USK entwickelt Jugendschutz für Online-Spiele
Für Computerspiele im Internet will die Spielebranche künftig einen wirksamen Jugendschutz installieren. Ab dem 1. Januar soll es für Spiele, die über das Internet gespielt werden, erstmals ein transparentes Altersverifizierungssystem geben. Für die Einstufung der Spiele wird die freiwillige Selbstkontrolle (USK) der Branche ein modulares Angebot bereitstellen, das neben einem Fragenkatalog auch eine Beratung sowie einen Verhaltenskodex für Anbieter von Computerspielen umfasst, erläuterte USK-Geschäftsführer Felix Falk am Mittwoch in Berlin.
Langfristiges Ziel sei es, über das neue Verfahren einen übergreifenden Jugendschutz sowohl für Online-Spiele als auch Titel auf Datenträgern zu etablieren. "Wir zielen auf ein einheitliches System", so Falk. Wenn Jugendschutz effektiv sein soll, müsse er auch einfach und transparent sein. Bislang gelten für Spiele verschiedene Auflagen, je nachdem, ob sie auf Datenträgern wie DVDs vertrieben werden oder ausschließlich im Internet oder auf mobilen Plattformen gespielt werden.
Die Branche sorgt über die USK bereits für die Alterskennzeichnung von traditionellen Computerspielen. Mit der Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV), die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll, werden aber künftig auch für Online-Spiele jugendschutzrelevante Angaben wie eine Altersfreigabe verbindlich.
Bislang berät zu jedem Spieletitel ein Gremium, dem Vertreter der Branche und staatlicher Prüfstellen angehören. Über dieses Verfahren würden derzeit jährlich rund 3000 Spiele geprüft, sagte Martin Lorbeer, Sprecher des Spiele-Publishers Electronic Arts. Mit der Novellierung des JMStV erwartet die Branche jedoch einen deutlich wachsenden Bedarf, dem dieses Verfahren nicht mehr gerecht werden könnte.
Die Klassifizierung von Onlinespielen soll deshalb über einen ausführlichen Kriterienkatalog erfolgen, die die Spieleanbieter auch selbst ausfüllen können. Die USK habe dabei die Aufgabe, die Verlässlichkeit der Einstufung, die gemeinsam mit Vertretern der Landesjugendbehörden und Jugendschutzsachverständigen erarbeitet wurde, unter Beweis zu stellen, sagte Falk. Inzwischen sei eine Übereinstimmung von 91,89 Prozent erreicht. In Zweifelsfällen solle dann das Gremium entscheiden. (dpa) / (vbr)
Quelle: Heise.de