen tätigen Dienstleister "Hinweise darauf, dass die Kundendaten über längere Zeit gespeichert werden und eventuell sogar Profile erstellt werden".

    Dabei erhalten die Kunden aber weder ein Doppel des Papiers noch würden sie durch Aushänge aufgeklärt. Ein Sprecher der Kölner Rewe-Gruppe rechtfertigte diese Praxis mit Verweis auf den Umweltschutz. Aufgrund der hohen Zahl von Kundenkontakten halte das Unternehmen die Aushändigung eines Doppels der Erklärung "auch unter Kriterien der Nachhaltigkeit (...) nicht für angemessen". Das sei "nicht nur die Krönung der Kundenunfreundlichkeit", sagte der Kieler Datenschützer Weichert. Rewe verhalte sich damit auch "eindeutig rechtswidrig". Weichert wirft der Rewe-Gruppe zudem mit Blick auf ursprüngliche Absprachen zwischen Datenschützern und Unternehmen Täuschung vor. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen prüft nun rechtliche Schritte.

    Quelle: WDR.de

  2. #2
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    Einkaufsbeträge der Kunden sollen gespeichert worden sein - Datenschutzprüfung bei Rewe

    Der Datenschutzbeauftragte von NRW will die Datenspeicherung bei Supermärkten der Rewe-Gruppe prüfen. Das Unternehmen soll die Einkäufe der Kunden gespeichert und Sperrdateien angelegt haben.

    Jeder kennt die Situation im Supermarkt: An der Kasse zückt man die EC-Karte, erhält den Beleg und unterschreibt. Was man da eigentlich unterschreibt, wissen die meisten Kunden jedoch nicht. Aktuell fielen nun bei Rewe-Supermärkten und den dazugehörigen Penny-Märkten unzulässige Klauseln auf den Belgen auf. Der NRW-Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper will außerdem prüfen, ob Kundendaten unzulässig gesammelt und gespeichert wurden.

    Ein Teil der Bedingungen, die man auf dem Beleg unterschreibt, ist rechtlich nicht bedenklich, so die Information der NRW-Datenschutzbehörde. So sei es akzeptabel und mit dem Gesetz vereinbar, dass die Bank des Kunden, dessen Adresse weitergibt, wenn das Konto nicht gedeckt ist oder gelöscht wurde. Dann kann das Unternehmen seine Ansprüche direkt beim Kunden geltend machen. "Banken dürfen Adressdaten erheben, wenn ein Geschäft platzt", so die Pressesprecherin der Datenschutzbehörde, Bettina Gayk. Für unbedenklich hält sie auch, dass Rewe offenbar zweigleisig fährt und Adressen auch bei Auskunftsdateien einhole.

    Für bedenklich halten die NRW-Datenschützer jedoch die Speicherung von Einkaufsdaten. Die Rewe-Gruppe hat offenbar speichern lassen, für welchen Betrag Kunden in einem bestimmten Zeitraum einkaufen. Die Speicherung dieser Daten soll von dem Dienstleistungsunternehmen Easycard mit Sitz in Ratingen vorgenommen worden sein. "So etwas kann nicht ohne das Einverständnis des Kunden geschehen. Wenn dafür auf dem Beleg unterschrieben wird, dann muss darauf explizit hingewiesen werden", kritisiert Gayk. Die Speicherung der Einkaufsbeträge führt zu einer autoatischen Sperrung, wenn ein Kunde in einer bestimmten Zeit einen bestimmten Kaufbetrag überschreitet. Dann kann nicht mehr per Unterschrift, sondern nur noch per PIN gezahlt werden. "Grundsätzlich nutzen Unternehmen lieber das Lastschriftverfahren mit Unterschrift", so Gayk, "weil es weniger kostet als das PIN-Verfahren."

    Die Rewe-Gruppe wies die Vorwürfe in einer Pressemitteilung bereits Anfang Mai als haltlos zurück. Die Kauf-Daten würden an den Dienstleister Easycash weitergegeben. Der übernehme dann die Abwicklung mit der Bank. Zwischen den Datenschutzbeauftragten und dem Unternehmen Easycard hatte es Gespräche über deren Geschäftspraxis gegeben. Über die Speicherung der Einkaufsdaten wurden die Behörden dabei nach eigenen Angaben jedoch nicht informiert. Ursprünglich war der bayerische Datenschutzbeauftragte zuständig. In der Zwischenzeit ist das Unternehmen aber nach Ratingen in NRW umgezogen. Die Prüfung soll etwa sechs Wochen dauern. Außerdem prüft die Datenschutzbehörde, ob andere Supermarktketten in NRW das gleiche Verfahren nutzen.

    Quelle: WDR.de

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