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Thema: EU nimmt neuen Anlauf zur Fluggastdaten-Auswertung

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    EU nimmt neuen Anlauf zur Fluggastdaten-Auswertung

    Die Innen- und Justizminister der EU wollen ihre Initiative zum Aufbau eines Systems zur Sammlung und Auswertung von Flugpassagierdaten wieder aufnehmen. Brüssel hatte den ursprünglichen Plan zur 13-jährigen Aufzeichnung der sogenannten Passenger Name Records (PNR) Ende 2008 zunächst vor allem aufgrund des Widerstands der Bundesregierung auf Eis gelegt. Nach dem Anschlagsversuch auf ein US-Flugzeug bei Detroit beschlossen die europäischen Regierungsvertreter bei einem informellen Ratstreffen in Toledo Ende dieser Woche nun aber, einen zweiten Vorstoß zu unternehmen. "Wenn man das machen will, dann jetzt", erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Rand der Tagung. Nach Ansicht des CDU-Politikers geht es nicht mehr um die Frage des "ob", sondern nur noch um das "wie". Im Unterschied zum ersten Anlauf forderte er dieses Mal strengere Datenschutzbestimmungen.

    Das Projekt für eine Art Rasterfahndung in 19 Datenkategorien einschließlich Name, Telefon-, Konten- und Kreditkartennummern sowie Essenswünschen ist aber nach wie vor heftig umstritten. "Bei uns gibt es da ganz, ganz große Zurückhaltung", betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Wenn überhaupt ein PNR-Abkommen zu Stande komme, müsse es dabei "ganz klare, hohe Datenschutz-Vorgaben geben".

    Auch im EU-Parlament, das nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags nun ein Mitspracherecht in der Frage hat, ist die Skepsis groß. Es werde sehr schwierig für den Rat, mit diesem Vorschlag eine Mehrheit der Abgeordneten zu bekommen, sagte Manfred Weber, Vize-Fraktionschef der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), der Financial Times Deutschland. Die Innenminister sollten sich gemäß dem CSU-Politiker lieber darauf konzentrieren, ihre Behörden besser zu vernetzen. Auch Grüne und Sozialdemokraten kündigten Widerstand gegen das Vorhaben an. (Stefan Krempl) / (anw)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    EU-Datenschützer fordert Nachbesserungen beim Flugdatentransfer

    Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich für umfangreiche Nachbesserungen an den von der EU-Kommission umrissenen neuen Grundlagen für die Weitergabe von Flugpassagierdaten an Drittländer ausgesprochen. Er begrüße zwar den vorgeschlagenen übergreifenden Ansatz, der für Abkommen etwa mit Australien, Kanada und den USA zur Übermittlung der sogenannten Passenger Name Records (PNR) gelten soll, erklärte Hustinx in einer aktuellen Stellungnahme (PDF-Datei), einige Details hält er aber noch für unzulässig. So müssten die Voraussetzungen für die Sammlung und Verarbeitung von Flugpassagierdaten "deutlich eingeschränkt werden". Besonders besorgniserregend sei, dass die personenbezogenen Informationen der Reisenden zur Risikobewertung und Profilbildung verwendet werden sollen.

    Die Initiative der Kommission lasse andere EU-Pläne etwa für ein europäisches PNR-System oder für einen allgemeinen Vertrag zum Datenschutz im Sicherheitsbereich mit den USA außer Acht, moniert Hustinx. Doch sollten die verschiedenen Initiativen, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Fluggastdatensätzen stehen, einander angeglichen werden. Außerdem verlangt Hustinx, dass die "minimalen Datenschutzmaßnahmen" für alle Fluggastdaten-Abkommen geschärft werden, insbesondere bei der Verarbeitung sensibler Daten, den Konditionen der Datenübermittlung innerhalb der Drittländer an andere Behörden sowie der Speicherdauer der personenbezogenen Informationen.

    PNR enthalten derzeit neben Namen und Anschrift von Reisenden auch sensible Angaben wie Kreditkarten- und Telefonnummern, IP-Adressen, Vielfliegerdaten oder besondere Essenswünsche. Die letzten beiden Kategorien sowie Freifeldinformationen sollten von einer Auswertung ausgeschlossen werden, mein Hustinx. Auch bei den geplanten Übertragungsarten der Daten hat der Datenschützer noch Bedenken. Die Kommission setzt hier auf ein Push-System, in dem Fluglinien selbst die personenbezogenen Informationen an Sicherheitsbehörden übermitteln. Hustinx unterstützt dieses Verfahren, und zwar als einziges. Inspektionen des gegenwärtig von den USA durchgeführten Verfahrens hätten aber gezeigt, dass die dortigen Ämter nach wie vor selbst bei Bedarf die begehrten Daten aus den Reservierungssystemen der Airlines zögen; das müsse rechtlich und technisch ausgeschlossen werden. (Stefan Krempl) / (anw)

    Quelle. Heise.de

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