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Thema: ARD und ZDF: Neue Pläne und alter Streit um GEZ-Gebühr und Internet

  1. #1
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    ARD und ZDF: Neue Pläne und alter Streit um GEZ-Gebühr und Internet

    Die Vorschläge der SPD zu einer Reform der gerätebezogenen Rundfungebühr rufen die üblichen Kombattanten im immer wieder aufflammenden Streit um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und um seine Internet-Angebote auf den Plan. So verlangen die Verlegerverbände erneut, ARD und ZDF sollten sich im Internet stärker zurückhalten. Die Werbewirtschaft hingegen hält nichts von werbefreiem öffentlich-rechtlichem Fernsehen.

    In einem Eckpunktepapier hatte die SPD eine Abkehr von der gerätebezogenen GEZ-Gebühr zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefordert. Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und derzeit Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, will ARD und ZDF zudem komplett werbefrei machen und dafür die Rundfunkgebühren anheben. Stellungnahmen von ARD oder ZDF zu den Vorschlägen von Beck gibt es bislang nicht.

    Um die Finanzierung von ARD und ZDF und besonders um die Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender gibt es seit Monaten Auseinandersetzungen. Zuletzt hatten die Pläne der ARD für eine iPhone-App der Tagesschau für Aufregung gesorgt: Einige Verleger wie Mathias Döpfner vom Axel-Springer-Konzern sahen daraufhin schon tausende Arbeitsplätze gefährdet, wenn sich bezahlte Applikationen auf mobilen Geräten nicht durchsetzten. ARD-Vertreter dagegen betonten, man werde mit der iPhone-App lediglich bereits produzierte und verfügbare Inhalte anbieten. Zuvor hatten sich bereits auf den Münchner Medientagen über Inhalte, Refinanzierung und Vertriebswege verhärtete Fronten gezeigt zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern.

    Nun bietet die Initiative von Kurt Beck neuen Diskussionsstoff: Nach Ansicht von Verlegerverbänden soll sie auch bewirken, dass das gesamte duale Rundfunksystem auf den Prüfstand kommt. Über einen Werbestopp hinaus müsse über einen fairen Wettbewerb zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den Printmedien im Internet gesprochen werden, erklärte der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Hubert Burda, laut dpa. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) betonte, ein Werbeverzicht dürfe nicht zu höheren Rundfunkgebühren führen.

    BDZV-Sprecher Hans Joachim Fuhrmann begrüßte Becks Vorstoß. Mit Blick auf die wachsenden Internet-Aktivitäten sei aber eine "Gebührendisziplin" von ARD und ZDF notwendig. Als Beispiele nannte er neue Anwendungen für mobile Endgeräte sowie "ausufernde Internet- Angebote" wie tagesschau.de. Als Modell für Deutschland sieht der VDZ die britische BBC. Dort solle das Online-Budget um 25 Prozent zurückgefahren werden. Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat aber bereits die Möglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet einige Grenzen gesetzt.

    Der Gesamtverband Kommunikationsagenturen (GWA) kritisierte allerdings Becks Pläne für werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Werbung sei unentbehrlich für die Marktwirtschaft. Es gebe keinen Grund, die ohnehin restriktiven Auflagen für ARD und ZDF noch zu verschärfen und die dadurch wegfallenden Werbeerlöse durch eine Erhöhung der Rundfunkgebühren zu kompensieren, erklärte GWA-Präsident Peter John Mahrenholz. (jk)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    [Update]:
    Die FDP kritisiert das Vorhaben der SPD, sich von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr abzuwenden, als unzureichend, es werde nur alter Wein in neuen Schläuchen präsentiert. Den Gebührenzahlern wäre damit nicht geholfen, da "die GEZ mit ihrem riesigen Verwaltungsapparat und ihren fragwürdigen Methoden erhalten bliebe". Stattdessen fordert die FDP eine "niedrige, einfache und gerechte Medienabgabe unabhängig von der Art des Empfangsgerätes". Mit dieser Medienabgabe, die jeder volljährige Bürger zahlen müsste, könne die Finanzierung des Rundfunks sinnvoll neu geordnet werden. Außerdem könne man so "die GEZ mit ihren fragwürdigen Überwachungsmethoden abschaffen".

    Quelle: Heise.de

  3. #3
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    ARD und ZDF wollen an GEZ festhalten

    Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF erwarten, dass die Umstellung der Rundfunkgebühren auf die Haushaltsabgabe bei der GEZ 150 Millionen Euro kosten wird. Laut GEZ-Geschäftsführer Hans Buchholz, den die Financial Times Deutschland zitiert, müssten diese Mehraufwendungen in der Gebühreneinzugszentrale vor allem durch Einsparungen bei der IT und beim Personal ausgeglichen werden.

    Die Ministerpräsidenten der Länder hatten im Juni beschlossen, dass ab Januar 2013 jeder deutsche Haushalt eine einheitliche Rundfunkabgabe zahlen muss. Damit werden alle Nutzungsmöglichkeiten der dort lebenden Personen abgegolten. Die GEZ muss also nicht mehr Radio- und Fernsehgeräte erfassen, ARD und ZDF wollen aber an dem Inkassoinstitut festhalten. Es werde auch künftig nötig sein, zum Beispiel weil sich Nutzer von der Zahlung befreien lassen können. Derzeit sind laut Buchholz von den 39 Millionen Rundfunkteilnehmern 3,1 Millionen befreit. Die Zahl könnte auf 3,3 Millionen steigen. (anw)

    Quelle: Heise.de

  4. #4
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    Die GEZ macht sich nicht gerade beliebter damit. Ich findees ist Zeit für eine Grundsatzdebatte über das GEZ'tum.

  5. #5
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    ARD sieht Online-Angebote regelkonform ausgestaltet – Verleger protestieren

    Die ARD-Gremien haben den 37 Online-Angeboten ihres Hauses grünes Licht gegeben. Das erklärten die Vorsitzenden der ARD-Rundfunk- und Verwaltungsräte nach Abschluss der sogenannten Dreistufentests am Dienstag in Berlin. Die deutschen Verlegerverbände protestierten: "Der Dreistufentest wird zur Farce, die Rundfunkräte haben die Onlineauftritte der ARD einfach abgenickt", kritisierte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).

    Die ARD-Gremien gaben ihren Netzangeboten wie "tagesschau.de", "ARD.de", "sportschau.de" oder auch "ARD.boerse.de" jedoch einige Einschränkungen auf den Weg. Einer der größten Einschnitte aus ihrer Sicht ist die zum Teil geringere Verweildauer vieler Fernsehproduktionen im Netz, wie zum Beispiel die von Unterhaltungsserien. Viele Seiten seien offline gestellt oder gelöscht, von bis zu 80 Prozent und einer Million Seiten war die Rede. Das wiederum soll den privaten Sendern nutzen, da deren Werbeerlöse so nicht einbrechen.

    Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen laut dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ihre Netzangebote bis Ende August dem Dreistufentest unterziehen, der unter anderem die Auswirkungen auf die private Konkurrenz, die Finanzierbarkeit und die publizistische Relevanz prüft. Das letzte Wort hat in allen Fällen noch die Rechtsaufsicht der jeweiligen Bundesländer.

    Die Gremien hatten bei ihrer Überprüfung auch "nichtsendungsbezogene" Spiele oder Ratgeberportale getestet und "vorsorglich" in großem Umfang Internetseiten gelöscht. "ARD.boerse.de" hatte unter anderem Unternehmensprofile und Renditerechner aus dem Netz genommen. Kein Hindernis sehen die ARD-internen Prüfer für Weiterentwicklungen ihrer Netzprodukte unter dem Gesichtspunkt der "Technik-Neutralität", unter anderem für die umstrittenen Apps, den Zusatzprogrammen auf mobilen Geräten, da sie die Inhalte nicht veränderten. Damit stünde der viel diskutierten "Tagesschau"-Apps aus ARD-Sicht nichts im Wege.

    Nach Gremienangaben hatte noch der umstrittene Begriff der "Presseähnlichkeit" eine Rolle gespielt, an dem sich das Verbot nichtsendungsbezogener Textangebote orientiert. Zu diesem Zweck hatte die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, beauftragt, die Abgrenzung von Rundfunk und Presse im Internet zu untersuchen. Das Ergebnis: Die Presse im Internet bewege sich verfassungsrechtlich auf dem Gebiet des Rundfunks, und das dürfe auch die ARD.

    Es sei ein Skandal, dass das im Rundfunkstaatsvertrag niedergelegte Verbot presseähnlicher Angebote bisher komplett leerlaufe, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. ARD und ZDF legten "presseähnlich" so aus, dass ihr Angebot eins zu eins so aussehen müsse wie gedruckte Zeitungen oder Zeitschriften. Die Rechnung für diesen "Auftrag ohne Grenzen" werde der Gebührenzahler zu tragen haben. Denn die Ausgaben der Sender für Onlineangebote würden sich im Vergleich zu dem bisherigen Etat mehr als verdoppeln.

    Ähnlich sieht es der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Hubert Burda: Das Ergebnis demonstriere deutlich, dass es für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland bislang keine Grenze und kein Korrektiv gebe – weder formal, noch inhaltlich, noch politisch. "Mit den höheren Weihen einer vermeintlich bestandenen formalen Prüfung können sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nun ungestört zu allumfassenden Medienhäusern entwickeln", sagte Burda.

    "Die Tests bestätigen unsere publizistisch relevante Rolle im Netz, ohne auch nur ansatzweise eine marktbeherrschende Stellung zu haben", entgegnete der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust, Intendant beim Südwestrundfunk. "Und das Löschen von mehr als einer Million Seiten zeigt gerade, dass wir nicht – wie uns immer wieder angedichtet wird – auf Expansionskurs sind."

    Die ARD darf für ihre Aktivitäten im Netz 25 Millionen Euro im Jahr aufwenden. Derzeit gibt sie 20 Millionen Euro aus. Das Portal ARD.de, für das der Südwestrundfunk verantwortlich ist, soll personell ausgebaut werden, da es lediglich einen Marktanteil von 0,2 Prozent hat. Statt 2,2 Millionen Euro jährlich sollen bis 2012 3,5 Millionen in das Angebot fließen. (dpa) / (pmz)

    Quelle: Heise.de

  6. #6
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    Online-Angebot des ZDF besteht 3-Stufen-Test

    Das Internet-Angebot des ZDF hat den gesetzlich vorgeschriebenen 3-Stufen-Test bestanden. Das teilte der öffentlich-rechtliche Sender laut dpa mit. Die für die Rechtsaufsicht zuständige Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein habe grünes Licht gegeben. "Mit dieser Entscheidung ist der fristgerecht abgeschlossene 3-Stufen-Test für die Online-Angebote des ZDF sowie für 3sat und Phoenix erfolgreich geprüft worden", erklärte der Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates Ruprecht Polenz.

    Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen laut dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ihre Netzangebote bis Ende August dem Dreistufentest unterziehen, der unter anderem die Auswirkungen auf die private Konkurrenz, die Finanzierbarkeit und die publizistische Relevanz prüft. Das letzte Wort hat in allen Fällen noch die Rechtsaufsicht der jeweiligen Bundesländer. "Die nunmehr rechtsgültigen Telemedienkonzepte hatten einen erheblichen Abbau der früheren Angebote zur Folge", erklärte ZDF-Intendant Markus Schächter. Nun bestehe jedoch mit den verbliebenen Angeboten Planungssicherheit.

    Ende Juli hatten bereits die ARD-Gremien den 37 Online-Angeboten ihres Hauses grünes Licht gegeben. Dies rief prompt den Protest des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger hervor. Die teilweise durch den Staatsvertrag notwendig gewordenen Löschungen bereits publizierter Inhalte bei den öffentlich-rechtlichen Sendern stieß aber auch auf Kritik; in einem "absurden System" des "Depublizierens" würden "Beiträge produziert, dann ins Netz gestellt, dann wieder gelöscht", kritisierte etwa der Medienjournalist Stefan Niggemeier. (vza)

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  7. #7
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    Entwurf für Reform der Rundfunkgebühren veröffentlicht

    Ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunkgebühren ist auf der Website der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei veröffentlicht worden (PDF-Datei). Dort kann sich jeder das Arbeitspapier für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag anschauen. Für den 11. Oktober ist nach Angaben der Staatskanzlei in Berlin eine Anhörung für Verbände geplant. Eingeladen sind unter anderem Vertreter der Industrie, von Hotels und Autovermietern, Presseunternehmen oder auch Verbraucherschützer.

    Zentraler Punkt der Reform ist, dass künftig die Rundfunkgebühr nicht mehr geräteabhängig, sondern pro Haushalt entrichtet werden soll. Wirtschaftsverbände hatten das neue Gebührenmodell kritisiert, viele Unternehmen würden dadurch stärker belastet als bisher. Außer für Wohnungen und – je nach Zahl der Mitarbeiter gestaffelt – für Unternehmen sollen auch für Hotel- und Gästezimmer sowie für Kraftfahrzeuge Rundfunkbeiträge fällig werden, die zu gewerblichen, gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken genutzt werden.

    Die neue Gebühr soll nach bisherigen Planungen keine Mehreinnahmen bringen, sondern aufkommensneutral sein. Im vergangenen Jahr wurden rund 7,26 Milliarden Euro an Gebühren an die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio ausgeschüttet. Voraussichtlich im Dezember sollen die Ministerpräsidenten über die Reform entscheiden, die dann 2013 in Kraft treten könnte. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) ist Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder. (anw)

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  8. #8
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    ZDF plant kommerzielle Video-on-Demand-Plattform

    Der Fernsehsender ZDF plant den Aufbau einer kommerziellen Plattform zur Abruf-Verwertung von Auftragsproduktionen (Video on Demand). Das geht aus einer Mitteilung hervor, die nach Abschluss von Gesprächen des Senders mit der Allianz Deutscher Produzenten herausgegeben wurde. Die beiden Seiten wollten dabei zusammenarbeiten. Zunächst sollen die Bedingungen für den Aufbau und Betrieb einer Video-on-Demand-Plattform geprüft werden, heißt es.

    Das ZDF unterhält so wie die ARD seit einiger Zeit eine Online-Mediathek. TV-Sendungen dürfen dort in den meisten Fällen nur für sieben Tage vorgehalten werden. Die Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunksender wurden zuletzt im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt. Fraglich ist derzeit noch, wie eine kommerzielle Abruf-Plattform aussehen könnte. Das Zielpublikum, die Fernsehzuschauer, hätten die zum Abruf bereitstehenden Produktionen dann bereits durch die Rundfunkgebühr finanziert. (anw)

    Quelle: Heise.de

  9. #9
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    Sixt-Gutachten erklärt GEZ-Reform für verfassungswidrig

    Nachdem am 22.9.2010 ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunkgebühren veröffentlicht wurde, hält jetzt Erich Sixt, Chef der gleichnamigen Autovermietung, ein Gutachten dagegen. Es bezeichnet die Reform als verfassungswidrig. Das vom Staats- und Medienrechtsexperten Christoph Degenhardt erstellte Gutachten wurde laut Wirtschaftswoche in den vergangenen Tagen an die Staatskanzleien verschickt.

    Schon vorher hatte sich Sixt lautstark über die geplante Reform beschwert und den Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Autos, der zudem noch erhöht werden soll, als verfassungswidrig bezeichnet. Laut Sixt stelle der Beitrag für Autoradios einen Systembruch dar, da die Reform darauf beruhe, dass nicht mehr für Geräte, sondern pro Haushalt und Betrieb kassiert werden soll. (rst)

    Quelle: Heise.de

  10. #10
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    IT-Branchenverband kritisiert Neufassung der Rundfunkgebühr

    Der Bitkom fürchtet durch die geplante Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine deutliche Mehrbelastung eines Großteils seiner Mitgliedsfirmen. Für die ITK-Branche ist laut Bitkom davon auszugehen, dass mit der neuen Gebührenerhebung 56 Prozent der vertretenen Unternehmen "spürbar" und weniger als die Hälfte sogar "deutlich mehr als bisher zahlen müssten", heißt es in einer heise online vorliegenden Stellungnahme zum Arbeitsentwurf für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

    Angesichts der geplanten Gestaltung der Betriebsstätten- und Kfz-Abgabe sei insgesamt von einer "massiven Erhöhung der Gesamtlast der Wirtschaft" auszugehen, was zuvor auch schon andere Verbände beklagt hatten. Künftig soll die Rundfunkgebühr nicht mehr geräteabhängig, sondern pro Haushalt entrichtet werden. Der Bitkom unterstützt diesen Ansatz prinzipiell, kritisiert am aktuellen Entwurf aber "systematische Brüche", durch die eine gerätebezogene Gebühr für den gewerblichen Bereich zum Teil aufrechterhalten werde. Der Verband verlangt eine "nachvollziehbare Kalkulation des zu erwartenden Gebührenaufkommens" auch für den gewerblichen Sektor.

    Der Empfang von Rundfunk dürfte nach Ansicht des Hightech-Verbands für die meisten Beschäftigten "schon aus arbeitsrechtlichen Gründen ausgeschlossen sein". Der Charakter der Abgabe für die Wirtschaft könne daher "allenfalls ein solidarischer" sein. Dem widerspreche aber etwa das Vorhaben, nicht das Unternehmen als Ganzes zur Bemessung der Beitragspflicht heranzuziehen, sondern einzelne "Betriebsstätten" und deren Mitarbeiterzahl. Unternehmen mit vielen Filialen würden so "zwangsläufig überproportional belastet".

    Prinzipiell stößt sich der Bitkom daran, dass mit der Umstellung lediglich der "Einzugsmechanismus" der Rundfunkgebühr geändert werden soll. Neue Leitlinien hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Auftrags beziehungsweise des Gesamtgebührenaufkommens in Höhe von mehr als 7,6 Milliarden Euro würden dagegen nicht entwickelt. Der Verband fordert "endlich eine politischen Debatte um den Gesamtauftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die Rechtfertigung des erreichten Gebührenniveaus beziehungsweise die Rechtfertigung der Ausgaben und Kosten der Anstalten sowie etwaige Sparpotenziale".

    Nicht zuletzt kritisiert die Vereinigung, dass der Entwurf weiter eine "vollständige Freistellung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und privaten Rundfunkveranstalter von der Beitragspflicht" vorsehe. Dagegen blieben die nach dem geltenden Rundfunkstaatsvertrag von der Rundfunkregulierung erfassten Plattformbetreiber im Internet vollständig zahlungspflichtig. Dies vom Bitkom als verfassungswidrig eingeschätzte "Ungleichbehandlung" müsse aufgehoben werden.

    Auch Datenschützer üben weiter Kritik. "Keine andere öffentliche Stelle hat derart weit reichende Befugnisse zur Datenerhebung wie die Rundfunkanstalten", monierte etwa die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge vergangene Woche im Umfeld einer nicht-öffentlichen Anhörung der Länder. "Die Länder sollten jetzt die Chance nutzen, den Grundsatz der Datensparsamkeit endlich auch bei der Erhebung von Rundfunkgebühren umzusetzen." Der Entwurf erfülle die Hoffnungen der Datenschützer nicht, da er die bestehenden Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte großer Teile der Bevölkerung beibehalte und teilweise sogar noch erweitere. Eine von ARD und ZDF bestellte Rechtsstudie erachtet die Länderinitiative dagegen als datenschutzrechtlich unbedenklich. (Stefan Krempl) / (vbr)

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  11. #11
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    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühren für internetfähige Computer

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Der 6. Senat des Gerichts hat laut Mitteilung die Revisionen von drei Klägern – zwei Rechtsänwälte und ein Student (Az. BVerwG 6 C 12.09 , 6 C 17.09 und 6 C 21.09) – zurückgewiesen, da es sich bei internetfähigen Computern um Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags handele. Für die Gebührenpflicht komme es demnach lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden und nicht, ob damit tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen empfangen würden. Ebenso wenig sei es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist.

    Die Kläger hatten angegeben, dass sie in ihren Büros beziehungsweise in der Wohnung kein angemeldetes Rundfunkgerät bereit hielten, aber dort jeweils internetfähige PC besaßen. Das Bundesverwaltungsgericht meint, dass die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PC zwar in die Grundrechte der Kläger aus Art. 5 Abs. 1 und 12 Abs. 1 des Grundgesetztes (GG) eingreife, dies aber durch die ebenfalls verfassungsrechtlich begründete Finanzierungsfunktion der Rundfunkgebühren gerechtfertigt sei. Der Eingriff sei auch nicht unverhältnismäßig, sondern von der Typisierungsbefugnis des Gebührengesetzgebers gedeckt.

    Weiter meint das Bundesverwaltungsgericht, dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag auch nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt. Zwar würden herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte mit den multifunktionalen internetfähigen PC gebührenrechtlich gleich behandelt. Entscheidend sei aber die Möglichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen.

    Die Richter wiesen darauf hin, dass die Rundfunkanstalten an der Gebührenpflichtigkeit von internetfähigen PC auf Dauer nur festhalten können, wenn diese sich auch tatsächlich durchsetzen lasse. Insoweit werde der Gesetzgeber die Entwicklung zu beobachten haben. Nach den Plänen der Ministerpräsidenten der Bundesländer wird es ab 2013 ein neues Finanzierungsmodell für Rundfunkgebühren geben. Voraussichtlich Mitte Dezember soll der neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet werden, durch den die auf Fernseh- oder Radiogeräte bezogene Abgabe in eine pauschale Abgabe pro Haushalt umgewandelt wird. (anw)

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  12. #12
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    Verleger: ARD und ZDF schwächen die Presse

    Die Gebührenreform von ARD und ZDF wird nach Befürchtungen der Zeitschriftenverleger die Presse in Deutschland weiter schwächen. Mit der Investitionskraft der neuen Haushaltsabgabe könnten die Sender ihre kostenlosen Internetangebote zulasten der privaten Medien weiter ausbauen, erklärte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) am Dienstag in Berlin. Der Verband warf den für die Kontrolle der Sender zuständigen Bundesländern vor, ihre Aufgaben nicht zu erfüllen.

    Die Online-Expansion der "öffentlich-rechtlichen Presse" gefährde Pressevielfalt und Meinungspluralität, sagte VDZ-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner auf der Jahrespressekonferenz des Verbandes. In diesem Jahr werden die Zeitschriftenverlage nach einer Prognose ihren Umsatz um 1,1 Prozent auf rund 7 Milliarden Euro (2009: Milliarden Milliarden) steigern.

    Fürstner griff Gratis-Anwendungen der Öffentlich-Rechtlichen im Netz wie die geplante "Tagesschau"-App für Tablet-PCs und Smartphones an. Die Anstalten würden immer mehr zu kaum kontrollierbaren Institutionen, denen Markt und Marktpreise egal seien. Hier müsse die Medienpolitik das Gleichgewicht wieder herstellen. Auch die sogenannten Drei-Stufen-Tests für die Zulassung von Internet- Angeboten hätten versagt.

    Ein Dorn im Auge ist den Verlegern auch die Abrechnung für Internet-Bannerwerbung. Die Suchmaschine Google leite zwar Leser auf die Seiten der Verleger, habe aber bei der Abrechnung von Werbung ihre Spielregeln durchgesetzt. Bezahlt würde Werbung im Netz per "Click" und nicht wie in den Printmedien über Reichweite und Wahrnehmung der Anzeigen. Auch im Netz sollte die traditionelle Berechnung für Werbepreise angewendet werden.

    Nach wie vor haben laut VDZ die Zeitschriften in Deutschland einen hohen Stellenwert bei der Mediennutzung. Allerdings ist in den ersten drei Quartalen 2010 die Gesamtauflage mit 114 Millionen Exemplaren um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen. Grund sei unter anderem der Abbau von Sonderverkäufen wie etwa Bordexemplare in Flugzeugen. (dpa) / (vbr)

    Quelle: Heise.de

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