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Thema: Big Brother in Niedersachsen: Kritik an Videoüberwachung

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    Big Brother in Niedersachsen: Kritik an Videoüberwachung

    Es hat einen Hauch von George Orwells berühmten "Big Brother"-Roman "1984": 99 Prozent der Überwachungskameras in Niedersachsen verstoßen gegen die Datenschutzbestimmungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Landesdatenschutzbeauftragten (LfD). Joachim Wahlbrink hatte von Dezember 2008 bis März 2010 insgesamt 3345 Kameras von Ministerien, Kommunen, Städten, Justiz und Polizei überprüft. Nur 23 untersuchte Kameras wiesen dabei keine Mängel auf. 71 Kameras, 45 Attrappen und 121 Aufzeichnungsgeräte müssen infolge der Untersuchung abgebaut werden.

    "Das Ergebnis ist überraschend und niederschmetternd", sagte Wahlbrink. Bisweilen ermöglichten die Kameras Blicke in Arztpraxen, Krankenhäuser, Wohnungen und Schwimmbad-Umkleiden. Auch könnten Kameras direkt in Wohnungen filmen, was "schlichtweg grundgesetzwidrig" ist. Seit 2001 habe sich der Kamerabestand "besorgniserregend" erhöht – alleine bei den Kommunen sei die Zahl um 822 Prozent von 54 auf 498 gestiegen. "Dabei gibt es bereits wissenschaftliche Untersuchungen, wonach Kameras im Sicherheitsbereich so gut wie nichts bringen", sagte er.

    Auch die Landtagsfraktionen von Grünen und Linken sind gegen den aus ihrer Sicht "gesetzeswidrigen" Einsatz der Kameras. Kritik hagelte es auch von der Gewerkschaft der Polizei (GDP) Niedersachsen und der FDP. Die Untersuchungsergebnisse seien "insbesondere ein schwaches Bild" für Innenminister Uwe Schünemann (CDU), sagte GdP-Chef Bernhard Witthaut. Die FDP will sich jetzt im Innenausschuss des Landtages über die untersuchten Fälle informieren lassen.

    Grundsätzlich sieht Wahlbrink das Problem nicht nur auf Niedersachsen begrenzt. "Es ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, wie mit den Datenschutzbestimmungen umgegangen wird." Die Untersuchung habe ergeben, dass die geltenden Regelungen "landesweit ignoriert werden". Besorgnis erregend seien auch die Reaktionen vieler Behörden auf die Kritik der Datenschützer. "Die Ignoranz hat mich sehr gewundert und belegt, dass es gar kein Unrechtsbewusstsein gibt", betonte Wahlbrink. Die hohe Anzahl der Verstöße lege zudem den Verdacht nahe, dass die geltenden Vorschriften gar nicht bekannt sind. Da der Datenschützer keine Weisungsbefugnis hat, ist er auf die Kooperation der Verantwortlichen angewiesen. "Hier liegt noch ein langer Weg vor uns."

    Der Aufwand für die in diesem Umfang erstmalige Studie war groß – 16 Ordner füllte die Untersuchung am Ende. Hauptkritik der Datenschützer sind fehlende Kennzeichnungen der Kameras, die Speicherdauer der Daten (in Einzelfällen bis zu sechs Monate), die Zoom- und Schwenkmöglichkeiten sowie die bisweilen unkontrollierten Zugriffmöglichkeiten von Firmen und Behörden auf Polizeikameras.

    Aus der Sicht der Polizei Hannover ist die Kritik Wahlbrinks unangemessen. "Seine Argumentation ist wirklichkeitsfremd", sagte Polizeisprecher Stefan Wittke. Zudem gebe es in Niedersachsen gar keine Kennzeichnungspflicht für Kameras. "Im Internet kann jeder Interessierte sehen, wo es bei uns Kameras gibt", sagte Wittke. Kennzeichnungen auf den Straßen und Plätzen seien in der Praxis nicht durchführbar, da die Kameras "riesengroße Bereiche" abdecken.

    Dagegen zeigten sich etwa das Innenministerium und das Justizministerium auf Anfrage von dpa durchaus kompromissbereit. "Nach der Kritik haben wir in der vergangenen Woche einen Erlass an alle Justizvollzugsanstalten erteilt, der eine unbeobachtete Nutzung der Toilette in kameraüberwachten Zellen ermöglicht", sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Wahlbrink hatte kritisiert, dass es in vielen Zellen keinen Raum gebe, in dem der Inhaftierte unbeobachtet ist. Auch das Innenministerium hat nach eigenen Angaben direkt nach Bekanntwerden alle Mängel beseitigt. (Marco Hadem, dpa) / (jk)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    Datenschützer kritisiert Videoüberwachung an niedersächsischen Schulen

    Der niedersächsische Landesdatenschützer Joachim Wahlbrink moniert die Videoüberwachung an Schulen des Landes. Bei Kontrollen im vergangenen Jahr an 30 Schulen mit 100 Kameras seien diverse Datenschutzmängel festgestellt worden, etwa fehlende Vorabkontrollen und Verfahrensbeschreibungen, zu lange Speicherfristen sowie nicht beachtete Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte, heißt es in einer Mitteilung.

    29 Kameras, darunter 14 Attrappen, mussten ersatzlos abgebaut oder die Beobachtungs- beziehungsweise Aufzeichnungszeiten eingeschränkt werden. Außer den Vorabkontrollen und Verfahrensbeschreibungen seien die Beteiligung von Personalräten, Schulkonferenzen, Eltern- und Schülervertretungen nachzuholen. In einem Fall waren zwar keine Kameras, aber Hinweisschilder aufgehängt worden. Auch sie seien entfernt worden.

    Nach Ansicht von Datenschützern wie Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein liegt eine "Beeinträchtigung des Gemeinwohls" durch Videoüberwachung schon dann vor, wenn die Menschen die begründete Befürchtung haben, sie würden gefilmt. Dabei sei es unerheblich ob die aufgenommenen Bilder aufgezeichnet und ausgewertet werden oder ob sie nur durchlaufen, ob nur eine Kamera-Attrappe existiert oder die Videoüberwachung nur behauptet wird.

    Damit sich die Situation an den niedersächsischen Schulen bessert, hat Wahlbrink eine Orientierungshilfe zum Download bereit gestellt. Sie soll Kommunalverwaltungen und Schulen über die grundsätzlichen Anwendungsfälle, die Rechte und Pflichten der beteiligten Organisationen und die wesentlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen informieren.

    Gegen die derzeit in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover übliche Praxis der polizeilichen Videoüberwachung ohne Kennzeichnung hat ein Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung geklagt (PDF-Datei). In dem Fall, der in diesem Monat vor dem Verwaltungsgericht Hannover verhandelt werden soll, verlangt der Kläger, dass die Videokameras entweder abgebaut oder mit Hinweisschildern gekennzeichnet werden. In einem Fernsehbericht des NDR erläutert der Kläger, dass viele der über 84 Kameras noch nicht einmal als solche zu erkennen seien. Bisher wird nicht vor Ort auf die Kameras hingewiesen, seit knapp einem Jahr wohl aber auf einer speziellen Website. Die Polizei in Hannover sieht das als ausreichend an. (anw)

    Quelle: Heise.de

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