Interesiert doch niemanden ^^
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat einer Videoüberwachung von Klassenzimmern, Eingangsbereichen und Pausenhöfen von Ausbildungsstätten in seinem Jahresbericht 2009 (PDF-Datei) eine klare Absage erteilt. "Big Brother" dürfe durch Kameraaufzeichnungen nicht auch noch in die Schulen einkehren, erklärte der Datenschützer im Rahmen der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts für das vergangene Jahr in Berlin am heutigen Mittwoch. Der Unterricht solle neben Rechnen und Schreiben auch Demokratie, Achtung der Menschenwürde und Freiheit lehren. Eine pauschale Videoüberwachung weiter Teile von Schulen sei mit diesen Prinzipien unvereinbar. Angesichts des "erheblichen Eingriffs in die Grundrechte der Betroffenen" sollte laut Dix in diesen Bereichen grundsätzlich vom Anbringen elektronischer Augen abgesehen werden.
Der oberste Hüter der Privatsphäre der Hauptstädter bricht in seinem über 230-seitigen Report auch eine Lanze für mehr Datenschutz für Kranke. So müssten vor allem bessere Zugriffsregelungen auf Krankenhausinformationssysteme eingeführt werden. In manchen Hospitälern könne derzeit jeder Angestellte Einblick in alle Daten früherer und aktueller Patienten nehmen, obwohl dies zur medizinischen Behandlung nicht erforderlich sei. In der Verantwortung zum Gegensteuern sieht Dix nicht nur die Krankenhäuser, sondern auch die Software-Hersteller. Deren Produkte müssten so konzipiert werden, dass sie die notwendigen Zugriffsrechte einräumten. Zugleich hätten sie sicherzustellen, "dass der Schutz der Patientendaten gewährleistet ist".
Generell hat der Datenschutz nach Ansicht von Dix im Jahr 2009 "erheblich an Bedeutung gewonnen". Er erinnerte in diesem Zusammenhang an das Rekord-Bußgeld in Millionenhöhe gegen die Deutsche Bahn, nachdem "das ganze Ausmaß der massiven unzulässigen Überwachung von Beschäftigten und Außenstehenden" bei dem Konzern bekannt geworden sei. Als wichtigeres Signal als die Zahlung der Summe wertete Dix die Ansage, dass der neue Unternehmensvorstand den Datenschutz "zu einer seiner obersten Prioritäten erklärt" habe. Wenn die Bahn als einer der größten Arbeitgeber hierzulande damit positive Maßstäbe setze, könne künftig keine Firmenleitung mehr den Datenschutz unterschätzen.
"Auslegungsprobleme" bereiten Dix zufolge die jüngsten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Diese brächten zwar zahlreiche gute Ansätze etwa im Hinblick auf neue Auskunftsrechte gegenüber der Schufa sowie anderen Anbietern von Scoring zur Bonitätsprüfung. Verbraucher sollten laut dem Datenschützer die Möglichkeit nutzen, sich kostenlos einmal pro Jahr über die zu ihnen gespeicherten Daten bei Auskunfteien zu informieren. Vorlagen dazu halten Bundesdatenschutzbeauftragte bereit. Die erfolgten Novellierungen sind für Dix aber "angesichts des umfassenden Modernisierungsbedarfs nur Stückwerk". Die umfassende Neuordnung des Datenschutzrechts sei eine Aufgabe, der sich der Gesetzgeber jetzt stellen müsse. Der Beschäftigtendatenschutz sollte dabei in einem eigenen Gesetz verankert und "nicht länger im Bundesdatenschutzgesetz versteckt werden".
Zugleich kritisierte Dix Äußerungen von führenden Vertretern der US-Internetwirtschaft wie von Google-Chef Eric Schmidt, wonach man "gar nicht erst tun" sollte, was niemand erfahren dürfe. Wenn es nach dem Suchmaschinenkonzern und anderen Datensammlern gehe, gibt der Datenschützer zu bedenken, "sollte kein Mensch mehr irgendwelche Geheimnisse vor irgendwem haben". Datenschutz schütze aber keine Daten, "sondern das Grundrecht jedes einzelnen Menschen auf Verhaltensfreiheit".
Bei technischen Entwicklungen warnt Dix nicht nur vor sozialen Netzwerken, wo er zur Verwendung von Pseudonymen und zur Datensparsamkeit rät, sondern auch vor "intelligenten Stromnetzen". Sogenannte Smart Grids könnten zwar den Stromverbrauch senken und zum Klimaschutz beitragen, heißt es in dem Bericht. Damit ließen sich aber auch detaillierte Nutzerprofile erstellen und eine "lückenlose Dauerüberwachung von Menschen in ihren eigenen vier Wänden" durchführen. Als problematisch bezeichnet wird auch die Verlagerung von Datenverarbeitung in "die Cloud", wenn dadurch Verantwortungen verlagert und nationales Datenschutzrecht umgangen würden. Eine "rechtmäßige Auftragsdatenverarbeitung" sei nur möglich, wenn Mindestfestlegungen zum Datenschutz getroffen werden könnten und eine regelmäßige Kontrolle machbar sei.
Auch im Bereich öffentliche Sicherheit hatten Dix und seine Mitarbeiter 2009 viel zu tun. So betont der Datenschützer etwa, dass es in Berlin keine Rechtsgrundlage für das automatisierte Scanning von Kfz-Kennzeichen zur Gefahrenabwehr gebe. Bestrebungen der Polizei zum Einsatz verdeckter Kameras durch entsprechende technische Mittel erteilte er eine Absage. Unzulässig sei es auch, dass "Polizeibeamte in Zivil bei Demonstrationen Videoaufzeichnungen machen". Sie würden dabei heimlich agieren, was das Versammlungsgesetz und die Rechtsprechung untersagten. Insgesamt stieg die Anzahl der Bürgereingaben 2009 von 1458 auf 1577 im Vergleich zum Vorjahr. 328 davon richteten sich gegen Behörden, 583 gegen Private. (Stefan Krempl) / (jk)
Quelle: Heise.de
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