Einkaufsbeträge der Kunden sollen gespeichert worden sein - Datenschutzprüfung bei Rewe
Der Datenschutzbeauftragte von NRW will die Datenspeicherung bei Supermärkten der Rewe-Gruppe prüfen. Das Unternehmen soll die Einkäufe der Kunden gespeichert und Sperrdateien angelegt haben.
Jeder kennt die Situation im Supermarkt: An der Kasse zückt man die EC-Karte, erhält den Beleg und unterschreibt. Was man da eigentlich unterschreibt, wissen die meisten Kunden jedoch nicht. Aktuell fielen nun bei Rewe-Supermärkten und den dazugehörigen Penny-Märkten unzulässige Klauseln auf den Belgen auf. Der NRW-Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper will außerdem prüfen, ob Kundendaten unzulässig gesammelt und gespeichert wurden.
Ein Teil der Bedingungen, die man auf dem Beleg unterschreibt, ist rechtlich nicht bedenklich, so die Information der NRW-Datenschutzbehörde. So sei es akzeptabel und mit dem Gesetz vereinbar, dass die Bank des Kunden, dessen Adresse weitergibt, wenn das Konto nicht gedeckt ist oder gelöscht wurde. Dann kann das Unternehmen seine Ansprüche direkt beim Kunden geltend machen. "Banken dürfen Adressdaten erheben, wenn ein Geschäft platzt", so die Pressesprecherin der Datenschutzbehörde, Bettina Gayk. Für unbedenklich hält sie auch, dass Rewe offenbar zweigleisig fährt und Adressen auch bei Auskunftsdateien einhole.
Für bedenklich halten die NRW-Datenschützer jedoch die Speicherung von Einkaufsdaten. Die Rewe-Gruppe hat offenbar speichern lassen, für welchen Betrag Kunden in einem bestimmten Zeitraum einkaufen. Die Speicherung dieser Daten soll von dem Dienstleistungsunternehmen Easycard mit Sitz in Ratingen vorgenommen worden sein. "So etwas kann nicht ohne das Einverständnis des Kunden geschehen. Wenn dafür auf dem Beleg unterschrieben wird, dann muss darauf explizit hingewiesen werden", kritisiert Gayk. Die Speicherung der Einkaufsbeträge führt zu einer autoatischen Sperrung, wenn ein Kunde in einer bestimmten Zeit einen bestimmten Kaufbetrag überschreitet. Dann kann nicht mehr per Unterschrift, sondern nur noch per PIN gezahlt werden. "Grundsätzlich nutzen Unternehmen lieber das Lastschriftverfahren mit Unterschrift", so Gayk, "weil es weniger kostet als das PIN-Verfahren."
Die Rewe-Gruppe wies die Vorwürfe in einer Pressemitteilung bereits Anfang Mai als haltlos zurück. Die Kauf-Daten würden an den Dienstleister Easycash weitergegeben. Der übernehme dann die Abwicklung mit der Bank. Zwischen den Datenschutzbeauftragten und dem Unternehmen Easycard hatte es Gespräche über deren Geschäftspraxis gegeben. Über die Speicherung der Einkaufsdaten wurden die Behörden dabei nach eigenen Angaben jedoch nicht informiert. Ursprünglich war der bayerische Datenschutzbeauftragte zuständig. In der Zwischenzeit ist das Unternehmen aber nach Ratingen in NRW umgezogen. Die Prüfung soll etwa sechs Wochen dauern. Außerdem prüft die Datenschutzbehörde, ob andere Supermarktketten in NRW das gleiche Verfahren nutzen.
Quelle: WDR.de