Dass Werbeversender, die rechtlich auf der sicheren Seite sein wollen, unbedingt die Zustimmung der Empfänger einholen sollten, hat sich herumgesprochen. Genauso wichtig ist aber auch die laufende Überprüfung der Adressen, damit Aussendungen nicht ins Leere gehen oder gar fremde Personen belästigen, schreibt das iX-Magazin in seiner Mai-Ausgabe. Und schon vor der ersten Nutzung von Adressen lässt sich feststellen, ob beim Erstellen der Datensammlung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Ein riskanter "Probeversand" zum Prüfen der Adressdatenbank ist also verzichtbar.
E-Mails haben sich als effektives und günstiges Instrument für das Direktmarketing etabliert. Kosten- und Zeitersparnis gegenüber klassischer Post sind groß. Leider ist das Rechtsbewusstsein hinsichtlich der Nutzung von E-Mail-Adressen nur unzureichend ausgeprägt. Laut einer Studie der artegic AG holt die Hälfte der Unternehmen die Zustimmung zum E-Mail-Versand nicht auf korrekte Weise ein oder weiß gar nicht, wie es um die Rechtslage beim werblichen E-Mail-Versand bestellt ist. Und mehr als die Hälfte der Versender wertet die Versandergebnisse nicht aus.
Besonders Fehlerbenachrichtigungen (Bounces) wegen nicht zustellbarer Mails gehören jedoch nicht in den Papierkorb, sondern sollten analysiert werden. Von Anwendern aufgegebene Mailadressen könnte eine Firma oder ein Mail-Provider nach einer gewissen Zeit womöglich anderen Benutzern zuteilen. Nicht erreichbare Adressen sollte der Versender daher so bald wie möglich aus der Datenbank entfernen.
Wer Werbemails nicht selbst verschicken will oder kann, findet über den Internetverband eco zertifizierte Dienstleister, die dessen Anforderungen an ein seriöses E-Mail-Marketing genügen. Mehr zum Thema findet sich in der aktuellen iX-Ausgabe 5/2010 im Zeitschriftenhandel oder per Online-Bestellung (innerhalb Deutschlands versandkostenfrei). (un)
Quelle: Heise.de