Vor genau einer Woche präsentierten ARD und ZDF ein Rechts-Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof, in dem zur Neuregelung der Gebühren-Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten eine allgemeine Haushalts-Angabe vorgeschlagen wird. Nun tauchte ein Entwurf für den neuen Rundfunk-Staatsvertrag auf, der genau diese Änderung vorsieht.
Das Polit-Blog carta.info hat den Vertrags-Entwurf im originalen Wortlaut veröffentlicht. Das Schriftstück ist auf den 31. März datiert, wurde also bereits vor der Veröffentlichung des Kirchhof-Gutachtens erstellt. Dennoch ähnelt es in den meisten Punkten den Vorschlägen des Rechts-Experten. Eine Einigung auf diesen Entwurf erscheint daher wahrscheinlich.
Die zentrale Veränderung im Gebührensystem wäre auch nach diesem Entwurf die Einführung einer allgemeinen Haushalts-Abgabe in Höhe des bisherigen Höchst-Satzes von rund 18 Euro. Diesen Gebühren-Satz bezahlt bereits jetzt jeder Haushalt, der mindestens einen Fernseher und ein Radio oder neuartiges Rundfunk-Empfangsgerät wie Computer, Laptop oder Smartphone angemeldet hat. Haushalte, die nur ein Radio oder ein neuartiges Rundfunk-Empfangsgerät angemeldet haben, müssten künftig statt dem vergünstigten Satz von knapp sechs Euro die dreimal höhere Gesamt-Gebühr entrichten.
Auch wer keinerlei Geräte besitzt, die zum Empfang von Radio- oder Fernseh-Programm oder zur Verbindung mit dem Internet genutzt werden können, soll künftig zahlen müssen. Da diese Zielgruppe allerdings verschwindend gering sein dürfte, wird die Änderung wohl viel eher die große Zahl der Schwarzseher treffen. Laut dem Vertrags-Entwurf muss sich auch künftig jeder Haushalt selbstständig bei der GEZ anmelden. Erfolgt die Anmeldung nicht binnen sechs Monaten, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit entsprechenden Strafzahlungen und Nachzahlungen geahndet werden kann. Um nicht angemeldete Haushalte aufspüren zu können, darf die GEZ laut Vertrags-Entwurf ihre Kunden-Kartei mit der des Einwohner-Meldeamtes abgleichen.
Den Begriff der "Wohnung", für die die neue "Rundfunk-Abgabe" fällig wird, definiert der Vertrag wie folgt: "Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrages ist [...] jede baulich abgeschlossene Raumeinheit innerhalb eines Gebäudes, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und durch einen eigenen Eingang [...], also nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann." Betriebe sollen je nach Mitarbeiter für ihre Geschäftsräume Rundfunkgebühren entrichten: Bis zu neun Mitarbeiter wird der einfache Rundfunkbeitrag fällig, Betriebe mit 1.000 oder mehr Beschäftigten zahlen den Höchstsatz von zwanzig Rundfunkbeiträge.
Der Entwurf für die Neufassung des Rundfunk-Staatsvertrages soll am 9. Juni von den Ministerpräsidenten der Bundesländer diskutiert werden. (cel)
Quelle: Chip.de
Ministerpräsidenten nicken Reform der Rundfunkgebühren ab
Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich auf ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verständigt. Das erklärten der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), sowie Baden-Württembergs Regierungschef Stefan Mappus (CDU) am Mittwochabend in Berlin. Ab 2013 soll die Rundfunkgebühr nicht mehr für Empfangsgeräte, sondern pro Haushalt oder Betriebsstätte erhoben werden. Das neue Modell folgt damit wie erwartet dem im Mai von Paul Kirchhof vorgelegten Gutachten.
Mit einem Beitrag pro Haushalt sollen alle Nutzungsmöglichkeiten der dort lebenden Personen abgegolten werden. Damit ist der auch vor zahlreichen Gerichten – mit durchaus unterschiedlichen Ergebnissen – ausgetragene Streit um zusätzliche Gebühren für einen beruflich genutzten PC im heimischen Arbeitszimmer geregelt. In Unternehmen und Betrieben soll der Beitrag pro Betriebsstätte gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter erhoben werden. Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern gelte ein ermäßigter Beitragssatz von einem Drittel.
Die Höhe des Beitrags soll von der bisherigen Gebühr von knapp 18 Euro nicht abweichen, die Differenzierung zwischen Fernsehgerät, Radio oder PC entfällt. Der Wechsel zum neuen Gebührenmodell soll mit dem nächsten Rundfunkgebührenstaatsvertrag 2013 vollzogen werden. Mit der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin ist die Rundfunkkommission der Länder beauftragt, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten. Im Rahmen dieser Ausarbeitung soll auch eine öffentliche Anhörung stattfinden.
"Ziel der Länder ist es, eine gerechte und zukunftssichere Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen", erklärten Beck und Mappus in einer Mitteilung. Bei der Kölner GEZ wird man zudem registrieren, dass die Politiker die "Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer" schonen und "die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren" wünschen. (vbr)
Quelle: Heise.de
Kritik an Reform der Rundfunkgebühren
Während ARD, ZDF und Deutschlandradio die am Mittwoch von den Ministerpräsidenten beschlossene Reform der Rundfunkgebühren erwartungsgemäß begrüßen, wird von anderer Seite heftige Kritik an den Plänen für eine Rundfunkgebührenordnung laut. Vor allem sorgt für Erregung, dass die Regierungschefs die faktische Ausdehnung der Gebührenpflicht auf alle Haushalte unabhängig von der Nutzung des Rundfunkangebots als "einfacher und gerechter" zu verkaufen suchen, während die Chance auf eine echte Reform verschenkt wurde.
"Gebühren für jede Pommesbude", ätzt Robin Meyer-Lucht bei Spiegel Online. Es gehe um die "Stabilisierung des Geschäftsmodells Rundfunkanstalt", "aus der ehemaligen Gebühr für konkrete Gegenleistungen wird eine De-facto-Steuer", die "vor allem das publizistisch-politische Hinterland der Ministerpräsidenten" absichere. Die FAZ, immer auf Kriegsfuß mit den Öffentlich-Rechtlichen, rügt das Freibier für die Öffentlich-Rechtlichen, hält das neue Modell grundsätzlich aber für "sinnvoll". Doch moniert die FAZ den Taschenspielertrick, dass es "sich bei der neuen Gebühr tatsächlich auch um eine Erhöhung" handelt. Nicht nur wird die Basis verbreitert, auch die ermäßigten Gebühren für Radiohörer ohne Fernsehgerät entfallen ganz.
Die privaten Fernsehsender vermissen vor allem das von der Politik eine Weile tatsächlich erwogene Werbeverbot für die Öffentlich-Rechtlichen. Die Reformdiskussion ende "als Rohrkrepierer", urteilte der Vorsitzende des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, am Donnerstag in Berlin. Mit der Reform soll ARD und ZDF auch das Sponsoring von Sendungen nach 20 Uhr verboten werden – mit Ausnahme von Sportereignissen. Die Medienpolitik habe damit "die Chance für Systemgerechtigkeit vertan und Glaubwürdigkeit verspielt", kritisierte der VPRT weiter.
Die Privatsender fordern seit längerem ein Werbeverbot für ARD und ZDF. Das ist auch ein Anliegen von Kurt Beck (SPD), Vorsitzender der Rundfunkkommission und rheinland-pfälzischer Ministerpräsident. Denn so wäre ein gewisser Quotendruck von den öffentlich-rechtlichen Sendern genommen, da sie nicht mehr mit den Privaten um Werbekunden konkurrieren müssten. Doch der von Beck vorgeschlagene stufenweise Ausstieg aus der Werbung sei am Widerstand der CDU-Ministerpräsidenten gescheitert, kritisierte der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Marc-Jan Eumann, gegenüber dpa.
Auch FDP und Linke kritisierten den Vorstoß, der sich am Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof orientiert. Während die Linke das Ganze für "sozial ungerecht" hält, kritisieren die Liberalen, die neue Gebührenordnung sei "der saure alte Wein Marke GEZ in neuen Schläuchen". Denn die Reform führe nicht zu weniger Verwaltungsaufwand für die Gebühreneinzugszentrale. "Es gibt damit kein Ende der Schnüffelei, sondern Schnüffelei ohne Ende. Reformziel muss die Abschaffung der GEZ sein", hatte der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Burkhardt Müller-Sönksen, bereits vor der Entscheidung gesagt.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) mahnte unterdessen, die Qualität des öffentlich-rechtlichen Systems müsse gesichert werden. Es müsse "verhindert werden, dass das Gebührenaufkommen für die Rundfunkanstalten niedriger ausfällt als derzeit", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Die Gefahr besteht allerdings kaum: Derzeit liegt das Gebührenaufkommen bei rund 7,2 Milliarden Euro. Und der neue Rundfunkstaatsvertrag, der ab 2013 gilt, soll für "Aufkommensneutralität" sorgen. Weniger wird es also nicht. Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind zufrieden. Die Spardebatte wird in Deutschland an anderer Stelle geführt. (vbr)
Quelle: Heise.de
ich kenne ein, der hat nicht mal ein radio, ich kenne aber auch welche da haben sie mit kindern 4 fernsehr zu hause.
wo bitte bleibt da die gerechtigkeit ???
die politiker können reden was sie wollen, es sind einfach nur mafia gebühren.
Ich finde das auch unfair, aber was will man machen