Der Leipziger Sexualwissenschaftler Kurt Starke hält die schädliche Wirkung von Pornographie auf Jugendliche für nicht belegt. In einer von dem Erotikanbieter Huch Medien eingeholten Expertise, die heise online vorliegt, schreibt Starke, dass "eine schädliche Wirkung von Pornografie per se auf Jugendliche nicht belegt werden" könne. Den von Jugendmedienschützern ins Feld geführten möglichen "negativen Einfluss von Pornographie" nennt Starke eine "beliebte Fiktion ohne wissenschaftliche Substanz". Ein Verbot von einfacher Pornographie für Jugendliche, wie es der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV, PDF-Datei) vorsieht, lehnt der Forscher daher ab.

Der Wissenschaftler hat dazu gut ein Dutzend Studien zum Thema gesichtet und eigene Untersuchungen hinzugezogen. Sein Fazit ist eine Ohrfeige für den deutschen Jugendmedienschutz: Verbote helfen Jugendlichen nicht nur nicht, sie schaden ihnen sogar, meint Starke. Nicht der Konsum einfacher Pornographie, sondern erst das Verbot und die damit einhergehende soziale Ächtung könne Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Ein Verbot könne den Konsum nicht verhindern, sondern sorge letztlich nur für Schuldgefühle bei Jugendlichen. Das Strafgesetzbuch kriminalisiere schon Nacktbilder, die Jugendliche von sich selbst ins Netz stellen.

Erotikanbieter Huch sieht sich durch das Gutachten in seiner Forderung nach einer Abschaffung des Verbots einfacher Pornographie im Strafrecht und im JMStV bestätigt. Er habe das Gutachten bereits an die Ministerpräsidenten der Länder und die Länderparlamente gesandt, sagte Geschäftsführer Tobias Huch. Auch wenn Jugendliche und Erwachsene vor ungewollter Konfrontation mit Pornographie zu schützen seien, für gesetzliche Pauschalverbote fehle jede Rechtfertigung.

In der kommenden Woche beraten die Ministerpräsidenten der Länder die Neufassung des JMStV und könnten sich dabei für eine weitere Verschärfung des Pornographieverbotes aussprechen. Künftig sollen auch Darstellungen verboten sein, "die in sonstiger Weise pornographisch sind". Das geht Huch eindeutig zu weit. Im Falle eines Falles will er gegen die beteiligten Behörden wegen einer Amtspflichtsverletzung vorgehen. Ob die Studie den Gesetzgeber verpflichtet, die Schädlichkeit von Pornographie künftig anders zu bewerten, wie Huch behauptet, ist unter Juristen allerdings umstritten. Aktuell macht der Gesetzgeber von seinem Vorrecht Gebrauch, bei wissenschaftlich unsicherer Datenlage selbst zu entscheiden, wie das Gefährdungspotential einzuschätzen ist.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kämpft unterdessen an einer anderen Front. In einer Mitteilung wehrte sich die KJM gestern gegen die aus ihrer Sicht völlig ungerechtfertigten Vorwurf, dass mit dem neuen JMStV eine Zensur stattfinde. Von verschiedenen "falschen Sachverhaltsdarstellungen" ist in der Mitteilung die Rede. Unter anderem gebe es weder im bisherigen, noch im aktuellen Novellierungs-Entwurf "eine neue Sperrverpflichtung für Zugangsvermittler". Sperrungsverfügungen seien vielmehr bereits seit Jahren nach geltender Rechtslage möglich. (Monika Ermert) / (ad)

Quelle: Heise.de