Nur noch kleine Korrekturen bei Reform des Jugendmedienschutzes
Die Rundfunkkommission der Länder hat sich darauf verständigt, nur noch kleine Korrekturen am umkämpften Entwurf für die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) vorzunehmen. Dies berichtete die Berliner Staatssekretärin Monika Helbig am heutigen Mittwoch im Medienausschuss des Abgeordnetenhauses der Hauptstadt. Es habe "noch etwas Bewegung gegeben", erklärte die in der Senatskanzlei tätige SPD-Politikerin. Im Gegensatz zu den bisherigen Planungen sei im Einklang mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes nur noch eine Alterskennzeichnung für Online-Spiele und Videos vorgesehen.
Derzeit prüft die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) Computerspiele auf Trägermedien wie DVDs, für Filme ist die Freiwillige Selbstkontrolle Filmwirtschaft FSK) zuständig. Gestrichen werden soll laut Helbig der Halbsatz in Paragraf 5 Absatz 4 des Entwurfs (PDF-Datei), wonach hier auch von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein Kennzeichen vergeben werden könnte.
Das System der Altersfreigabe solle vereinfacht und vereinheitlicht werden. Die Evaluierungsfrist soll von vier auf drei Jahre verkürzt werden; eine erneute Novellierung könnte so bereits 2013 vorbereitet werden. Nach Ansicht der Staatssekretärin gehe der Senat gemeinsam mit den Rundfunkreferenten der Länder davon aus, "dass das jetzt konsensfähig ist". Ob in der Abstimmung Mitte kommender Woche dann auch "die CDU-geführten Länder mitgehen", werde sich "erst am Schluss zeigen". Die Arbeitsgruppe Medien der Großen Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Union hatte Mitte Mai beschlossen, dass die Neufassung des JMStV nicht weiter verfolgt werden solle. Das Vorhaben sei vielmehr zunächst in der neuen Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Bundestags zu besprechen.
Die Rundfunkkommission hat damit die umfassenden Einwände gegen die Novellierung nur teilweise aufgegriffen. Die Sorgen des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), es drohe eine "Kennzeichen-Inflation" etwa bei Browser-Games, dürften zwar nun vom Tisch sein. Dagegen fand die Kritik aus Landesparlamenten an Kernpunkten wie einer Alterskennzeichnung für alle Online-Inhalte und Filtermöglichkeiten für Erziehungsberechtigte kein Gehör. Bloggern oder Forenanbietern würden die gleichen Maßgaben auferlegt wie großen Content-Produzenten, hatten Medienpolitiker des Berliner Abgeordnetenhauses im April bemängelt. Die Einwände seien praktisch verworfen worden, da sie in der Kommission nicht als mehrheitsfähig gegolten hätten, erklärte Helbig.
Bei den Volksvertretern im Berliner Abgeordnetenhaus, das sich als eines der ersten Landesparlamente mit der Novellierung befasst, kam diese Linie nicht gut an. "Die zentralen Punkte aus den Anhörungen sind überhaupt nicht in die Nachverhandlungen eingegangen", monierte Anja Schillhaneck für die Grünen. Die Nachbesserung "stellt uns überhaupt nicht zufrieden". Der medienpolitische Sprecher der CDU, Christian Goiny, hielt die Kernpunkte ebenfalls weiterhin für "ungeklärt". Er fände es "bedauerlich", wenn die Medienstadt Berlin zustimmen und dadurch ein falsches Signal setzen würde. Goiny appellierte an die Länderchefs, die Entscheidung zu vertagen. Andernfalls sollen die Abgeordneten der Reform nicht zustimmen, weil das System der Staatsverträge generell für eine stärkere parlamentarische Beteiligung geöffnet werden müsse. Die FDP-Politikerin Sylvia von Stieglitz betonte, das Ergebnis der Nachverhandlungen widerspiegle nicht das, "was wir auf den Weg bringen wollten". Der Jugendmedienschutz müsse dem Internet gerecht werden. Frank Zimmermann erklärte dagegen für die SPD-Fraktion, dass immer ein Kompromiss zwischen 16 Bundesländern hergestellt werden müsse. Gabriele Heller von der mitregierenden Linksfraktion sagte, es gebe keine zeitliche Not, die Novellierung "übers Knie zu brechen".
Die federführende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz warnt derweil in einer Erklärung (PDF-Datei) vor einem Scheitern der Reform, da damit der Status quo "für mindestens drei weitere Jahre" beibehalten würde "ohne die durch die Evaluierung erreichbaren Verbesserungen". In die Beratungen seien "sämtliche betroffene Institutionen im Bereich Jugendschutz und Wirtschaft einbezogen" gewesen. In "intensiven Verhandlungen" habe man einen "breiten Konsens" gefunden, der wiederum auf "breite Akzeptanz" stoße. Die Kritik gegen das Vorhaben sei dagegen "sachlich unzutreffend". Kennzeichnungen für Webseiten stellten eine "zusätzliche Option" dar, eine Zensurinfrastruktur werde nicht aufgebaut. (Stefan Krempl) / (anw)
Quelle: Heise.de