Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/0. Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit.

Das Berliner Urteil hatte dem Betreiber unter anderem untersagt, auf seiner Website ein Schreiben eines Anwalts zu zitieren. In dem Schreiben hatte der Anwalt auf Nachfrage untersagt, dass ein Foto von ihm in der Online-Zeitung erscheint. Außerdem hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht, falls das Foto dennoch erscheint.

Die Landrichter sahen mit der Veröffentlichung dieses Schreibens das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Berliner Medienanwalts beeinträchtigt. Dem widersprachen die Karlsruher Verfassungsrichter vehement. Aus ihrer Sicht hat das Berliner Landgericht falsche Schwerpunkte gesetzt bei seiner Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Anwalts und der Meinungsfreiheit des Betreibers. Auf Grundlage des Beschlusses des höchsten deutschen Gerichts müssen sich die Berliner Richter nun nochmals mit dem Fall befassen. (hob)

Quelle: Heise.de