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Thema: Alkohol am Steuer - Polizei stoppt Käßmann

  1. #1
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    Alkohol am Steuer - Polizei stoppt Käßmann

    Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, ist mit 1,54 Promille Alkohol im Blut am Steuer von der Polizei gestoppt worden. Dies habe die Blutprobe der Bischöfin von Hannover ergeben, sagte Staatsanwalt Jürgen Lendeckel am Dienstag in Hannover. Der 51-Jährigen drohen nun eine Geldstrafe von einem Monatsgehalt sowie ein einjähriger Führerscheinentzug.


    Tritt Margot Käßmann nun von ihrem Amt zurück? (Archivfoto)

    Die EKD hatte zuvor einen Bericht der "Bild"-Zeitung (Dienstagsausgabe) bestätigt. Demnach wurde Käßmann am Sonnabend gegen 23 Uhr in Hannover von Polizisten angehalten, nachdem sie mit ihrem Dienstwagen, einem VW Phaeton, eine rote Ampel missachtet hatte. Ob das Alkoholvergehen der Bischöfin Konsequenzen für ihr Amt als höchste Repräsentantin der rund 25 Millionen Protestanten nach sich zieht, konnte die EKD noch nicht sagen. Der EKD-Rat wollte noch in der Nacht zum Mittwoch über die Folgen beraten. Es sei eine Telefonkonferenz geplant, sagte ein EKD-Sprecher. Die dringliche Aussprache sei trotz einer regulären Ratssitzung am Freitag in Tutzing anberaumt worden.

    "Bin über mich selbst erschrocken"


    "Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe", ließ Käßmann über die EKD mitteilen. Sie "bedauere das zutiefst". Ihr sei bewusst, wie gefährlich und unverantwortlich Alkohol am Steuer sei. "Den rechtlichen Konsequenzen werde ich mich selbstverständlich stellen", sagte die Bischöfin. Sämtliche Termine in den kommenden Tagen sagte sie am Dienstag ab.

    Ermittlungsverfahren eingeleitet

    Auch die Polizei Hannover bestätigte die Alkoholfahrt der Bischöfin. Es sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dies ist den Angaben zufolge ab einem Wert von 1,1 Promille stets der Fall. Für Käßmann bedeutet das ein Strafverfahren. Käßmanns Führerschein wurde beschlagnahmt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die folgenden Sanktionen hingen unter anderem von den Einlassungen des Verteidigers der Bischöfin ab. Der Prozess um die Alkoholfahrt könne bei Ersttätern in einem schriftlichen Verfahren abgewickelt werden. Dann müsste die Bischöfin nicht vor Gericht erscheinen.

    EKD: Noch keine Rücktrittsforderungen bekannt


    Die Bischöfin erledige ihre Arbeit derzeit wie gewohnt, sagte der Sprecher der Landeskirche, Johannes Neukirch. Sollte sich daran etwas ändern, werde man darüber informieren. EKD-Sprecher Reinhard Mawick erklärte, ihm sei bislang nichts über etwaige Rücktrittsforderungen gegen Käßmann bekannt.

    Neukirch ergänzte, seit 2008 gebe es kein Disziplinarverfahren mehr in solchen Fällen. Wenn ein Beamter oder eine Beamtin der Landeskirche erstmals mit Alkohol am Steuer gestoppt werde, gebe es in der Regel eine Rüge. "Die Bischöfin wird behandelt wie jede andere Pastorin auch", erläuterte er. Die Kirche wolle zunächst die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten.

    "Klare Verfehlung"


    Die Unions-Kirchenpolitikerin Maria Flachsbarth bezeichnete Käßmanns Alkoholfahrt als "klare Verfehlung". Man müsse froh sein, dass niemand zu Schaden gekommen sei, sagte Flachsbarth der "Leipziger Volkszeitung". Sie glaube aber nicht, dass ihr Amt Schaden daran nehme. "Sie ist und bleibt eine herausragende Theologin." Der FDP-Kirchenpolitiker Steffen Ruppert sagte, der Vorgang zeige, dass alle Menschen, auch eine EKD-Ratsvorsitzende, fehlbar seien. Der kirchenpolitische Sprecher der Linken, Raju Sharma, riet zu Gelassenheit: "Ihr Amt ist ja nicht das einer Berufskraftfahrerin."

    "Häme ist schlimmer als der Strafbefehl"


    Der Wittenberger Theologe Friedrich Schorlemmer nahm Käßmann zumindest teilweise in Schutz. "Das ist ein Blackout, der leider immer wieder Leuten passiert, die in öffentlichen Ämtern unter Dauerstress stehen", sagte er der Zeitung. Die öffentliche Dauerbeobachtung verzeihe keine privaten Fehler. Gleichwohl nannte er die Alkoholfahrt eine Verfehlung, die nicht einfach zu rechtfertigen sei. Er rechnet nun mit einigem Gegenwind für Käßmann: "Die Häme, die es jetzt geben wird, ist schlimmer als der Strafbefehl."
    Der Hamburger Pfarrer und Leiter der Konferenz Bekennender Gemeinschaften, Ulrich Rüß, bezeichnete den Vorfall als "Super-GAU, der wohl auch Konsequenzen haben muss". Viele von Käßmanns Kritikern biete der Vorfall einen dankbaren Vorwand für Kirchenschelte.

    Heftige Kontroversen nach Käßmanns Kritik am Afghanistan-Einsatz


    Ende Oktober war Käßmann als erste Frau an die Spitze der EKD gewählt worden. Ihr Vorgänger, der Berliner Bischof Wolfgang Huber, war aus Altersgründen ausgeschieden. Anfang des Jahres hatte Käßmanns Kritik am Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr heftige Kontroversen ausgelöst.

    Quelle: NDR.de

  2. #2
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    haha die kann zurücktreten...

  3. #3
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    jaja, wasser predigen, wein trinken.

  4. #4
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    Nach Autofahrt unter Alkoholeinfluss
    EKD-Vorsitzende Käßmann tritt zurück

    Die Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, tritt mit sofortiger Wirkung von ihren Ämtern als EKD-Vorsitzende und Landesbischöfin von Hannover zurück. Das teilte die 51-Jährige in Hannover mit. Käßmann zieht damit die Konsequenzen aus einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss vom vergangenen Wochenende. Es gehe ihr auch um die Achtung vor sich selbst und ihre eigene Geradlinigkeit. Es tue ihr leid, dass sie viele enttäusche, die sie dringend gebeten hätten, im Amt zu bleiben.

    Sie bezeichnete den Vorfall als "schweren Fehler" und sah ihre persönliche Überzeugungskraft nicht weiter als uneingeschränkt anerkannt: "Ich kann nicht mit der notwendigen Autorität im Amt bleiben", sagte Käßmann. "So manches, was ich lese in den letzten Tagen, ist mit der Würde des Amtes nicht vereinbar. Aber mir geht es neben dem Amt auch um Respekt und um Achtung vor mir selbst, und um meine eigene Geradlinigkeit, die mir viel bedeutet." Sie bleibe aber Pastorin der evangelischen Landeskirche. Käßmanns Spitzenamt bei der EKD wird bis zu einer Neuwahl im November ihr Stellvertreter Nikolaus Schneider, der Präses der evangelischen Kirche im Rheinland, übernehmen.

    EKD-Rat stärkte Käßmann den Rücken

    Der Rat der Evangelischen Kirche hatte zuvor seiner Vorsitzenden das Vertrauen ausgesprochen. In einer in der bisherigen EKD-Geschichte einmaligen Telefonkonferenz, an der auch Käßmann selbst teilnahm, hatten die 14 Ratsmitglieder des EKD-Rats gestern Abend getagt. Man habe sich einmütig hinter Käßmann gestellt, teilte EKD-Pressesprecher Reinhard Mawick am Vormittag mit. Die Entscheidung über ihren Verbleib an der EKD-Spitze überließ das Gremium aber ausdrücklich Käßmann selbst: "In ungeteiltem Vertrauen überlässt der Rat seiner Vorsitzenden die Entscheidung über den Weg, der dann gemeinsam eingeschlagen werden soll", hieß es.

    Mit 1,54 Promille über eine rote Ampel gefahren

    Am Dienstag war bekannt geworden, dass die bisherige EKD-Ratsvorsitzende am späten Samstagabend auf der Rückfahrt von einem privaten Termin angetrunken am Steuer ihres Dienstwagens gestoppt worden war. Die Polizei hielt sie in der Innenstadt von Hannover an, nachdem Käßmann eine rote Ampel ignoriert hatte. Eine Blutprobe ergab 1,54 Promille. Ab 1,1 Promille liegt in Deutschland absolute Fahruntüchtigkeit und eine Straftat vor. Käßmanns Führerschein wurde eingezogen, ein Strafverfahren eingeleitet.

    Die Autofahrt unter Alkoholeinfluss habe die Autorität der EKD-Vorsitzenden Käßmann beschädigt, meint der Wittenberger Theologe Schorlemmer im NDR-Interview. Doch für ihr Amt sei sie nicht untauglich geworden. [ndr]

    Staatsanwaltschaft rechnet mit zügigem Verfahren

    Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einem zügigen Abschluss des Verfahrens zu Käßmanns Alkoholfahrt. Da im Moment nicht davon auszugehen sei, dass die EKD-Ratsvorsitzende bei ihrer Fahrt andere konkret gefährdet habe, sei alleine der ermittelte Wert von 1,54 Promille relevant, sagte Staatsanwalt Jürgen Lendeckel. Eine Trunkenheitsfahrt ohne konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer werde in der Regel mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen bestraft. Hinzu komme der Entzug der Fahrerlaubnis für zehn Monate bis zu einem Jahr. Das Strafverfahren werde in der Regel schriftlich abgewickelt und ende mit einem Strafbefehl.

    Bei der Fahrt am späten Samstagabend hatte Käßmann einen Beifahrer. Dessen Personalien seien aber nicht aufgenommen worden, sagte der Sprecher des Innenministeriums in Hannover, Klaus Engemann. Ein Beifahrer spiele nur dann als Zeuge eine Rolle, "wenn der Fahrer völlig kontrollunfähig ist". Dies sei offensichtlich nicht der Fall gewesen.

    Quelle: NDR.de

  5. #5
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    Zitat Zitat von feldmann Beitrag anzeigen
    jaja, wasser predigen, wein trinken.
    Naja, dass ist klar Unverantwortlich und gerade als Pfarrerin, aber da habe ich gestern eine in der Tagesschau gehört, die zitierte Jesus: "Wer von euch ohne Sünde ist werfe den ersten Stein".

  6. #6
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    Zitat Zitat von Dynamite Beitrag anzeigen
    Nach Autofahrt unter Alkoholeinfluss
    EKD-Vorsitzende Käßmann tritt zurück

    Die Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, tritt mit sofortiger Wirkung von ihren Ämtern als EKD-Vorsitzende und Landesbischöfin von Hannover zurück. Das teilte die 51-Jährige in Hannover mit. Käßmann zieht damit die Konsequenzen aus einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss vom vergangenen Wochenende. Es gehe ihr auch um die Achtung vor sich selbst und ihre eigene Geradlinigkeit. Es tue ihr leid, dass sie viele enttäusche, die sie dringend gebeten hätten, im Amt zu bleiben.

    Sie bezeichnete den Vorfall als "schweren Fehler" und sah ihre persönliche Überzeugungskraft nicht weiter als uneingeschränkt anerkannt: "Ich kann nicht mit der notwendigen Autorität im Amt bleiben", sagte Käßmann. "So manches, was ich lese in den letzten Tagen, ist mit der Würde des Amtes nicht vereinbar. Aber mir geht es neben dem Amt auch um Respekt und um Achtung vor mir selbst, und um meine eigene Geradlinigkeit, die mir viel bedeutet." Sie bleibe aber Pastorin der evangelischen Landeskirche. Käßmanns Spitzenamt bei der EKD wird bis zu einer Neuwahl im November ihr Stellvertreter Nikolaus Schneider, der Präses der evangelischen Kirche im Rheinland, übernehmen.

    EKD-Rat stärkte Käßmann den Rücken

    Der Rat der Evangelischen Kirche hatte zuvor seiner Vorsitzenden das Vertrauen ausgesprochen. In einer in der bisherigen EKD-Geschichte einmaligen Telefonkonferenz, an der auch Käßmann selbst teilnahm, hatten die 14 Ratsmitglieder des EKD-Rats gestern Abend getagt. Man habe sich einmütig hinter Käßmann gestellt, teilte EKD-Pressesprecher Reinhard Mawick am Vormittag mit. Die Entscheidung über ihren Verbleib an der EKD-Spitze überließ das Gremium aber ausdrücklich Käßmann selbst: "In ungeteiltem Vertrauen überlässt der Rat seiner Vorsitzenden die Entscheidung über den Weg, der dann gemeinsam eingeschlagen werden soll", hieß es.

    Mit 1,54 Promille über eine rote Ampel gefahren

    Am Dienstag war bekannt geworden, dass die bisherige EKD-Ratsvorsitzende am späten Samstagabend auf der Rückfahrt von einem privaten Termin angetrunken am Steuer ihres Dienstwagens gestoppt worden war. Die Polizei hielt sie in der Innenstadt von Hannover an, nachdem Käßmann eine rote Ampel ignoriert hatte. Eine Blutprobe ergab 1,54 Promille. Ab 1,1 Promille liegt in Deutschland absolute Fahruntüchtigkeit und eine Straftat vor. Käßmanns Führerschein wurde eingezogen, ein Strafverfahren eingeleitet.

    Die Autofahrt unter Alkoholeinfluss habe die Autorität der EKD-Vorsitzenden Käßmann beschädigt, meint der Wittenberger Theologe Schorlemmer im NDR-Interview. Doch für ihr Amt sei sie nicht untauglich geworden. [ndr]

    Staatsanwaltschaft rechnet mit zügigem Verfahren

    Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einem zügigen Abschluss des Verfahrens zu Käßmanns Alkoholfahrt. Da im Moment nicht davon auszugehen sei, dass die EKD-Ratsvorsitzende bei ihrer Fahrt andere konkret gefährdet habe, sei alleine der ermittelte Wert von 1,54 Promille relevant, sagte Staatsanwalt Jürgen Lendeckel. Eine Trunkenheitsfahrt ohne konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer werde in der Regel mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen bestraft. Hinzu komme der Entzug der Fahrerlaubnis für zehn Monate bis zu einem Jahr. Das Strafverfahren werde in der Regel schriftlich abgewickelt und ende mit einem Strafbefehl.

    Bei der Fahrt am späten Samstagabend hatte Käßmann einen Beifahrer. Dessen Personalien seien aber nicht aufgenommen worden, sagte der Sprecher des Innenministeriums in Hannover, Klaus Engemann. Ein Beifahrer spiele nur dann als Zeuge eine Rolle, "wenn der Fahrer völlig kontrollunfähig ist". Dies sei offensichtlich nicht der Fall gewesen.

    Quelle: NDR.de

    sagte ich ja lol...sehr gut

  7. #7
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    Zitat Zitat von milchbubi_torres Beitrag anzeigen
    "Wer von euch ohne Sünde ist werfe den ersten Stein".
    naja, das ist auch so ein spruch. wenn ich ständig moral predige, dann sollte ich mich aber selbst auch etwas an das halten, was ich sage. das sie eine flasche wein getrunken hat, das finde ich gar nicht so schlimm, das sie sich dann aber auch noch wissentlich hinter das steuer setzt, das darf jemanden wie ihr nicht passieren.

    dann auch noch ständig von gott reden, das halte ich doch für sehr dämlich.

  8. #8
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    Bin ja auch der Meinung, dass man nicht mit Alkohol nicht fahren sollte und erst Recht kein Pfarrer/in. Aber wie schon gesagt, kein Mensch ist ohne Fehler bzw. begeht nie Fehler.

  9. #9
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    man hätte nicht so viel wind drum gemacht wäre sie wie früher eine ganz normale pastorin typisch medien

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