Die durch ihr Online-Alterskontrollsystem ueber18.de bekannt gewordene Resisto IT GmbH hat gegen den Pay-TV-Sender Sky Deutschland beim LG Duisburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Gericht untersagte dem Sender in dem heise online vorliegenden Beschluss, in der bisherigen Form im Rundfunk und in Telemedien Filme zu verbreiten oder zugänglich zu machen, die mit "FSK 16" bzw. "FSK 18" gekennzeichnet sind. Die betreffenden Filme dürften von Sky nur ausgestrahlt werden, wenn ihre Wahrnehmung durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe durch technische oder sonstige Mittel unmöglich gemacht bzw. wesentlich erschwert würde oder sie zu einer Zeit ausgestrahlt würden, in der sie Kinder oder Jugendliche üblicherweise nicht wahrnehmen. Bei Verstößen droht Sky ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Hintergrund der Gerichtsentscheidung ist laut Resisto-IT-Geschäftsführer Tobias Huch, dass Minderjährige ohne nennenswerte Schwierigkeiten die angeblich "sichere" Jugendschutz-PIN von Sky Deutschland binnen Sekunden selbst berechnen können – laut Gerichtsbeschluss aus der Nummer der von Sky ausgegebenen Smartcard. Entsprechende Anleitungen würden sich laut Huch im Internet finden. Mit Hilfe der Jugendschutz-PIN können Kinder auf Sky dann Filme "ab 16" und "ab 18" sehen – zur besten Sendezeit tagsüber und ab 20 Uhr.
Laut einem Bericht des Focus ist der Beschluss jedoch nicht wirksam, da er noch nicht an Sky zugestellt worden sei. Hierfür hat Huch einen Monat Zeit. Sollte Resisto im Hauptsacheverfahren verlieren, hätte sie Sky die wirtschaftlichen Schäden zu ersetzen, die dem Pay-TV-Sender durch die einstweilige Verfügung entstanden sind. Tobias Huch scheint mit dem Verfahren aber auch eher die für die Überwachung von Jugendschutz-Verstößen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ins Visier genommen zu haben. Diese habe laut Resisito-Mitteilung "nichts gegen den Sender unternommen", obwohl "die Vorwürfe gegen Sky Deutschland schon seit Wochen im Raum stehen".
"Die Angelegenheit legt die Inkompetenz der KJM in Jugendschutzfragen offen", erklärte Huch. Einerseits vertrete die "verfassungswidrige Mischbehörde" im Jugendschutz einzigartige Extrempositionen, beispielsweise bei der Bewertung von Altersverifikationssystemen und Jugendschutzprogrammen. Andererseits reagiere sie bei groben Jugendschutzverstößen bekannter Anbieter nicht oder zu spät und hebe auf ihrer Webseite untaugliche Systeme sogar besonders hervor. Huch selbst war im vergangenen Jahr mit einer Beschwerde gegen Alterskontrolle für Online-Pornos vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Der Resisto-Geschäftsführer hat auf der Webseite Zensur-in.de eine Petition gegen die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags ins Leben gerufen. Nach seiner Ansicht sollten staatliche Jugendschutzinstitutionen in Deutschland insgesamt einem "Praxistest" unterzogen werden. "Nicht möglichst radikale und realitätsferne, sondern pragmatische Lösungen sind gefragt, die auch im EU-Ausland auf Akzeptanz stoßen. Überflüssige Planstellen sollten im Interesse aller Steuerzahler gestrichen werden", meinte Huch. (nij)
Quelle: Heise.de