Richter Richard Jones vom US-Bundesbezirksgericht in Seattle hat Klagen gegen Microsofts Echtheitsprüfung für Windows XP (WGA) abgewiesen. Laut US-amerikanischen Medienberichten konnten sich die Kläger, die vor gut dreieinhalb Jahren vor Gericht gingen, im Januar zunächst nicht mit ihren Anträgen auf Zulassung zum Sammelklageverfahren durchsetzen. Schließlich hat Jones am vergangenen Freitag die Klagen komplett zurückgewiesen. Einen Tag vorher hatten sich Microsoft und die Kläger bereits darauf geeinigt, den Streit zu beenden. Beide Parteien tragen selbst ihre Verfahrenskosten, Microsoft muss nicht wie von den Klägern ursprünglich angestrebt Schadenersatz zahlen oder anderen Forderungen nachkommen.
Die Kläger, darunter die Unternehmen Engineered Process Controls und Univex, hatten sich im Juni 2006 daran gestört, dass Microsoft WGA per Update mit "hoher Priorität" ausgeliefert hatte. Die Echtheitsprüfung, bei der Windows-PCs Kontakt mit Microsoft-Servern aufnehmen, sei Spyware. Microsoft solle alle potenziellen Sicherheits- und andere Risiken aufdecken und ein Tool bereit stellen, das WGA von Computern entfernen kann. Wenn die beantragte Sammelklage zugelassen worden wäre, hätte sich ihr jeder US-Amerikaner anschließen können, der Mitte 2006 einen PC mit Windows XP besessen hatte.
Mit WGA (Windows Genuine Advantage) will Microsoft feststellen, ob Windows mit einem CD-Schlüssel installiert wurde, der nach Ansicht des Unternehmens legal ist. Ein Update ergänzt die Prüfung durch die "WGA-Notification", die immer dann aktiv werden soll, wenn ein anscheinend geklauter Schlüssel im System steckt. Mit WGA will Microsoft vor allem Händlern auf die Spur kommen, die ihren Kunden Windows-CDs ohne Lizenz verkaufen. Die Technik wurde für Windows Vista und Windows 7 überarbeitet und trägt nun den Namen Windows Activation Technology (WAT). (anw)
Quelle: Heise.de