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Thema: Geplantes Schweizer Verbot von Gewaltspielen nimmt erste Hürde

  1. #1
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    Geplantes Schweizer Verbot von Gewaltspielen nimmt erste Hürde

    Die Rechtskommission des Schweizer Ständerats fordert ein Verbot oder zumindest die Einschränkung des Verkaufs von Gewaltspielen in der Schweiz. Sie hat laut Mitteilung zwei Motionen der großen Kammer des Parlaments, des Nationalrats, vom Juni 2009 befürwortet. Dabei sprach sie sich einstimmig für ein Verbot des Verkaufs solcher Spiele an Kinder und Jugendliche aus und mit 9 zu 3 Stimmen für ein absolutes Verbot.

    Die Rechtskommission meint, Kinder und Jugendliche müssten vor Gewaltdarstellungen in den Medien geschützt werden. Sie wolle mit der Annahme der Motionen ein Zeichen setzten, wonach "Jugend und Gewalt" nach wie vor ein ernstzunehmendes Problem darstelle. Die genaue Ausgestaltung der Regelung müsse noch geprüft werden.

    Die beiden Motionen müssen nun im Ständerat behandelt werden. Falls dieser zustimmt, müsste die Schweizer Regierung, der Bundesrat, einen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser hatte allerdings schon erklärt, dass der Artikel 135 StGB mit dem absoluten Verbot von Gewaltdarstellungen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere beinhalte. Er sei grundsätzlich auch auf Killerspiele anwendbar. Deshalb lehne die Regierung eine Ausdehnung der heutigen Verbotsgrenze ab.

    Die Rechtskommission hat sich außerdem mit einer Motion befasst, in der es um eine Erhöhung der Strafe für Kinderpornographie geht. Sie hat einstimmig beantragt, diese in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln. Außerdem solle geprüft werden, welche weiteren Maßnahmen Verstärkung der Strafverfolgung hier ergriffen werden könnten. (anw)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    Schweizer "Killerspiel"-Verbot passiert Parlament

    Das geplante Verbot von "Killerspielen" in der Schweiz hat im Parlament die zweite Hürde genommen. Nach dem Nationalrat sprach sich am Donnerstag auch der Ständerat für das Vorhaben aus. Die kleinere Kammer stimmte für zwei unterschiedlich strikte Vorlagen und überwies sie an den Bundesrat. Mit der Überweisung ist für die Regierung ein klarer Handlungsauftrag verbunden, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten.

    Wenig Diskussionen gab es im Ständerat für das Vorhaben, den Verkauf von Spielen mit gewalttätigen Inhalten an Kinder und Jugendliche zu verbieten. Die Kammer nahm die Vorlage mit nur einer Gegenstimme an. Heftig umstritten ist dagegen der sehr viel weiter gehende Vorschlag der Sozialdemokratin Evi Allemann, die Herstellung, Import, Bewerbung und Verkauf von Computerspielen mit gewalttätigem Inhalt gleich ganz verbieten will.

    Die Rechtskommission des Ständerats hatte sich zuvor für die Annahme der beiden Vorlagen ausgesprochen. Deren Präsident Hermann Bürgi äußerte gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) Zweifel auch hinsichtlich der Umsetzbarkeit eines Verbots. Dennoch plädierte Bürgi für die Überweisung der Vorlage an die Regierung, die dann Lösungsvorschläge für eine Diskussion unterbreiten könne. Mit 19 zu 12 Stimmen passierte das Killerspiel-Verbot die Kammer.

    Damit ist jetzt Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am Zug. Allerdings hält sie selbst eine Regelung nach der zahmeren Vorlage auf Bundesebene "zumindest zum jetzigen Zeitpunkt" für nicht anwendbar. Für ein Verkaufsverbot an Jugendliche benötige man eine Regulierungsstelle auf Bundesebene, die wiederum eine Verfassungsänderung erfordere. Die Regierung will laut NZZ-Bericht nun zunächst beobachten, was die Kantone in Zusammenarbeit mit der Computerspielbranche im Bereich des Jugendschutzes alles erreichten, droht aber mit gesetzgeberischen Maßnahmen, wenn das nicht reiche.

    Quelle: Heise.de

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