Von Jennifer Kampmann
Wenn es gut gelaufen wäre, dann hätte Natanja S. nun ein neuwertiges weißes iPhone. Ist es aber nicht. Das Geld ist weg, das Handy hat sie nie bekommen - ein klarer Fall von Betrug. Wie können sich Ebay-Kunden davor schützen?
"Ich habe mich so auf mein iPhone gefreut", sagt Natanja S. Bei dem Onlinemarktplatz Ebay hatte sie es gefunden und für 475,- Euro den Zuschlag bekommen. Die Freude darüber verging schnell. Denn nachdem sie das Geld an den Verkäufer überwiesen hatte, kam kein iPhone - auch nicht, als sie beim Anbieter nachhakte. Nach einer Weile wollte sie ihr Geld zurück, doch darauf wartet sie auch nach sechs Wochen noch vergeblich.
"Ich habe bisher keine schlechten Erfahrungen mit dem Onlinekauf gemacht und der Verkäufer hatte zu 100 Prozent gute Bewertungen," sagt sie. "Da habe ich mich einfach drauf verlassen." Doch es stellte sich heraus, dass die Anschrift des Anbieters falsch war, denn die Straße existiert gar nicht. Außerdem waren Anbieter und Kontoinhaber nicht identisch. Sie sah sogar, dass derselbe Verkäufer dasselbe Handy mit derselben Artikelbeschreibung offenbar wieder bei Ebay anbot.
Was tun, wenn die Ware nicht kommt?
"Klingt nach Betrug", sagt Thomas Bradler, Experte für Internetbetrug bei der Verbraucherzentrale NRW. "Viele Leute verkaufen ihre Artikel mehrmals. Und: Sie nutzen die guten Bewertungen aus." Eine gängige Masche sei, ein bis fünf Geschäfte gut abzuschließen, sich auch gegenseitig Sachen zu verkaufen, um dann gute Bewertungen und somit Vertrauenswürdigkeit vorweisen zu können. Damit Natanja S. wieder an ihr Geld kommt, empfiehlt Bradler, vom Vertrag zurückzutreten, das Geld zurückzufordern und einen Mahnbescheid zuzustellen. Wird diesem innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht widersprochen, habe sie Anspruch auf ihr Geld. Sie könne dann ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten. Dafür müsse ihr allerdings die Adresse des Verkäufers bekannt sein und dieser müsse zahlungsfähig sein. Zudem sollte sie strafrechtlich vorgehen und Anzeige erstatten, denn sie wurde offenbar betrogen, ergänzt Bradler.
LKA: Mehr schwarze Schafe
"Genau richtig!", sagt Frank Scheulen vom Landeskriminalamt NRW. "Wir haben eine hohe Aufklärungsrate bei solchen Internet-Betrügereien." Laut Kriminalstatistik für NRW wurden der Polizei im vergangenen Jahr 33.248 Straftaten im Bereich Waren- und Warenkreditbetrug gemeldet, bei denen unter anderem Online-Geschäfte über Versteigerungs-Plattformen abgewickelt wurden. Im Vergleich zu 2008 haben sich derartige Taten mehr als verdoppelt. Dabei müsse man allerdings beachten, dass es auch immer mehr Menschen gebe, die das Internet nutzen, so Scheulen. "Es gibt also auch mehr schwarze Schafe."
Vorsicht ist geboten
"Hätte ich mal genauer den Verkäufer angeguckt!", ärgert sich Natanja S. im Nachhinein, denn dieser hatte weniger als zehn Bewertungen. "Gerade dann sollte man vorsichtig sein", sagt Verbraucherschützer Bradler. Das bekräftigt man bei Ebay und rät dazu, als Käufer die Online-Zahlungsmethode PayPal zu wählen. "Gerade, wenn es um viel Geld geht, ist das der sichere Weg", sagt ein Sprecher. PayPal ist quasi eine Zwischenstelle und kann die Geldüberweisungen überwachen. Zudem gewährleiste das System den sogenannten Käuferschutz, wenn ein Verkäufer den Artikel nicht oder erheblich von der Artikelbeschreibung abweichend liefert. In diesem Fall verspricht Ebay, dem Käufer den Kaufpreis inklusive Versandkosten in unbegrenzter Höhe zu erstatten. Dabei müssen allerdings bestimmte Fristen eingehalten werden. Da Natanja S. konventionell überwiesen hat, greift der Käuferschutz bei ihr nicht.
Generell empfiehlt Ebay bei Problemen mit dem Online-Kauf, zunächst den Verkäufer zu kontaktieren - und das am besten über das Ebay-System. "Wenn Unstimmigkeiten online geklärt werden, können wir das später besser nachvollziehen", rät ein Sprecher. Laut Geschäftsbedingungen kann Ebay Mitglieder zum Beispiel sperren. Soll der Kauf über PayPal abgewickelt werden, dann sollte der Geschädigte nicht vergessen, einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen.
Am besten bar auf die Hand
"Ein gewisses Risiko beim Onlinekauf besteht immer", betont Bradler von der Verbraucherzentrale. Sein Tipp bei größeren Beträgen: "Selbst abholen und bar bezahlen! Das lässt sich aushandeln und so ist man auf der sicheren Seite."
Natanja S. steht dem Internetkauf mittlerweile misstrauisch gegenüber. Ein Angebot fand sie besonders dreist: "Da wurden "iPhone-Kartons" im Bild gezeigt, darunter stand der kleine Hinweis, dass die Kartons leer sind." Es habe dort sogar schon Gebote gegeben. "Man steigert dann vielleicht leichtfertig mit", sagt sie. Der Verkäufer ihres iPhones ist mittlerweile bei Ebay gesperrt. Auf Nachfrage von WDR.de will Ebay ihr nun "aus Kulanzgründen", wie es heißt, den vollen Betrag erstatten. Sie seien grundsätzlich daran interessiert, derartige Vorfälle auszugleichen, so Ebay. Außerdem wolle man Natanja S. weiterhin als Kundin behalten.
Quelle: WDR.de