Rückschlag für US-Massenklage gegen BitTorrent-Nutzer
Eine US-Bundesrichterin im Bezirk Columbia, zu dem auch die Hauptstadt Washington gehört, hat Pauschalanschuldigungen gegen mehrere tausend BitTorrent-Nutzer wegen illegaler Film-Downloads nicht gelten lassen. Sie verlangt in einer Anordnung (PDF-Datei), die das Online-Forum Slyck veröffentlicht hat, bis zum 6. Dezember eine nach Namen und Ort aufgeteilte Liste der Rechtsverletzer. Richterin Rosemary Collyer will nur Klagen anerkennen, die sich gegen Beschuldigte in dem ihr unterstehenden Rechtsbezirk richten. Unter den zunächst 4577 Verdächtigen, gegen die Rechteinhaber Klage gegen Unbekannt einreichten, waren Nutzer aus den gesamten USA. Wenn alle Beschuldigten aussortiert worden sind, deren Name noch nicht zu ermitteln war beziehungsweise die aus anderen Gerichtsbezirken stammen, dürfte eine deutlich geringere Zahl übrig bleiben.
Die Boll Kino Beteiligungsgesellschaft des deutschen Produzenten Uwe Boll hatte das Gericht wegen rechtswidriger Verbreitung von Filmen wie Far Cry angerufen. Er wird dabei von der "US Copyright Group" (USCG) unterstützt, einem Team von Anwälten rund um die Washingtoner Kanzlei Dunlap, Grubb & Weaver, das sich auf die Durchsetzung von Urheberrechten spezialisiert hat. Schon im Frühjahr hatte die USCG angekündigt, rund 20.000 BitTorrent-Nutzer im Namen unabhängiger Filmstudios wegen angeblicher Copyright-Verletzungen verklagt zu haben. Auch die Macher des mit sechs Oscars prämierten Kriegsfilms The Hurt Locker sollen mit ihrer Hilfe gegen 5000 BitTorrent-Nutzer vorgegangen sein.
Einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, der Rechteinhabern hierzulande die Herausgabe von Nutzerdaten hinter IP-Adressen durch Provider ermöglicht, gibt es in den USA nicht. Die USCG und ihre Mitstreiter müssen daher zunächst gegen Unbekannt klagen und vor Gericht die Titel zur Identifizierung der Beschuldigten erwirken. Große US-Provider wie Time Warner Cable monieren aber seit Längerem, dass sie nicht tausenden Anfragen auf einmal nachkommen könnten. Der hauptsächlich betroffene Kabelanbieter konnte erreichen, dass er pro Monat aufgrund Copyright-Verstößen nicht mehr als 28 IP-Adressen den Bestandsdaten seiner Kunden zuordnen muss.
Boll und die USCG wollten deswegen die ursprüngliche, am 18. November abgelaufene Gerichtfrist zur namentlichen Benennung der Beschuldigten um fünf Jahre verlängern lassen. Dieses Begehr hat Collyer aber zurückgewiesen. Für unbekannt Beklagte, die Time Warner Cable noch nicht identifiziert hat, hat die Richterin den Klägern nur eine recht kurze Frist eingeräumt: Über diese Gruppe wünscht sie bis zum 18. Februar 2011 einen genauen Bericht. Die IP-Adressen von Beschuldigten, deren Identitäten bis dahin nicht zu ermitteln waren, will Collyer von der Klageliste streichen lassen. (Stefan Krempl) / (anw)
Quelle: Heise.de