Politiker von Grünen und FDP sehen in der Bestätigung des Entwurfs für die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) durch die Länderchefs Gefahren für die Internetfreiheit. Der "Super-Gau", auch Zugangsanbieter zu Alterskennzeichnung und Jugendschutzprogrammen anzuhalten, sei zwar verhindert worden, meinen der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, und seine medienpolitische Kollegin Tabea Rößner. Dennoch gingen auch die jetzt vorgesehenen Regelungen "an der Realität des Netzes vorbei" und könnten die Existenz von kleinen Webseiten, Blogs sowie Web-2.0-Angeboten bedrohen. Die vorgeschlagene Selbsteinstufung entsprechender Inhalte nach Altersklassen können nach Ansichten der Oppositionspolitiker nur große Anbieter leisten.

Die Kritik von Liberalen geht in die gleiche Richtung. "Diese Klassifizierung überfordert viele Anbieter", sagte Florian Rentsch, FDP-Fraktionsvorsitzender in Hessen, der Financial Times Deutschland. Der Staatsvertrag gaukle Schutz nur vor. Die hessischen Freidemokraten hatten gemeinsam mit Parteikollegen in Niedersachsen und Bayern vergeblich versucht, die Bestätigung des Vertragsentwurfs auf der Ministerpräsidentenkonferenz noch aufzuhalten.

"Jugendmedienschutz darf nicht als Vorwand für massive staatliche Eingriffe und eine ausufernde Kontrolle der Medien genutzt werden", gab auch Malte Spitz aus dem Bundesvorstand der Grünen zu bedenken. Die Pläne der Länder führten "in eine Sackgasse". Der Schutz von Jugendlichen könne mit Maßnahmen wie "der einfachen Übertragung von Sendezeiten auf das Internet nicht funktionieren". Auch der Ruf nach verpflichtenden Filterprogrammen widerspreche dem Verständnis vom "selbstbestimmten Surfen". Filter und Vorkontrolle auf technischer Ebene führen laut Spitz "unweigerlich zum Aufbau umfangreicher Sperr- und Kontrollstrukturen und gefährden die Netzneutralität". Deshalb müsse Jugendschutz im Internet künftig anders geregelt werden als etwa im Rundfunk, um Definitionsproblemen zu entgegnen.

Tobias Huch, Geschäftsführer der Erotikfirma Huch Medien, hält das Vorhaben trotz erfolgter Entschärfungen für möglicherweise verfassungswidrig. Es solle ein "Verbot einfacher Pornographie" eingeführt werden, obwohl von dieser laut einer eigens in Auftrag gegebenen Studie keine Gefährdung für Jugendliche ausgehe. "Die Erotikbranche lehnt den Vertrag ab", erklärte Huch gegenüber heise online. Damit würden auch neue Rechtsunsicherheiten geschaffen. So hätten Gerichte bislang klargestellt, dass für den Zutritt für Porno-Seiten im Netz zwar eine sichere Identifizierung und Altersprüfung von Nutzern nötig sei, nicht aber eine darüber hinausgehende Authentifizierung mit technischen Geräten wie "Dongles". Darauf zielten aber die Vorgaben der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Länder, denen die JMStV-Änderung Rechnung tragen würde.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) erhofft sich derweil von der Neufassung eine "Vereinheitlichung des Jugendmedienschutzes bei Computerspielen". Während die Einrichtung im Zusammenwirken mit den obersten Landesjugendbehörden der Länder bislang formal nur für Spiele auf Datenträger zuständig sei, eröffne die Novellierung ihr die Möglichkeit, "in Zukunft auf Wunsch des Anbieters auch im Onlinebereich Alterskennzeichen zu vergeben". Dafür werde es notwendig, sowohl unter dem Ländervertrag als auch unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes zu arbeiten, um weiterhin eine "klare und einheitliche" Kennzeichnung zu gewährleisten, erklärte USK-Geschäftsführer Felix Falk. Die USK werde "kurzfristig ein Verfahren anbieten", das Anbietern über Mediengrenzen hinweg eine Alterseinstufung möglich mache.

Quelle: Heise.de