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Thema: Entwurf für Kinderpornografie-Löschgesetz ist durchgesickert

  1. #1
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    Entwurf für Kinderpornografie-Löschgesetz ist durchgesickert

    Das Bundesjustizministerium hat einen ersten Entwurf des "Gesetzes zur Förderung der Löschung kinderpornografischer Inhalte" fertiggestellt, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung. Es soll das heftig umstrittene Internet-Sperrgesetz ("Zugangserschwerungsgesetz") ersetzen, das 2009 während der schwarz-roten Koalition auf Initiative der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen entstand. Zwar unterzeichnete Bundespräsident Köhler das Gesetz im Februar, doch schon zuvor war bekannt geworden, dass dieses nicht zur Anwendung kommen sollte.

    Laut Osnabrücker Zeitung, welcher der Gesetzentwurf vorliegen soll, wird das Löschgesetz das Websperren-Gesetz außer Kraft setzen. "Alle bisher vorliegenden statistischen Erhebungen zeigen, dass kinderpornografische Inhalte in erster Linie auf Servern in Staaten mit ausgebauter Internet-Infrastruktur zu finden sind", zitiert die Zeitung den Gesetzestext – und belegt damit, dass eines der Hauptargumente der Gegner des von-der-Leyen-Gesetzes schließlich doch noch durchgedrungen ist.

    Die Koordination der Löschung wird das BKA übernehmen. Allerdings müssen die Ermittler ihre Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolger vor Ort weitergeben. Die Behörde muss kontrollieren, ob ihren Löschaufforderungen Folge geleistet wurde, und der Bundesregierung eine monatliche Statistik vorlegen. Zusätzliche Befugnisse erhält das BKA nicht.

    Eine offene Frage bleibt jedoch, ob die Europäische Union die Novelle zunichte machen wird. Der Richtlinienentwurf der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sieht ein für alle Mitgliedsländer verpflichtendes Websperren-Gesetz vor – ganz ähnlich dem, welches durch das geplante Löschgesetz ersetzt werden soll. (Herbert Braun) / (heb)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    BKA und FBI sollen beim Löschen von Kinderpornos besser kooperieren

    Deutschland und die USA wollen gemeinsam schärfer gegen Darstellungen sexuellen Missbrauchs im Internet vorgehen. "Wir haben vereinbart, dass wir zwischen dem Bundeskriminalamt und dem FBI auf jede nur erdenkliche Weise den Kampf gegen Kinderpornographie verstärken", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière laut Agenturberichten zum Abschluss von Gesprächen mit US-Regierungsvertretern am gestrigen Donnerstag in der US-Hauptstadt Washington. Ziel solle es dabei auch sein, im Netz "zu löschen, was zu löschen geht". Er sei sich "völlig einig" gewesen mit der US-Seite, "dass das besser werden muss als bisher".

    Im grenzübergreifenden Vorgehen gegen Kinderpornographie seien die USA ein besonders wichtiger Partner, da "ein nicht unerheblicher Teil" von dort komme, betonte der CDU-Politiker. Die Auswertung einer aktuellen dänischen Sperrliste hatte jüngst ergeben, dass die große Mehrheit der darauf gelisteten aktiven Webadressen ihren Sitz in den USA hatten.

    Hierzulande hat die Regierungskoalition vereinbart, nach dem Prinzip "Löschen statt Sperren" international möglichst auf das Entfernen von Missbrauchsbildern direkt von den Servern zu drängen. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte aber moniert, dabei auf die Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden in anderen Ländern angewiesen zu sein und trotz der gegenteiligen Ansicht eines Bundestagsgutachtens nicht direkt an Provider im Ausland herantreten zu können. Der Innenminister selbst war wegen seines Abweichens vom Koalitionskurs und einer Befürwortung von "Löschen und Sperren" auch in den eigenen Reihen in die Kritik geraten.

    Über seine Gespräche mit US-Justizminister Eric Holder, US-Finanzminister Timothy Geithner und der Chefin des Department of Homeland Security (DHS), Janet Napolitano, gab de Maizière weiter bekannt, es sei auch grundsätzlich um die schwierige Frage gegangen, wie das Internet als freies Medium geschützt werden könne, ohne ein "rechtsfreier Raum" zu werden. Generell bezweifelte er, ob Basisaufgaben der Internetverwaltung wie die Domainvergabe weiterhin hauptsächlich von privaten Einrichtungen kontrolliert werden könnten. Man müsse auch darüber diskutieren, ob staatliche Einrichtungen eine Schutzpflicht für sichere Online-Kommunikation übernehmen sollten.

    Der Innenminister trat auch für ein umfassendes transatlantisches Datenschutz-Abkommen ein, für das die EU-Kommission jüngst Eckpunkte vorstellte. Dieses solle einen "Schirm" bieten für die Weitergabe personenbezogener Informationen in die USA. Zunächst müsse aber die geplante Neuauflage des vom EU-Parlament vorläufig gekippten Vertrags zum Transfer von Bankdaten des SWIFT-Netzwerks zügig in Angriff genommen werden. Die EU-Seite werde hier Anfang Mai ein neues Mandat erhalten, das den Weg für neue Gespräche ebne. Bei deutschen Kritikpunkten wie der Begrenzung der Datenmenge und -aufbewahrung sowie Beschwerde- und Korrekturmöglichkeiten sei er auf Verständnis auf US-Seite gestoßen. Es gebe eine "große Bereitschaft, sich aufeinander zuzubewegen". (Stefan Krempl) / (anw)

    Quelle: Heise.de

  3. #3
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    Bundeskriminalamt fordert erneut Sperren von Kinderpornographie

    Das Bundeskriminalamt (BKA) ist weiterhin unzufrieden mit den eigenen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Web. Einschlägige Seiten "bleiben trotz aller Löschungsbemühungen eine zu lange Zeit abrufbar", zitiert Die Welt aus einer Studie der Wiesbadener Polizeibehörde für das erste Halbjahr 2010. 40 Prozent der Webangebote, die Bilder sexuellen Kindesmissbrauchs zeigen, sind demnach eine Woche nach einem Hinweis der deutschen Ermittler noch abrufbar. Bis zum Verschwinden der Webseiten gibt es laut dem Bericht "immense Zugriffszahlen", was zu "einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" führe. Das BKA plädiert deshalb für das Sperren der Angebote bis zu ihrer Löschung.

    Beim BKA seien zwischen Januar und Juni 20 "direkte Löschungsbestätigungen" eingegangen, hauptsächlich aus der Russischen Föderation, schreibt die Zeitung weiter. Die meisten einschlägigen Server stünden dort, in den USA und in den Niederlanden. Weitere Schwerpunkte bildeten Kanada, Schweden und Zypern. Die Fahnder könnten die zuständigen Provider wegen Untervermietung oder Umleitungen ins Ausland oft nur schwer ermitteln, heiße es in der Expertise. Das federführende Bundesinnenministerium verlange daher in einem Entwurf für einen "Aktionsplan gegen Kinderpornographie", dass die Kooperation zwischen den Staaten besser werden müsse. Vor allem bei der Rückmeldepraxis aus den USA und den Niederlanden sehe das Ressort Verbesserungspotenziale.

    Die Ergebnisse der BKA-Studie decken sich weitgehend mit den Zahlen von Internet-Beschwerdestellen, die sich zum übergreifenden Hotline-Verbund INHOPE zusammengeschlossen haben, beziehen sich aber nur auf eine kurzfristige Zeitspanne. Laut der Statistik des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco sind im Ausland vorgehaltene kinderpornographische Webseiten nach einer Intervention der Selbstregulierungseinrichtung zu 50 Prozent innerhalb von fünf Tagen offline. Binnen zwei Wochen sind es aber bereits 93 Prozent der unerwünschten Angebote, der Rest verschwinde in der Folgezeit aus dem Web. Mittelfristig bleibt laut INHOPE-Vertretern auch jenseits der deutschen Grenzen keine einzige gemeldete einschlägige Domain online.

    Auch laut Tests der Kinderschutzorganisation Carechild und des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) lassen sich kinderpornographische Webseiten im Ausland relativ einfach aus dem Netz löschen. Beim AK Zensur hieß es etwa 2009, man habe 60 einschlägige, auf Sperrlisten verzeichnete Webauftritte löschen lassen können, wofür gerade einmal zwölf Stunden Zeit nötig gewesen seien. Ein ähnlicher Versuch von Carechild war zuvor zu vergleichbaren Ergebnissen gekommen.

    Das vom BKA angewendete Verfahren zum Löschen von Kinderpornos umfasst derzeit in der Regel noch verschiedene Stufen. Die Polizeibehörde kontaktiert nach Hinweisen der deutschen Internet-Beschwerdestelle zunächst meist kooperierende Strafverfolgungsstellen in den ausgemachten Ländern oder das zentrale Netzwerk Interpol. Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags könnte das BKA auf dem kleinen Dienstweg auch betroffene Provider direkt über die brisanten Funde informieren. Den Wiesbadener Ermittlern ist dies aber oft zu heikel. Deutsche Zugangsanbieter würden sich ihrer Ansicht nach auch nicht glücklich zeigen, wenn das FBI plötzlich bei ihnen interveniere. Zwischen US-Ermittlern und dem BKA gibt es seit Ende April eine Absprache, beim Löschen von Abbildungen sexuellen Missbrauchs von Kindern besser zu kooperieren. INHOPE hat ferner begonnen, das Meldesystem mit einer zentralen Datenbank für Fundorte gemeldeter Kinderporno-Dateien zu verbessern. Das neue Computersystem befindet sich in der Testphase.

    Die aktuelle BKA-Studie gießt trotzdem Wasser auf die Mühlen der Befürworter von Websperren. "Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass die Zahlen im zweiten Halbjahr besser sein werden", meint etwa der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU). Die Behörde habe durch die Praxis nachgewiesen, dass das Entfernen der inkriminierten Angebote in einem viel zu geringem Umfang möglich sei. Wenn man aber nicht löschen könne, müsse man wenigstens "den Zugang durch Internetsperren erschweren". Dafür plädiere die Union "energisch".

    Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält dagegen an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Prinzip "Löschen statt Sperren" fest. Die FDP-Politikerin lobt dem Bericht nach zunächst, dass das BKA "nach längerem Vorlauf angefangen hat, das Löschen kinderpornographischer Seiten voranzutreiben". Die kurze Laufzeit des neuen BKA-Arbeitsschwerpunktes lasse aber keine Rückschlüsse hinsichtlich der Effektivität zu. Die Liberale gibt der Behörde eine Mitschuld an den schlechten Zahlen, da belastbare Daten sicher auch von den personellen Ressourcen des BKA abhingen.

    (Stefan Krempl) / (anw)

    Quelle: Heise.de

  4. #4
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    Kampf gegen Online-Kinderpornos: Hürden, Erfolge und Zusammenarbeit

    Laut Filterlisten aus skandinavischen Ländern wird ein Großteil der im Internet verfügbaren Kinderpornografie in den USA bereit gehalten. Die vielschichtigen Gründe für diese Tatsache erläuterte Ruben Rodriguez, Präsident des Meldestellenverbunds INHOPE (International Association of Internet Hotlines), jetzt im Gespräch mit heise online. Demnach sind der Staat und die Internetwirtschaft in den Vereinigten Staaten im Kampf gegen die Verbreitung von Bildern sexuellen Kindesmissbrauchs an sich gut aufgestellt. Es gebe aber Lücken bei der Gesetzesanwendung und eine starke Anti-Zensur-Lobby.

    Ähnlich wie in europäischen Ländern gibt es jenseits des Atlantiks eine zentrale Beschwerdestelle gegen illegale Inhalte im Netz in Form der sogenannten CyberTipline. Sie wird vom National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) betrieben, das in der Nähe von Washington in Virginia angesiedelt ist. Eine Besonderheit bei der Meldestelle: "Wir haben eine weltweit einzigartige Struktur, da wir direkt in einem Büro mit Vertretern von Behörden wie dem FBI, dem Zoll, dem Secret Service, nationalen Polizeistationen und dem Militär zusammenarbeiten", erklärt der vom NCMEC angestellte Rodriguez. "Deren Abgesandte sitzen direkt hier bei der CyberTipline mit am Tisch. Sie sollen vor allem helfen, eingehende Informationen zu analysieren und die Strafverfolgung zu beschleunigen."

    Darüber hinaus existiert in den USA laut dem ehemaligen Strafverfolger ein Zusammenschluss lokaler Polizeibehörden, die vom Bund finanziert werden und sich auf Fälle spezialisiert haben, in denen es um den sexuellen Missbrauch von Kindern geht. Auch mit diesem Verbund arbeite die Hotline eng zusammen. Dessen Mitarbeiter hätten etwa Zugang zur Datenbank der CyberTipline und könnten diese überprüfen. Nicht zuletzt pflege man enge Kooperationen mit vielen nationalen Zugangsanbietern. Auch große Hostprovider wie Google, Microsoft oder Yahoo seien an das System angeschlossen. "Wir können an sie sofort und kontinuierlich Informationen schicken, damit sie kinderpornografische Dateien löschen", sagt Rodriguez. Insgesamt gebe es einen regelmäßigen Austausch mit 5000 bis 7000 der größeren Provider in den USA.

    Die CyberTipline gibt auch eine verschlüsselte Liste mit Domain-Adressen an die Anbieter heraus, um sie auf Inhalte aufmerksam zu machen, die als rechtswidrig eingestuft werden. "Dieses Verzeichnis soll ihnen dabei helfen, den entsprechenden Content von den Servern zu entfernen, ihre Systeme zu säubern oder Filter aufzubauen", führt der INHOPE-Chef aus. Eine Verpflichtung zum Aufbau einer Filterinfrastruktur entstünde daraus aber nicht. "Provider können die Liste für die Blockade von Webseiten einsetzen, müssen es aber nicht tun." Es gebe aber eine gesetzliche Bestimmung, wonach der wissentliche Besitz von Kinderpornografie illegal sei. Wenn Zugangsanbieter Kenntnis hätten von entsprechenden Inhalten, müssten sie entsprechende Informationen an die CyberTipline weiterleiten. Bei Unterlassung drohe eine Strafe in Höhe bis zu 50.000 US-Dollar für jedes nicht gemeldete Missbrauchsbild.

    Zum Bedauern des Kinderrechte-Befürworters ist diese Regelung zwar 2000 beschlossen worden. Ähnlich wie beim heftig umkämpften deutschen Zugangserschwerungsgesetz gebe es aber keine Ausführungsbestimmungen dazu. Nirgendwo sei genau festgelegt, was genau Provider tun müssten. Trotzdem hätten sich viele Internetanbieter einen Kodex zur Selbstregulierung auferlegt und befolgten das Gesetz ohne eine einschlägige Verordnung. Einige würden sich so im Kampf gegen Kinderpornografie als sehr vorausschauend erweisen und rasch tätig werden, während andere "etwas zögerlicher sind". Viel hänge so von der Reaktionsweise einzelner Zugangsanbieter ab.

    Darüber hinaus haben die USA starke Bestimmungen zum Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit. "Es gibt eine große Bewegung, die gegen Zensur in jeglicher Form eintritt", betont Rodriguez. Einige Organisationen sähen auch das Einschreiten gegen Kinderpornos als Zensur an. Aus der Perspektive der Strafverfolgung und des US-Justizministeriums sei klar, dass jedes Mal, wenn ein kinderpornografisches Bild entdeckt werde, dieses schnellstmöglich von einem Server wieder heruntergenommen werden müsse. "Viele Anwälte von Unternehmen wollen aber rechtliche Grauzonen ausgemacht haben, wonach das reine Hosting einer entsprechenden Datei nicht deren Übertragung gleichkomme und sich der Provider in einem 'sicheren Hafen' befinde", ärgert sich der Kinderschützer. "Dieser Streit geht hin und her und ist für uns sehr frustrierend. Wir tappen manchmal in das 'schwarze Loch', das sich durch die fehlende Verordnung für das Kinderschutzgesetz auftut."

    Die USA haben die weltweit größte Internet-Infrastruktur und eine riesige Bevölkerung, versucht Rodriguez die Situation einzuordnen. "Wenn etwa Deutschland dieselbe Anzahl an Serverfarmen hätte, würde es eventuell auch als 'größter Hoster von Kinderpornos' angesehen". Er wolle nichts schönreden oder verteidigen, aber die Internetdurchdringung sei einfach sehr hoch in den Vereinigten Staaten.

    Als viel versprechend schätzt der frühere Polizist die jüngst in die Wege geleitete engere Zusammenarbeit zwischen FBI und Bundeskriminalamt (BKA) beim Löschen von Missbrauchsbildern ein. "BKA-Chef Jörg Ziercke hat uns Anfang Mai hier besucht", berichtet Rodriguez über eine "sehr fokussierte" Unterredung. Sobald die Infrastrukturen für die engeren Beziehungen zwischen den Strafverfolgungsbehörden hier und dort stünden, würden die Dienstwege nun deutlich kürzer: "Das könnte sich auch als Modell für Polizeikräfte und Hotlines in anderen Ländern erweisen." (Stefan Krempl) / (jk)

    Quelle: Heise.de

  5. #5
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    Bürgerrechtler: BKA "löscht" Kinderpornos nur halbherzig

    Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) hat die bisherigen Bemühungen des Bundeskriminalamts (BKA), Bilder des sexuellen Missbrauchs von Kindern aus dem Internet zu entfernen, als "inkonsequent und unkoordiniert" kritisiert. Jahrelang sei die internationale Zusammenarbeit mit privaten Beschwerdestellen und Strafverfolgungsbehörden schlecht gelaufen, bemängelt die Bürgerrechtsvereinigung. Dass die Wiesbadener Polizeibehörde parallel "massive Lobbyarbeit" für Websperren und das heftig umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz betrieben habe, könne daher nur als "Kapitulationserklärung gegenüber Kinderschändern" und Wunsch zur Einrichtung einer "Internet-Kontrollinstanz" bezeichnet werden.

    Die Anschuldigungen des AK Zensur stützen sich unter anderem auf eine jetzt veröffentlichte Präsentation (PDF-Datei) von BKA-Mitarbeitern, die diese Anfang Juli Abgesandten der Regierungsfraktionen in Berlin zeigten. Sie enthält unter anderem die frühen Statistiken vom Anfang des Jahres mit vergleichsweise mageren Erfolgen beim Löschen von Kinderpornos im Ausland. Auf deren Basis hat sich die Polizeibehörde jüngst erneut für den Ansatz stark gemacht, einschlägige Webseiten auf eine Sperrliste aufzunehmen, bis die inkriminierten Inhalte von den Providern entfernt würden.

    Laut den Bürgerrechtlern geht aus den Vortragsunterlagen und einem nun ebenfalls verfügbaren "Harmonisierungspapier zum zukünftigen Umgang mit Hinweisen auf kinderpornographische Webseiten" zur besseren Kooperation mit Beschwerdestellen auch hervor, dass deren Meldungen beim BKA lange Zeit "versauerten". Die dortigen Bemühungen hätten sich "im besten Fall auf die Weiterleitung an Interpol" beschränkt.

    Gemäß der neuen Vereinbarung, die Ende Mai festgezurrt wurde, sollen sowohl die nationalen Hotlines als auch ihr nationaler Dachverband INHOPE sowie das Bundeskriminalamt parallel mehr Druck auf Provider zum Löschen von Missbrauchsbildern ausüben. Auch die Kooperation mit der "CyberTipline" in den USA wird demzufolge verbessert. Diese Formen der erweiterten Zusammenarbeit spiegeln sich erstmals leicht in der Juli-Statistik des BKAs wider.

    Der AK Zensur begrüßt zwar die Umstellungen; seiner Ansicht nach kommen sie aber "Jahre zu spät". Zudem sei auch das hinter der US-Meldestelle stehende National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) ein Befürworter von Websperren, sodass die dortigen Löschbestrebungen künftig nicht deutlich ausgebaut werden dürften. Nicht zuletzt werfen die Bürgerrechtler dem BKA vor, nach wie vor die Auffindbarkeit von Kinderpornographie im Netz aufzubauschen. So könne etwa nicht davon die Rede sein, dass entsprechende Inhalte mit gängigen Erotik-Angeboten vermischt, über gängige Suchmaschinen einfach entdeckt oder via Spam-Mails beworden würden. (Stefan Krempl) / (hob)

    Quelle: Heise.de

  6. #6
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    Provider halten Kinderporno-Sperren für unverhältnismäßig

    Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hat das Löschen von Darstellungen sexuellen Missbrauchs als effektivstes Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie hochgehalten. Websperren einzurichten dauere deutlich länger als der Informationsaustausch zwischen Providern, erläuterte der stellvertretende eco-Vorsitzende Oliver Süme in Berlin. Es dauere "mindestens ein bis zwei Wochen", bis die auf einer staatlichen Filterliste basierenden Blockaden greifen würden. Im August waren laut eco-Angaben dagegen auch alle ins Ausland gemeldeten kinderpornographischen Inhalte binnen zwei Tagen offline. Im Inland würden solche Seiten meist innerhalb weniger Stunden gelöscht.

    Jede Sperrung sei ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, der verhältnismäßig sein müsse, betonte Süme. "Alle Erfahrungen und Zahlen" etwa auch in der verbesserten Kooperation mit dem Hotline-Dachverband INHOPE und speziell mit den Beschwerdestellen in Russland und den USA sprächen dafür, dass das Löschen sehr gut funktioniere und die inkriminierten Inhalte "dauerhaft" aus dem Netz verschwänden.

    Der eco-Vorstandsvorsitzende Michael Rotert wies auf "Kollateralschäden" hin, da sich hinter einer IP-Adresse "zehntausende Angebote" befänden. Beim Löschen könnten die Provider dagegen "seitengenau" agieren und Beweise sichern. Verbotene Inhalte könnten später zwar an anderer Stelle wieder ins Netz eingespeist werden, sodass auch das Löschen "ein ständiger Prozess" sei und unter Umständen vergleichbare Inhalte "hundert Mal" entfernt werden müssten. Dieser Ansatz biete aber trotzdem einen "wesentlich besseren Opferschutz" als der Versuch, "etwas für einige Nutzer für kurze Zeit unsichtbar zu machen".

    eco-Vertreter räumten ein, dass das Löschen vor einem Jahr noch deutlich schlechter funktionierte. Der Verband, der hierzulande gemeinsam mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) ein Beschwerdeportal betreibt, kontaktiert bei Hinweisen auf im Ausland vorgehaltene Kinderpornos zunächst die Partner-Hotline bei INHOPE sowie das Bundeskriminalamt (BKA). Bei Anbietern in Ländern, die dem derzeit in 33 Staaten vertretenen Dachverband nicht angehören, wende man sich in der Regel direkt an den Host-Provider, erläuterte die Leiterin der eco-Hotline, Alexandra Koch-Skiba. Bei den Tests 2009 habe man dabei "schnell Verbesserungspotenzial" festgestellt. So hätten nicht alle Beschwerdestellen vor Ort die Hinweise an die zuständigen Internetanbieter weitergeleitet, sondern teils erst an nationale Strafverfolgungsbehörden.

    Mittlerweile ist die Melde-Praxis größtenteils vereinheitlicht und das Verfahren "Notice and Takedown" festgeschrieben worden, führte Frank Ackermann, Leiter Selbstregulierung beim eco, aus. Demnach würden die Host-Anbieter selbst über illegale Inhalte informiert, sodass sie diese rasch löschten. Die EU-Kommission, die INHOPE finanziell unterstützt, werde dieses Prinzip auch in den neuen Förderverträgen von September an vorschreiben und gegebenenfalls auf dafür nötige Änderungen im nationalen Recht drängen. Die bisherigen Bemühungen hätten bereits dazu geführt, dass von den insgesamt im ersten Halbjahr 2010 beim eco gemeldeten 197 Fällen kinderpornographischer Inhalte 194 binnen einer Woche offline gewesen seien, was einer Erfolgsquote von 98 Prozent entspreche. Deutlich länger bleibe keine einzige einschlägige Seite mehr online.

    Dass das BKA bei den eigenen Löschbemühungen weniger gute, sich nur langsam bessernde Statistiken vorlegt, liegt laut Rotert daran, dass die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolger bislang wenig effektiv gewesen sei. Bei den Behörden gingen die Meldungen "im anderen Land die ganze Leiter hoch, dann wieder runter". Dazu kämen oft sprachliche Probleme. Der eco-Chef bot dem BKA daher an, dass diese die bei ihr eingehenden Hinweise an die Beschwerdestelle der Wirtschaft weiterleiten möge, der Verband werde dann die Meldungen auf den eigenen schnelleren Wegen verfolgen. Parallel könnte das BKA weiter in solchen Fällen ermitteln.

    Das von der schwarz-gelben Koalition zunächst für ein Jahr teils ausgesetzte Zugangserschwerungsgesetz hängt derweil "wie ein Damoklesschwert" über den Anstrengungen der Provider, erklärte Süme. Er gehe aber davon aus, dass angesichts der ausbaufähigen Löscherfolge die auf Eis gelegten Sperrklauseln nicht eingeführt werden müssten. Zum anderen gebe es die Befürchtung, dass Blockaden über einen Richtlinienvorschlag aus Brüssel hoffähig und rasch über den kinderpornographischen Bereich ausgeweitet werden könnten. Viele EU-Abgeordnete sähen aber die Probleme, die Sperren mit sich brächten, sodass "der Drops noch lange nicht gelutscht ist". (Stefan Krempl) / (anw)

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  7. #7
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    De Maizière will Kinderpornographie härter bekämpfen

    Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will den Kampf gegen Kinderpornographie verschärfen und der Polizei dazu mehr Rechte einräumen. So sollten verdeckte Ermittler straflos gestellt werden, wenn sie pornographisches Material abrufen oder zur Verfügung stellen müssten, um in die Szene hineinzukommen, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Bisher ist es V-Leuten nicht erlaubt, szenetypische Straftaten zu begehen.

    Das Löschen und Sperren von Internetseiten sei keine Kriminalitätsbekämpfung, sagte de Maizière. Vielmehr müsse man die Täter aufspüren, etwa mit Hilfe von Suchmaschinen oder über die Kreditkarten, die sie benutzen, um das pornographische Material zu bezahlen.

    Der Innenminister kündigte für den Herbst ein Eckpunktepapier zur Rolle der Staates im Internet an. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", sagte er. Alle Gesetze, die der Staat schütze, gälten auch im Internet. Das Eckpunktepapier werde sich mit den Themen Datensicherheit, Persönlichkeitsschutzrechte und Kriminalität im Internet befassen. Die konkrete Umsetzung sei ein Vorhaben für die nächsten Jahre. (dpa) / (db)

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  8. #8
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    Löschen von Online-Kinderpornos: Justizministerium warnt vor voreiligen Schlüssen

    Justizstaatssekretär Max Stadler hat vor voreiligen Schlüssen beim Löschen von kinderpornografischen Seiten im Internet gewarnt. Derzeit werde immer wieder erklärt, die Seiten seien nicht einfach aus dem Netz zu bekommen, sagte der FDP-Politiker der dpa mit Blick auf Unionspolitiker. Bislang ist zwischen CDU/CSU und FDP umstritten, wie Kinderpornografie im Netz am effektivsten bekämpft werden kann – mit dem Löschen oder auch Sperren der Webseiten.

    "Diese Zwischenbewertungen sind wenig aussagekräftig", betonte Stadler. Denn die Löschversuche seien erst Mitte dieses Jahres richtig in Gang gekommen. Er erinnerte daran, dass der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag vom vergangenen Herbst "klar regelt", dass ein Jahr lang versucht werden solle, die Seiten zu löschen. Somit werde im kommenden Frühjahr Bilanz gezogen – und zwar auf einer aussagekräftigen Basis. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach sich wiederholt dafür aus, sowohl das Löschen als auch das Sperren der Seiten zu ermöglichen. Die FDP verfolgt dagegen den Grundsatz, die Seiten müssten gelöscht statt gesperrt werden. "Ich bin zuversichtlich, dass man eine große Mehrzahl der Seiten tatsächlich löschen kann", so der Staatssekretär.

    Der Verband der Internetprovider eco hatte zuletzt erneut betont, das Löschen von Darstellungen sexuellen Missbrauchs sei das effektivste Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie. Das BKA hingegen hatte bereits auf Basis alter und vorläufiger Zahlen zu den Erfolgen der Sperrversuche mehrmals die Einführung von Websperren gegen Kinderpornografie gefordert. Dies war nicht nur auf Kritik des eco gestoßen, der unter anderem die wenig effektive Zusammenarbeit der Strafverfolger in internationalem Rahmen bemängelte. Auch Bürgerrechtler kritisierten, dass das BKA seine Löschbestrebungen nur halbherzig verfolge. Immerhin hatte aber selbst das BKA bei Zwischenergebnissen wachsenden Erfolg beim Löschen von Kinderpornos verzeichnet. De Maizière schlägt mittlerweile auch ganz andere Töne an: Das Löschen und Sperren von Internetseiten sei keine Kriminalitätsbekämpfung, vielmehr müsse man die Täter aufspüren.

    Zum ebenfalls umstrittenen Thema Vorratsdatenspeicherung verwies Stadler auf die jüngsten Äußerungen von EU-Innenkommissarin Cecilia Malström. Sie hatte in der Zeit erklärt, dass sie eine Reform der entsprechenden EU-Richtlinie für vorstellbar halte. "Wir sehen uns als Bundesjustizministerium in unserer Haltung bestätigt, jetzt keine voreiligen, nationalen Regelungen zu treffen", erklärte Stadler. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige gesetzliche deutsche Regelung im März gekippt. Telefon- und Internetdaten können deshalb nicht mehr ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden. Die Union hatte gefordert, noch vor der Sommerpause ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Die federführende Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht aber keinen Grund zur Eile. BKA-Chef Jörg Ziercke hatte auch hier gefordert, das umstrittene Vorhaben schnell in ein neues Gesetz zu gießen. (Bettina Grachtrup, dpa, Jürgen Kuri) / (jk)

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  9. #9
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    BKA fordert strengere Providerregeln in Kinderporno-Schwerpunktländern

    Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht "Optimierungspotenzial" bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet und beim Durchsetzen des von Schwarz-Gelb beschlossenen Ansatzes "Löschen statt Sperren". Die Polizeibehörde könne im Ausland wegen der Hoheitsbefugnisse anderer Staaten nur in engen Grenzen einwirken, heißt es in einem Schreiben des BKA an mehrere Netzpolitiker der FDP-Bundestagsfraktion, das heise online vorliegt. Mit dem Aufruf "an alle Beteiligten" fordert das Amt dennoch, die technischen und finanziellen Infrastrukturen von Ländern, in denen die meisten kinderpornographischen Inhalte zum Online-Abruf bereitgehalten werden, besser gegen kriminellen Missbrauch abzusichern.

    Im Interesse einer Gefahrenabwehr müssten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten jene sicher und eindeutig identifizierbar werden, die für den Upload der inkriminierten Inhalte verantwortlich sind, heißt es in dem Brief an die Abgeordneten. Dafür sei eine gesetzliche Verpflichtung "zur Verifizierung von Kundendaten oder der Protokollierung von Zugriffen" für einen gewissen Mindestzeitraum durch die Zugangsanbieter nützlich. Dadurch könnten "Täter und deren Nutznießer" abgeschreckt werden.

    Die Provider könnten auch dazu verpflichtet werden, die gehosteten Inhalte automatisch zu überprüfen. Das könne nach Ansicht des BKA dazu beitragen, "den Missbrauch der bereitgestellten technischen Infrastruktur schneller zu erkennen und wirksam zu unterbinden". Hierzulande und in der EU schließen Gesetze eine allgemeine Überwachungspflicht von Inhalten für die Anbieter momentan aus. Provider, die fremde Inhalte auf eigenen Rechnern bereithalten, müssen nur "nach Kenntnis" offenkundig rechtswidriger Inhalte haften. Das BKA meint auch, dass durch strengere Zertifizierung und Überprüfung der Unternehmen, die Dienstleistungen im Internet abrechnen, die über die Vermarktung von Kinderpornographie generierten Geldflüsse eingedämmt und die Gewinnerwartung der Täter reduziert werden könnten.

    Als "Schwerpunktstaaten" bezeichnet das BKA vor allem die USA und Russland. Den "hiesigen Ermittlungen" in den Monaten Januar bis Juni 2010 zufolge lägen zwischen 84 und 90 Prozent der Darstellungen sexuellen Missbrauchs auf Servern in wenigen Staaten, zu denen "insbesondere und andauernd" die beiden genannten Länder zählten. Das BKA hat in Gesprächen dort mit Vertretern nationaler Strafverfolgungsbehörden für rasches Entfernen des inkriminierten Materials geworben sowie dafür, die Ursachen "für das bevorzugte Hosting" von Kinderpornos zu hinterfragen. Zudem sei vereinbart worden, die Kommunikationswege zu kürzen.

    Das BKA überprüft Hinweise auf Kinderpornos werktäglich und übermittelt bei im Ausland gespeicherten einschlägigen Inhalten meist über Interpol eine Bitte an die zuständige staatliche Stelle, Löschungen zu veranlassen. Mit der Internetwirtschaft sei zudem abgesprochen worden, nicht-staatliche Stellen direkter in die Bekämpfung von kinderpornographischen Angeboten im Ausland einzubinden. Seit Juni unterrichte das BKA bereits zusätzlich zu Interpol die Ländereinrichtung jugendschutz.net, um so die Informationen auch an die Partner des internationalen Hotline-Netzwerks INHOPE weiterzuleiten. Die Betreiber der deutschen Beschwerdestellen, die ebenfalls INHOPE angehörten, würden aber bereits seit Längeren so schnell wie möglich informiert.

    Das BKA hat sich immer wieder darüber beklagt, dass kinderpornographische Inhalte "zu lange" abrufbar blieben. Es setzt sich für Websperren ein. Gegenüber den Abgeordneten führte es nun aus, dass grundsätzlich nur zu einem geringen Teil der weitergeleiteten Hinweise Rückmeldungen wie Eingangs- oder Löschbestätigungen der Strafverfolgungsbehörden aus dem Ausland eingingen. Eine sichere Aussage zu "Reaktionszeiten" sei nicht möglich. Regelmäßig werde eine Woche nach erster Mitteilung ins Ausland geprüft, ob das gemeldete Angebot noch verfügbar sei. Sei dies der Fall, erfolge eine erneute Löschbitte. Mitunter werde nochmals geprüft, ob die gemeldeten Inhalte noch verfügbar sind. Die Selbstkontrollbemühungen der Wirtschaft weisen unterdessen deutlich höhere Erfolgsquoten bei der Herunternahme von Kinderpornos nach direkten Hinweisen an Provider über Beschwerdestellen auf. (Stefan Krempl) / (anw)

    Quelle: Heise.de

  10. #10
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    Studie: Kinderpornographie im Netz kein großes Geschäft

    Ein Fortschrittsbericht der "European Financial Coalition" (EFC) gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Netz kommt zu dem Ergebnis, dass vom viel beschworenen "Massenmarkt" für Kinderpornographie im Internet keine Rede sein kann. In den vergangenen 14 Monaten sei die Zahl der identifizierten aktiven Webseiten, die kommerziell Bilder von sexuellem Kindesmissbrauch vertreiben, "deutlich gesunken", heißt es in der jetzt veröffentlichten Studie (PDF-Datei) der von der EU-Kommission geförderten Vereinigung, zu der sich 2009 mehrere Internetkonzerne, Zahlungsanbieter, internationale Polizeibehörden und zivilgesellschaftliche Organisationen zusammengeschlossen haben. Die noch ausgemachten gewerblichen Vertriebsseiten hätten "generell keinen hohen Profit" abgeworfen. Vor allem im Vergleich zu anderen Bereichen der Internetkriminalität seien die tatsächlichen Einnahmen als "recht niedrig" zu bezeichnen.

    Die EFC, die beim "Child Exploitation and Online Protection"-Center (CEOP) der britischen Polizei angesiedelt ist, hat in den 15 Monaten ihres Bestehens Statistiken einschlägiger Organisationen ausgewertet und eigene Forschungen unternommen. Demnach hat etwa die "US Financial Coalition Against Child Pornography" eine fünfzigprozentige Abnahme kommerzieller Missbrauchsseiten im vergangenen Jahr gemeldet. Das Projekt "Flagging and Co-ordination System" (FACS) habe in den ersten sieben Monaten 2010 gar einen Rückgang um 78 Prozent im Vergleich zu den letzten fünf Monaten 2009 festgestellt.

    Eine Forschungsfirma habe zudem aus internen Verzeichnissen etwa von Hotlines eine Datenbank mit 14.500 Einträgen über vermeintliche Funde von Kinderpornographie im Netz erstellt. Davon seien Anfang August aber nur noch 0,3 Prozent online gewesen, die einschlägiges Material enthielten. Vier der zehn Seiten, die tatsächlich Missbrauchsbilder von Kindern im Alter zwischen einem und 16 Jahren zeigten, seien kommerziell ausgerichtet gewesen. Insgesamt könne man davon ausgehen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt immer nur "eine Handvoll" einschlägiger Angebote verfügbar sei. Die offensichtliche Dezimierung gewerblicher Kinderporno-Seiten führt die Finanzkoalition unter anderem auf Gratis-Alternativen, unterschiedliche Definitionsmerkmale verschiedener Organisationen, die mögliche Entwicklung neuer Verbreitungstechnologien sowie groß angelegte Strafverfolgungsaktionen und die dadurch generierte Medienaufmerksamkeit zurück.

    Zu den Schlüsselergebnissen der 40-seitigen Studie gehört weiter, dass die Betreiber kommerzieller Webangebote für Missbrauchsbilder diese zwar vertreiben, aber offenbar nicht selber produzieren. Vielmehr würden sie sich etwa aus kostenlosen Newsgroups oder anderen Kanälen bedienen. Generell seien die meisten Aufnahmen schon ein paar Jahre im Netz und würden immer wieder "recycled". Bei den Vertriebsleuten handle es sich nicht unbedingt um Angehörige organisierter Banden, wie sie im Bereich der Kinderpornographie vor allem in Osteuropa aktiv seien. Häufig stoße man auf individuelle Akteure, bei denen es nicht immer klar sei, ob sie auch ein persönliches sexuelles Interesse an Kindern hätten.

    Die EFC hält ferner fest, dass es "eine Reihe von Zugangspunkten" für Missbrauchsbilder im Internet gebe und Rechtsverletzter die aktuellsten verfügbaren Technologien nutzten und damit versiert umgingen, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Produzenten setzten in der Regel auf "kleine, abgesicherte Gebiete im Internet", um Aufnahmen kostenlos auszutauschen. Dazu zählten etwa "private Gruppen in sozialen Netzwerken". Der Zugang werde streng kontrolliert und sei nicht einfach über die Eingabe eines Domainnamens gegeben. Das Einstellen von Bildern erfolge vor allem aus "Prestigegründen". Wer hier mitmache, habe oft bereits schon selbst Kinder missbraucht oder Dritte dazu aufgefordert, heißt es in dem Bericht. Der Polizei gelinge es aber mit der Zeit immer wieder, die Verantwortlichen auszumachen und solche Ringe zu sprengen.

    Die Untersuchung empfiehlt unter anderem weitere Analysen zu den Motiven der Bezieher beziehungsweise Käufer von Kinderpornos im Netz, den Aufbau zentraler Datenbanken über Fundorte sowie eine verstärkte Kooperation zwischen Beschwerdestellen und Polizeibehörden wie Europol. Sie dürfte auch Gegenstand der Anhörung im Rechtsausschuss des EU-Parlaments zum Vorstoß der EU-Kommission zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie sein, die am Dienstag und Mittwoch in Brüssel stattfindet. Die Datenschutzorganisation Privacy International rief die Abgeordneten im Vorfeld dazu auf, sich gegen die mit der Initiative verknüpften Websperren auszusprechen. Diese könnten rasch zu Missbrauch führen und stünden im Widerspruch zu anderen Brüsseler Zielen wie der Förderung datenschutzstärkender Techniken. Der Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren (MOGiS) bemängelte, dass die nationale Perspektive Deutschlands von Sperrbefürwortern wie dem Verein "Innocence in Danger" und dem Bundeskriminalamt repräsentiert werde. Auch bei den internationalen Vertretern der Zivilgesellschaft sehe es kaum anders aus. (Stefan Krempl) / (pmz)

    Quelle: Heise.de

  11. #11
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    Kindersex-Richtlinie: EU-Justizminister weitgehend einig

    Die Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten haben sich am Freitag grundsätzlich darauf geeinigt, die von Kommissarin Cecilia Malmström vorgeschlagene Richtlinie zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und von Kinderpornografie erlassen zu wollen. Unter anderem sollen Definitionen vereinheitlicht sowie EU-weite Mindesthöhen für Strafdrohungen eingeführt werden. Auch die verpflichtende Zensur einschlägiger Internetangebote ist vorgesehen, wogegen es aber Widerstand von deutscher Seite gibt.

    Als Kinder im Sinne der Richtlinie gelten alle Personen unter 18 Jahren. Erfasst werden aber auch Darstellungen, bei denen ältere Personen wirken, als wären sie unter 18, sowie unechte realistische Darstellungen, selbst wenn die gezeigten Personen gar nicht existieren.

    Nach heise online vorliegenden Informationen haben die Vertreter Großbritanniens und Frankreichs angegeben, keine Probleme mit dem Entwurf zu sehen. Die österreichische Justizministerin, Claudia Bandion-Ortner (ÖVP), soll ohne nähere Ausführungen eingehendere Diskussionen mit Drittstaaten angeregt haben. Nach der Sitzung mahnte sie zur Eile und sprach sich erneut sowohl für das Löschen als auch das Sperren der verbotenen Inhalte aus. In der Schweiz würde "schon seit Jahren sang- und klanglos" gefiltert. Der österreichische Providerverband sieht das anders und beschreibt in einem Positionspapier die aus seiner Sicht bestehenden Unzulänglichkeiten und Nachteile der verschiedenen Filtermöglichkeiten.

    Für die vor allem aus Deutschland geäußerten Vorbehalte gegen Internetzensur hat Bandion-Ortner kein Verständnis: Meinungsfreiheit, Zensur und Kinderpornografie dürften nicht in einem Satz genannt werden, wird die Ministerin von österreichischen Medien wiedergegeben. Ihre deutsche Amtskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wehrt sich trotzdem dagegen, dass die EU alle Mitgliedsstaaten zur Einführung von Internet-Filtern verpflichtet (Artikel 21). Stattdessen sollte Kinderpornografie aus dem Internet entfernt werden, fordert die Bundesjustizministerin.

    Die belgische Ratspräsidentschaft hat festgehalten, dass über die Artikel 1 bis 13 (ausgenommen Artikel 10) grundsätzlich Einigung erzielt wurde. In Artikel 10 ist vorgesehen, dass Tätern vorübergehend oder dauerhaft Tätigkeiten untersagt werden können, die regelmäßigen Kontakt mit Kindern beinhalten. Dafür soll die EU-weite Information und Durchsetzung garantiert werden.

    Eine formelle Beschlussfassung über die Artikel 1 bis 13 ist für Dezember geplant. Die ungarische Regierung, die im ersten Halbjahr 2011 die Präsidentschaft innehaben wird, möchte unter ihrer Leitung die gesamte Richtlinie zur ersten Lesung im EU-Parlament bringen. Innerhalb zweier Jahre nach Inkrafttreten wäre die Richtlinie in allen Mitgliedsstaaten umzusetzen. In Österreich etwa müsste bis dahin ein neuer Straftatbestand für die Kontaktaufnahme mit Kindern über das Internet geschaffen werden. (Daniel AJ Sokolov) / (gr)

    Quelle: Heise.de

  12. #12
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    Kinderpornographie: Bundesregierung votiert in Brüssel für "Löschen statt Sperren"

    Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) haben sich darauf geeinigt, auf EU-Ebene gegen eine Vorgabe für Websperren im Kampf gegen Kinderpornographie einzutreten. Die Mitgliedstaaten sollen stattdessen im Rahmen der geplanten Richtlinie Maßnahmen treffen, damit Websites mit Abbildungen sexuellen Missbrauchs aus dem Internet entfernt werden. Darüber hinaus gehende Ansätze sollen zwar weiterhin möglich sein, von Brüssel aus aber nicht mehr vorgegeben werden. Dies geht aus einem Änderungsvorschlag Deutschlands für den besonders umkämpften Artikel 21 des Direktivenentwurfs der EU-Kommission hervor, der heise online vorliegt.

    Laut dem Papier müssten EU-Länder bei Zugangssperren auch "angemessene Schutzvorschriften" vorsehen, dass die Blockade "unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten auf kinderpornografische Inhalte beschränkt wird". Nutzer müssten über die Gründe der Sperrung und Inhalteanbieter * soweit möglich * über bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten informiert werden. Zur Begründung heißt es, dass das Löschen der illegalen Inhalte "mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorrangig vor allen anderen Maßnahmen" zu erfolgen habe, weil nur dieses Verfahren "einen wirkungsvollen und nachhaltigen Schutz der Kinder gewährleistet".

    Das Löschen des illegalen Materials ist nach Ansicht der Bundesregierung auch angesichts der Tatsache möglich, dass sich "ein Großteil der Inhalte auf Servern außerhalb" der EU befinde. Dabei komme der internationalen Zusammenarbeit von Justiz und Polizei entscheidender Stellenwert zu. Die EU sollte daher durch verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen dazu beitragen, dass die zuständigen Stellen in den Verbreiterländern das Material leichter löschen können. Das eingerichtete Netzwerk von Hotlines setze sich ebenfalls dafür ein, Bilder von sexuellem Missbrauch aus dem Internet zu entfernen. Auch die Kooperation zwischen diesen Einrichtungen, der Internetwirtschaft und staatlichen Stellen sei zu fördern.

    Leutheusser-Schnarrenberger erklärte gegenüber heise online, dass die Bundesregierung bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet auch auf europäischer Ebene klar auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundsatz "Löschen statt Sperren" setze. Sie habe sich mit dem Innenminister darauf verständigt, dass Deutschland sich bei den laufenden Beratungen im EU-Rat für eine Lösung stark mache, bei der die Mitgliedstaaten "alle Energie auf die konsequente Löschung kinderpornographischer Seiten verwenden". Die EU-Länder dürften sich keinem Zwang ausgesetzt sehen, Websperren zu errichten, "über deren Effektivität zu Recht tiefgehende Zweifel bestehen", betonte die Liberale. Für Deutschland bedeute dies, "dass alle Sicherheitsbehörden rund um die Uhr die notwendige Infrastruktur zum Löschen bereitstellen und anwenden müssen". (Stefan Krempl) / (vbr)

    Quelle: Heise.de

  13. #13
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    BKA sieht "Löschen statt Sperren" von Kinderpornos weiter skeptisch

    Bei einer Anhörung des Bundestags am Montag sprach sich die Mehrzahl der Experten für das schnelle Löschen von Abbildungen sexuellen Missbrauchs an der Quelle aus. Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), zeigte sich jedoch weiter skeptisch angesichts des von der Regierung vereinbarten Ansatzes "Löschen statt Sperren". "Man sagt der Öffentlichkeit im Grunde etwas Falsches, wenn man sagt, wir löschen das Ganze", meinte der Behördenchef. Das klinge einfach, gestalte sich in der Realität aber komplexer: "Selbst wenn man glaubt, man hat die Seite, ist man noch längst nicht am Ziel."

    Das BKA habe in den vergangenen Monaten "enorme Anstrengungen unternommen", um über Interpol und ausländische Polizeibehörden einschlägige Bilder im Internet löschen zu lassen. "Ich habe versucht, alle Lösungswege durchzudeklinieren", betonte Ziercke. So habe er etwa direkte Gespräche mit dem US-Justizministerium geführt, sei dabei aber "auf Unverständnis" gestoßen. Eine der Ursachen dafür sei, dass mit dem Löschen "FBI-Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Anbieter zu ermitteln, gestört werden könnten".

    Er bringe "keine positiven Nachrichten" mit, verwies Ziercke auf die mittlerweile offiziell veröffentlichten Statistik zu den polizeilichen Löschbemühungen des vergangenen Dreivierteljahres, laut der nach einer Woche durchschnittlich noch 44 Prozent der ins Ausland gemeldeten Fundstellen weiter verfügbar waren. Die Zahlen der Internetwirtschaft, die bei Direktkontakten mit ausländischen Provider eine Erfolgsquote von 98,6 Prozent meldeten, hält der BKA-Chef für nicht nachvollziehbar. Dabei sei nur um 24 Webseiten gegangen, während die Datenbasis beim BKA zwischen Januar und September gut 1400 Webangebote umfasse.

    Ziercke wies Befürchtungen zurück, dass die Polizeibehörde nicht genügend Ressourcen zur Durchsetzung des Löschansatzes einsetze. Jeder eingehende Hinweis auf Kinderpornos "geht sofort raus bei uns". Später räumte er aber ein, dass man die Kooperation mit ausländischen Kollegen noch intensivieren und "mehr Personal hineinstecken" könnte. Über die genaue Zahl der in diesem Bereich tätigen Beamten hatte sich die Behörde bislang bedeckt gehalten.

    In einer heise online vorliegenden Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken heißt es, dass das Referat "Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen" über 23,3 volle Stellen verfüge. Für den neuen "Lösch-Schwerpunkt" würden "6,3 Vollzeitäquivalente" eingesetzt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) war kürzlich von 30 Mitarbeitern in dem Gesamtbereich ausgegangen, was ihr als "sehr wenig" erschienen war.

    Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) beteuerte, dass das Löschen "ein effektiver Ansatz" sei. Die besten Erfahrungen habe man bei einem Direktkontakt mit den Host-Providern gemacht. Aber auch in Ländern wie den USA, bei denen der Hotline-Verbund INHOPE zwischengeschaltet sei, seien 70 Prozent des einschlägigen Materials bereits innerhalb einer Woche entfernt worden. Im September habe man dort sogar 100 Prozent innerhalb von drei bis vier Tagen löschen können. Wichtig sei es dabei, werktäglich nachzubohren, was das BKA unterlasse: "Die dauerhafte ständige Überprüfung bringt uns nach vorne."

    Auch der den Datenschutzverein FoeBuD vertretende Rechtsanwalt Thomas Stadler kritisierte Sperrlisten als "Frühwarnsystem für Pädophile und Verbreiter dieser Inhalte". Er plädierte für den Abschluss einer internationalen völkerrechtliche Vereinbarung. Damit sollte es jeder Unterzeichnerstaat ausländischen Polizeibehörden ausdrücklich gestatten, "formlose Löschungsaufforderungen an Provider zu schicken", damit nicht weiter der "langwierige Dienstweg" beschritten werden müsse. Zugleich müssten Hosting-Provider verpflichtet werden, "unverzüglich den Meldungen nachzukommen".

    "Hartnäckigkeit zahlt sich aus", wusste Friedemann Schindler von jugendschutz.net über Löscherfolge etwa mit rechtsextremen oder jugendgefährdenden Inhalten im Netz zu berichten. Dafür müsse bei ausländischen Providern zunächst etwa mit dem Versand von Beispieldateien eine "Atmosphäre" hergestellt werden, damit diese "überhaupt reagieren". Wichtiger als über Löschen oder Sperren zu diskutieren sei eine "Gesamtstrategie", die auch das sogenannte "Grooming" - die sexuell motivierte Annäherung an Kinder im Internet – erfassen solle.

    Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur machte den Vorschlag, "teilautomatisiert zu prüfen", ob gemeldete Inhalte noch vorhanden seien. In die Datenbasis des BKA müssten ferner noch die Gründe aufgenommen werden, warum welche Materialien nicht gelöscht werden konnten, und wie of nachgehakt wurde. Für eine "sehr schnelle und effiziente Polizeiarbeit" und eine stärkere Täterverfolgung machte sich Lutz Donnerhacke vom Jenaer Provider IKS stark. Die vom BKA geforderte Vorratsdatenspeicherung sei in diesem Fall nicht nötig. (Stefan Krempl) / (vbr)

    Quelle: Heise.de

  14. #14
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    Neue Kritik am BKA-Einsatz fürs Löschen von Kinderpornos

    Vertreter fast aller Bundestagsfraktionen monieren, dass das Bundeskriminalamt (BKA) seinen neuen Schwerpunkt "Löschen statt Sperren" halbherzig vorantreibe, und fordern ein konsequenteres Vorgehen gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Netz. "Die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet hat höchste Priorität", betonte etwa der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt. "Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, weshalb das BKA von über 5000 Beschäftigten gerade mal sechs Stellen für das Löschen von kinderpornographischen Inhalten im Internet besetzt." Einen Grund für die fehlende "umfassende Löschstrategie" vermutet der Liberale in der vom BKA "zuletzt betriebenen Kampagne zur Vorratsdatenspeicherung". Diese sei "offenbar so zeit- und personalintensiv", dass Kernaufgaben hintenanstünden.

    Stein des Anstoßes: Das Bundesinnenministerium hatte vor einer Bundestagsanhörung auf eine Anfrage der Linken erstmals die Personallage beim BKA im Bereich der Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern verdeutlicht. Demnach verfügt das Referat "Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen" über 23,3 volle Stellen. Für das neue "Lösch-Programm" würden "6,3 Vollzeitäquivalente" eingesetzt.

    Zu den Aufgaben der übergeordneten Einheit zählten auch die Beobachtung "von Distributionswegen via Mobiltelefonie und klassischem Postversand" sowie das Vorgehen gegen den eigentlichen Missbrauch unabhängig von deren Darstellung, ergänzten die Linken. Generell machten sich Innenministerium und BKA weiterhin vehement für "die Errichtung einer Sperrinfrastruktur auch in Deutschland" stark. Dabei handle es sich aber um eine Scheindebatte, hieß es im Büro der Abgeordneten Petra Sitte. Es würden nur wenige Missbrauchsfälle bildlich dokumentiert, die überwiegende Mehrheit davon nicht im Web. Die Forderung nach Blockaden von Webseiten beziehe sich so nur auf einen "Promille-Anteil eines sehr großen Problems".

    Für Lars Klingbeil, den netzpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, machen die bekannt gegebenen Zahlen deutlich, "wie wichtig eine konsequente Löschstrategie ist". Notwendig sei eine bessere technische und personelle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden wie auch der Beschwerdestellen und Selbstkontrolleinrichtungen, erklärte der Sozialdemokrat gegenüber heise online. Sein Fazit: "Löschen ist erfolgreich – wenn man es richtig macht." Auch seinem Kollegen bei den Grünen, Konstantin von Notz, erscheinen die sechs Stellen gerade angesichts des Stellenwerts der Kinderpornographiebekämpfung "verschwindend gering". Es müsse bezweifelt werden, ob damit das von Schwarz-Gelb "angeblich verfolgte Konzept 'Löschen vor Sperren' gelingen" könne. Man werde beim BKA abfragen, wie viel Personal für andere Kriminalitätsbereiche eingeplant sei.

    Thomas Jarzombek, der für die CDU/CSU-Fraktion im Unterausschuss Neue Medien sitzt, führte gegenüber heise online dagegen aus, dass alles auch eine Budgetfrage sei. Für einen Aufschrei eigne sich die Ressourcenaufteilung beim BKA nicht. Es sei zunächst wichtig, rasch das von der Polizeibehörde, Selbstkontrolleinrichtungen der Internetwirtschaft und der Landeseinrichtung jugendschutz.net skizzierte "Harmonisierungspapier" zu vereinten Löschanstrengungen zu unterzeichnen und in Kraft zu setzen. Damit werde es auch eine gemeinsame Statistik zu Erfolgen des derzeitigen Koalitionsprinzips geben, sodass die Evaluierung im Frühjahr auf einer guten Datenbasis abgeschlossen werden könne. Dann werde auch im Rahmen einer Gesamtstrategie sehen, welche konkreten Aufgaben dem BKA beim Löschen von Kinderpornos noch zukämen und wie sich die Wirtschaft und die EU finanziell einbrächten. (Stefan Krempl) / (anw)

    Quelle: Heise.de

  15. #15
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    Keine Patentlösung gegen Kinderpornografie

    Wie kann man Kinderpornografie im Internet bekämpfen? Zum einjährigen Bestehen des Bündnisses White IT haben sich am Mittwoch und Donnerstag Fachleute von Polizei, Branchenverbänden und IT-Firmen in Hannover getroffen, um über nachhaltige Maßnahmen gegen die Abbildung von Kindesmissbrauch zu beraten. Von einem "ganzheitlichen Konzept", wie es sich der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann wünscht, ist die Initiative noch weit entfernt. Zum Streit kam es besonders um die Sinnhaftigkeit von Internetsperren als Mittel zur Eindämmung der Kinderpornografie.

    Ulrich Weinbrenner vom Bundesinnenministerium zog ein eher negatives Fazit der seit Frühjahr als Koalitionskompromiss durchgeführten Lösung "Löschen statt Sperren". So seien bisher zirka 1800 Seiten mit kinderpornographischen Inhalten registriert und per Interpol an die Staaten gemeldet worden, in denen die Server standen – über 50 Prozent davon in den USA. Das Ergebnis sei ernüchternd: Durchschnittlich 42 Prozent der Seiten seien eine Woche nach Meldung immer noch online.

    "Das ist ein nicht hinnehmbares Ergebnis", sagte Weinbrenner. Allerdings schwanke die Anzahl der entdeckten Seiten und die Löschquote stark, im Oktober seien nur neun Prozent der gemeldeten Inhalte mehr als eine Woche online geblieben. In den kommenden Monaten will das Bundeskriminalamt (BKA) überprüfen, woran die Löschung von Inhalten scheitert. Auch die Aussetzung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung stößt bei Weinbrenner auf Kritik: "Über 70 Prozent der Fälle sind heute nicht mehr verfolgbar", sagte der Ministerialrat.

    Die Europaabgeordnete Sabine Verheyen (CDU) plädierte dafür, den Druck auf die USA zu erhöhen: "Wenn wir über SWIFT und ACTA sprechen können, müssen wir auch darüber sprechen können." Bei den Beratungen über die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kinderpornografie sei hingegen zu wenig Wert auf Prävention gelegt worden, erklärte Verheyen – sie will mit Hilfe des Kulturausschusses hier nachbessern. Die umstrittene Festlegung des Schutzalters auf 18 Jahre verteidigte Verheyen jedoch ausdrücklich. Nur auf diese Weise sei in Europa ein gemeinsames Konzept durchsetzbar.

    Zudem soll durch die Richtlinie auch der Strafkatalog der Mitgliedsstaaten verändert werden. So sei es in einigen Ländern noch nicht strafbar, Kinderpornografie herunterzuladen wenn sie nicht auf Datenträgern abgespeichert werde. Auch solle das "Cyber-Grooming", also das gezielte Ansprechen von Kindern als Vorbereitung eines Missbrauchs, strafbar sein. Gleichzeitig forderte die Abgeordnete mehr substanzielle Studien zur realen Verbreitung und Auswirkungen von Kinderpornografie, da viele Auskünfte der EU-Kommission bisher zu vage seien. Doch dazu wird es wohl nicht kommen: bereits im kommenden Jahr soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden -- jedoch wurden bisher nur einzelne, eng begrenzte Forschungsvorhaben in Gang gesetzt.

    Wie verschieden die Untersuchungen zum Thema Kinderpornografie bewertet werden, zeigte die Diskussion in Hannover. Während das kriminalwissenschaftliche Institut der Universität Hannover in einer systematischen Auswertung von Justizakten der Staatsanwaltschaft Hannover nur in 10 von 81 Fällen einen kommerziellen Hintergrund festgestellt hatte, glaubt Marco Herb, stellvertretender Referatsleiter im Bundeskriminalamt an eine große Bedeutung des Geschäfts mit Kindesmissbrauch: "Wir gehen nach wie vor davon aus, dass es einen Milliarden-Markt gibt". Für das BKA habe aber nicht das Sperren, sondern das Identifizieren der Opfer oberste Priorität. Nur so könne fortgesetzter Missbrauch verhindert werden. Netzsperren seien dennoch sinnvoll: "Die freie Verfügbarkeit der Inhalte ist eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung". So kämen viele Täter im Web zum ersten Mal mit Kinderpornografie in Berührung.

    In der internationalen Zusammenarbeit sieht Herb weiterhin Probleme. Die positiven Erfolgsstatistiken des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), das kürzlich eine hundertprozentige Löschquote festgestellt hat, seien aus Sicht des BKA nicht nachvollziehbar. Dem widersprach Frank Ackermann, der die Internetbeschwerdestelle des Branchenverbandes eco leitet: "Wir sind auf einem richtigen Weg". Zwar habe die Internet-Beschwerdestelle im vergangenen Jahr ebenfalls eine unbefriedigende Zusammenarbeit mit anderen Hotlines im INHOPE-Verbund festgestellt: So waren bei einer Erhebnung im Sommer 2009 von 121 ins Ausland gemeldeten Seiten nach zwei Wochen noch 60 Prozent online geblieben.

    Dieses Ergebnis habe INHOPE aber zum Anlass genommen, die eigenen Verfahren zu überarbeiten. Wenn eine Hotline von der EU gefördert wird, muss sie nun innerhalb von zwei Tagen auf Kinderpornografie-Meldungen reagieren und die Löschung veranlassen. Auch Verbesserung der Verfahren der Cybertipline, die als Ansprechpartner in den USA fungiert, habe zu einer erhöhten Erfolgsquote geführt. Im vergangenen Jahr seien 83,6 Prozent der gemeldeten Inhalte innerhalb von einer Woche, weitere 10,9 Prozent innerhalb von zwei Wochen gelöscht worden. Besonders lobte Ackermann seine Kooperationspartner in Russland: "Dort werden einschlägige Seiten in Tagesfrist gelöscht". (Torsten Kleinz) / (hob)

    Quelle: Heise.de

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